Klassifizierung von Abfällen


Dienstleistungen

Abfall
Begleitdokumente
Behördenbegleitung
Entsorgungskonzepte
Fachkraft für Arbeitssicherheit
Freiwillige Rücknahme
Gefahrgutbeauftragter
Gefahrstoff
Klassifizierung von Abfall
Klassifizierung von Gefahrgut
Österreich
Rechtsstreitigkeiten
Security

Seit Einführung des europäischen Abfallverzeichnisses dürfen nur noch die Abfallschlüssel dieses Katalogs genutzt werden. Doch wie geht die Klassifizierung von Abfällen von statten?

Sah der LAGA-Abfallartenkatalog eine strikte Einteilung nach der Art und Beschaffenheit des Abfalls vor, sortiert die derzeitige Abfallverzeichnisverordnung (AVV) den Abfall nach seinem Entstehungsort.

Zu diesem Zweck wurden 20 Brancheneinteilungen bestimmt, in denen jeweils Unterkapitel die grobe Art des Abfalls umschreiben. Innerhalb dieser Unterkapitel folgt eine numerische Aufzählung und Nennung konkreter Abfälle, die mit der Position „99, anders nicht genannt“ endet. Findet sich zunächst eine solche a.n.g.-Position (nicht zu verwechseln mit den n.a.g.-Positionen des ADR!), so ist zu prüfen, ob nicht ein anderes Unterkapitel eine namentliche Nennung vorsieht. Ist dem nicht so, muss in anderen Branchen nach einer konkreteren Beschreibung des tatsächlichen Abfalls gesucht werden. Erst wenn dies erfolglos war, darf die zu erst gefundene a.n.g.-Position genutzt werden. Logisch. Oder etwa nicht?

Wenn Sie sich mit dieser Problematik allein gelassen fühlen: Wir helfen Ihnen. Nicht nur bei der Klassifizierung des Abfalls, sondern auch beim Kontakt mit Abfallbehörden oder dem Suchen nach preiswerten und ökologischen Entsorgungswegen.




Startseite

Dienstleistungen

Glossar

Kontakt

Rettungskräfte

Schulungen

Shop

Sitemap

© 2010

Stand: September 2010/ 4.1