Lose Schüttung

... oder Gütertransport und seine Möglichkeiten


Lange Leitung

Dieses Schild steht auf der Autobahn 7 in Fahrtrichtung Norden vor dem Elbtunnel. Dort steht es schon eine ganze Weile. Wer genau hinschaut, kann das überklebte Hinweisschild sehen, welches sich einst dartunter befand und (fälschlicherweise) die Durchfahrt für wassergefährdende Stoffe verbot. Etwa eine Woche nach Erscheinen des damaligen Bildes samt süffisantem Kommentar im Jahr 2003 auf dieser Website änderte die freie und Hansestadt Hamburg die Kennzeichnung auf „Verbot der Durchfahrt für kennzeichnungspflichtige Güter“. So, wie es heute noch dort steht.

Inzwischen schreiben wir das Jahr 2010 und das ADR 2009 ist in Kraft getreten. Die Übergangsvorschriften sind tatsächlich auch alle abgelaufen, selbst jene für die Klassifizierung und Kennzeichnung von Tunneln. Laut der Veröffentlichung des Bundesverkehrsministeriums (nachzulesen unter http://www.bmvbs.de/Verkehr/Gueterverkehr-Logistik-,3152/ADR-Tunnel-beschraenkungen.htm) ist der Elbtunnel folgendermaßen klassifiziert:

E von 5.00h bis 23.00h
C von 23.00h bis 5.00h.

Am Elbtunnel steht das nur derzeit nirgends.

Im Gegensatz zu 2003 besteht heute für viele Fahrzeugführer die Möglichkeit, mobil im Internet zu recherchieren. Ob ein Fahrer dies tun sollte, während er mit kennzeichnungspflichtigem Gefahrgut auf der Autobahn unterwegs ist, kann jeder für sich entscheiden. Die Alternative der ausreichenden und richtigen Kennzeichnung scheint hier eher dem Schutzziel zu dienen.





Weitere Bilder finden Sie hier.



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Stand: Juli 2010