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Freiwillige Rücknahme von Abfällen |
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Abfall |
Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) fordert u.a. die Produzenten zu mehr Produktverantwortung auf. So sollen sich die Grundsätze der Kreislaufwirtschaft bereits in der Herstellung widerspiegeln. Ein Instrument
der Kreislaufwirtschaft ist die freiwillige Rücknahme
gemäß § 25 KrW-/AbfG. Die zuständigen
Behörden sollen derartige Rücknahmen genehmigen, wenn
die Ziele der Kreislaufwirtschaft damit gefördert werden
können. Im Gegenzug sollen besagte Behörden
Erleichterungen hinsichtlich Dokumentationspflichten und
Transportgenehmigung erlassen. Dadurch lassen sich auch Kosten
einsparen. Von der ersten Planungsphase bis zur Antragstellung mit entsprechenden Entsorgungskonzepten bei der für Ihr Unternehmen zuständigen Behörde begleiten wir Sie kompetent und flexibel. Wünschen Sie kompetente Beratung für Abfalltransporte? Benötigen Sie Schulungen Ihres Personals im Umgang mit Sonderabfall? Oder suchen Sie tatkräftige Unterstützung für Ihren Gefahrgutbeauftragten bei der Überwachung von Gefahrgut-Abfalltransporten?
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Stand: September 2010/ 4.1