Vor Gericht und auf hoher See sind alle Menschen gleich...


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An diesem Grundsatz können auch wir nichts ändern. Aber manche Bußgeldangelegenheiten oder Ordnungswidrigkeitenverfahren, an deren Rechtmäßigkeit oder Gerechtigkeit Sie Zweifel haben, können auch ohne den Gang zum Gericht ausgetragen werden.

Wir sagen Ihnen, wie und stellen Ihnen die aktuelle Vorschriftenlage für Ihren Fall dar. Wir prüfen als Gutachter auf formelle und inhaltliche Fehler und helfen Ihnen bei der Beantwortung von Behördenkorrespondenz. Vor allem in den Bereichen Gefahrgut, Abfall und Ladungssicherung können wir schnell Empfehlungen aussprechen, wie deutlich die aktuelle Rechtslage für oder gegen Sie spricht.

Sofern Sie eine richterliche Entscheidung erwirken möchten, stehen wir Ihnen auch hier zur Seite. Sei es mit der Erstellung von Gutachten, Sachverständigen oder Präzedenzurteilen. Selbstverständlich arbeiten wir auch gerne Ihrem Hausanwalt fachspezifische Details zu. Und wenn es erforderlich sein sollte, können wir Ihnen Anwälte benennen, die sich auf das Gefahrgut- und Verkehrsrecht spezialisiert haben und Sie im ganzen Bundesgebiet vertreten können.




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Stand: September 2010/ 2.1