DIENSTLEISTUNGEN



Die Begriffe Gefahrgut, Gefahrstoff, Sonderabfall oder Entsorgung sind grundsätzlich verbunden mit einem Gesetzeswust, der schnell unübersichtlich wird. So fordern Gesetze und Verordnungen aus sehr unterschiedlichen Rechtsgebieten Beauftragte für viele Bereiche. Gleiches gilt für Formalismen, wie sie vor allem im Abfallsektor zu finden sind. Unternehmen, deren Tagesgeschäft nicht ständig von Abfällen oder Gefahrguttransporten bestimmt wird, finden sich unwissentlich sehr schnell in einem rechtlich bedenklichen Raum wieder, der sogar Straftatbestände beinhalten kann. Eine solide Beratung kann hier viel Schaden vermeiden. Dahinter muß sich kein Großauftrag verbergen. Je nach Sachlage reichen kleine Hilfestellungen, um Rechtssicherheit zu erreichen.

Ganz gleich, ob Sie nur eine spezielle Einzelfallberatung suchen, ein Gesamtkonzept benötigen oder eine langfristige Begleitung wünschen: Hier erhalten Sie alles aus einer Hand:



Abweichungen vom ADR (Kundenbereich)

Gefahrgutbeauftragter


Abfall und Gefahrgut

Gefahrstoff


Begleitdokumente (Gefahrgut)

Klassifizierung von Abfall


Behördenbegleitung

Klassifizierung von Gefahrgut


Entsorgungskonzepte

Österreich


Fachkraft für Arbeitssicherheit

Rechtsstreitigkeiten


Freiwillige Rücknahme von Abfällen

Security (Schutz vor Terrorismus)



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Stand: September 2010/ 3.5