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Dienstleistungen
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für Arbeitssicherheit Freiwillige
Rücknahme Gefahrgutbeauftragter Gefahrstoff Klassifizierung
von Abfall Klassifizierung
von Gefahrgut Österreich Rechtsstreitigkeiten Security
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Welche Dokumente müssen
mitgeführt werden, wenn gefährliche Güter
transportiert werden?
Und wo steht das?
Und was kosten mangelhafte
oder fehlende Papiere?
Was ist bei Fährverkehren
zu beachten?
In
der täglichen Praxis gehören diese zu den häufig
gestellten Fragen. Da wir die Erstellung aller relevanten
Begleitdokumente anbieten, wollen wir Ihnen hier kurz darstellen,
warum sich ein professioneller Service lohnt und wie die obigen
Fragen zu beantworten sind. Fundstellenangaben beziehen sich –
sofern nicht anders angegeben – auf das ADR 2009.
Unfallmerkblatt Das
Unfallmerkblatt (offiziell: Schriftliche Weisungen) ist nur
für kenzeichnungspflichtige Transporte erforderlich.
[5.4.0/5.4.3/ 8.1.2.1 b) i.V.m. 1.1.3.6]. Mit Einführung des
ADR 2009 wurde das stoffspezifische Unfallmerkblatt abgeschafft.
Statt dessen ist nur noch eine vierseitige, farbige Vorlage zu
nutzen [5.4.3.4], die sich ausschließlich an den Fahrer
wendet und alle Klassen darstellt. Folgerichtig ist es auch nur in
der Sprache des Fahrers gefordert.
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Beförderungspapier Das
Beförderungspapier ist zunächst nicht zwingend ein
einzelnes Blatt. Die Aufteilung der erforderlichen Angaben auf
mehrere Dokumente ist zulässig, sofern alle Informationen
zweifelsfrei zusammen geführt werden können. Die
Auftrennung der Klassifizierungsangaben ist unzulässig, ihre
Reihenfolge ist verbindlich vorgeschrieben [5.4.1.1.1 letzer
Absatz ADR]. Ein Beförderungspapier muß für
jeden Gefahrguttranesport mitgegeben werden, also auch die nicht
kennzeichnungspflichtigen Mindermengentransporte
[5.4.1/ 8.1.2.1 a) i.V.m 1.1.3.6]. Die in Unterabschnitt 5.4.1.1
ADR geforderten Pflichtangaben müssen immer aus dem
Beförderungspapier hervorgehen. Als Beschreibung der
Versandstücke sind nur die in Unterabschnitt 6.1.2.5
genannten Verpackungsarten, Gasflasche, IBC, Tank und lose
Schüttung zugelassen. Dosen, Hobbocks, Cheps, Collis oder
Gibos kennt das ADR nicht! Sofern Mindermengentransporte
durchgeführt werden, müssen die Punkte der einzelnen
Beförderungskategorien ausgewiesen werden, ebenso die
Gesamtmenge der Gefahrenpunkte [5.4.1.1.1 f) Bem. 1]. Zur
Berechnung der Punkte müssen Feststoffe in netto-Kilogramm
und Flüssigkeiten in Litern bemessen werden [1.1.3.6.3]. Die
Angabe „Beförderung ohne Überschreitung der in
Unterabschnitt 1.1.3.6 festgesetzten Freigrenzen ist nicht mehr
nötig (aber weiterhin zulässig).
Bußgelder Da
die Begleitpapiere die wichtigste Informationsquelle bei einem
Zwischenfall sind, ist die Würdigung von Mängeln dem
entsprechend. Der deutsche Bußgeldkatalog findet sich in der
Richtlinie Straße/ Eisenbahn/ Binnenschiff (RSEB). Leider
setzen nicht alle Bundesländer diese Richtlinie vollständig
um. Der Süden der Republik hat diesbezüglich höhere
Bußgeldforderungen. Durchschnittlich liegen
Gefahrgut-Bußgelder im mittleren dreistelligen Bereich, was
jedoch nicht unbedingt das größte Problem ist. Denn
einerseits sind Bußgeldbescheide dieser Art ein Grund der
Gewerbeaufsicht für einen Besuch, andererseits bleibt der
Transport bei gravierend falschen oder unvollständigen
Papieren stehen. Und das so lange, bis vollständige, korrekte
Begleitdokumente vorliegen, wie auch immer sie zur Kontrollstelle
gelangen.
Fährverkehre Wer
mit einem Straßenfahrzeug über Seewege möchte, hat
das Seerecht einzuhalten. Der IMDG-Code
schreibt vor, daß für jeden
Gefahrguttransport über See eine IMO-Erklärung
mitgegeben werden muß. Die gilt auch
für Ostseeverkehre, welche die Erleichterungen des MoU
in Anspruch nehmen können. Die
IMO-Erklärung ist ebenfalls zwingend vorgeschrieben, wenn
zusammengesetzte Verpackungen (LQ oder EQ) befördert werden.
Lösungswege So
vielfältig, wie sich logistische Prozesse heute gestalten, so
vielfältig können Lösungen für
Begleitdokumente aussehen. Wir erstellen Checklisten
zum Prüfen von Beförderungspapieren
für Ihre Mitarbeiter und unterweisen
sie darin. Wenn Sie selbst Dokumente
erstellen müssen, gestalten wir Vorlagen (z.B. zum einfachen
Ankreuzen) oder unterstützen Ihre EDV bei automatisierten
Lösungen. Oder wir prüfen Dokumente für Sie auf
Zuruf – auch mitten in der Nacht.
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