Begleitdokumente


Dienstleistungen

Abfall
Begleitdokumente
Behördenbegleitung
Entsorgungskonzepte
Fachkraft für Arbeitssicherheit
Freiwillige Rücknahme
Gefahrgutbeauftragter
Gefahrstoff
Klassifizierung von Abfall
Klassifizierung von Gefahrgut
Österreich
Rechtsstreitigkeiten
Security

  • Welche Dokumente müssen mitgeführt werden, wenn gefährliche Güter transportiert werden?

  • Und wo steht das?

  • Und was kosten mangelhafte oder fehlende Papiere?

  • Was ist bei Fährverkehren zu beachten?

In der täglichen Praxis gehören diese zu den häufig gestellten Fragen. Da wir die Erstellung aller relevanten Begleitdokumente anbieten, wollen wir Ihnen hier kurz darstellen, warum sich ein professioneller Service lohnt und wie die obigen Fragen zu beantworten sind. Fundstellenangaben beziehen sich – sofern nicht anders angegeben – auf das ADR 2009.

Unfallmerkblatt
Das Unfallmerkblatt (offiziell: Schriftliche Weisungen) ist nur für kenzeichnungspflichtige Transporte erforderlich. [5.4.0/5.4.3/ 8.1.2.1 b) i.V.m. 1.1.3.6]. Mit Einführung des ADR 2009 wurde das stoffspezifische Unfallmerkblatt abgeschafft. Statt dessen ist nur noch eine vierseitige, farbige Vorlage zu nutzen [5.4.3.4], die sich ausschließlich an den Fahrer wendet und alle Klassen darstellt. Folgerichtig ist es auch nur in der Sprache des Fahrers gefordert.


Beförderungspapier
Das Beförderungspapier ist zunächst nicht zwingend ein einzelnes Blatt. Die Aufteilung der erforderlichen Angaben auf mehrere Dokumente ist zulässig, sofern alle Informationen zweifelsfrei zusammen geführt werden können. Die Auftrennung der Klassifizierungsangaben ist unzulässig, ihre Reihenfolge ist verbindlich vorgeschrieben [5.4.1.1.1 letzer Absatz ADR].
Ein Beförderungspapier muß für jeden Gefahrguttranesport mitgegeben werden, also auch die nicht kennzeichnungspflichtigen Mindermengentransporte [5.4.1/ 8.1.2.1 a) i.V.m 1.1.3.6]. Die in Unterabschnitt 5.4.1.1 ADR geforderten Pflichtangaben müssen immer aus dem Beförderungspapier hervorgehen. Als Beschreibung der Versandstücke sind nur die in Unterabschnitt 6.1.2.5 genannten Verpackungsarten, Gasflasche, IBC, Tank und lose Schüttung zugelassen. Dosen, Hobbocks, Cheps, Collis oder Gibos kennt das ADR nicht!
Sofern Mindermengentransporte durchgeführt werden, müssen die Punkte der einzelnen Beförderungskategorien ausgewiesen werden, ebenso die Gesamtmenge der Gefahrenpunkte [5.4.1.1.1 f) Bem. 1]. Zur Berechnung der Punkte müssen Feststoffe in netto-Kilogramm und Flüssigkeiten in Litern bemessen werden [1.1.3.6.3]. Die Angabe „Beförderung ohne Überschreitung der in Unterabschnitt 1.1.3.6 festgesetzten Freigrenzen ist nicht mehr nötig (aber weiterhin zulässig).

Bußgelder
Da die Begleitpapiere die wichtigste Informationsquelle bei einem Zwischenfall sind, ist die Würdigung von Mängeln dem entsprechend. Der deutsche Bußgeldkatalog findet sich in der Richtlinie Straße/ Eisenbahn/ Binnenschiff (RSEB). Leider setzen nicht alle Bundesländer diese Richtlinie vollständig um. Der Süden der Republik hat diesbezüglich höhere Bußgeldforderungen. Durchschnittlich liegen Gefahrgut-Bußgelder im mittleren dreistelligen Bereich, was jedoch nicht unbedingt das größte Problem ist. Denn einerseits sind Bußgeldbescheide dieser Art ein Grund der Gewerbeaufsicht für einen Besuch, andererseits bleibt der Transport bei gravierend falschen oder unvollständigen Papieren stehen. Und das so lange, bis vollständige, korrekte Begleitdokumente vorliegen, wie auch immer sie zur Kontrollstelle gelangen.

Fährverkehre
Wer mit einem Straßenfahrzeug über Seewege möchte, hat das Seerecht einzuhalten. Der
IMDG-Code schreibt vor, daß für jeden Gefahrguttransport über See eine IMO-Erklärung mitgegeben werden muß. Die gilt auch für Ostseeverkehre, welche die Erleichterungen des MoU in Anspruch nehmen können. Die IMO-Erklärung ist ebenfalls zwingend vorgeschrieben, wenn zusammengesetzte Verpackungen (LQ oder EQ) befördert werden.

Lösungswege
So vielfältig, wie sich logistische Prozesse heute gestalten, so vielfältig können Lösungen für Begleitdokumente aussehen. Wir erstellen
Checklisten zum Prüfen von Beförderungspapieren für Ihre Mitarbeiter und unterweisen sie darin. Wenn Sie selbst Dokumente erstellen müssen, gestalten wir Vorlagen (z.B. zum einfachen Ankreuzen) oder unterstützen Ihre EDV bei automatisierten Lösungen. Oder wir prüfen Dokumente für Sie auf Zuruf – auch mitten in der Nacht.



Startseite

Dienstleistungen

Glossar

Kontakt

Rettungskräfte

Schulungen

Shop

Sitemap

© 2010

Stand: September 2010/ 2.2