Freiwillige Rücknahme von Abfällen


   

   

   

   

   

   

   

   

   

   

   

   

   

   

Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) fordert u.a. die Produzenten zu mehr Produktverantwortung auf. So sollen sich die Grundsätze der Kreislaufwirtschaft bereits in der Herstellung widerspiegeln.

Ein Instrument der Kreislaufwirtschaft ist die freiwillige Rücknahme gemäß Abfallrecht. Die zuständigen Behörden sollen derartige Rücknahmen genehmigen, wenn die Ziele der Kreislaufwirtschaft damit gefördert werden können. Im Gegenzug sollen besagte Behörden Erleichterungen hinsichtlich Dokumentationspflichten und Transportgenehmigung erlassen. Dadurch lassen sich auch Kosten einsparen.
Vor allem bei Produkten, die einer Aufbereitung zugeführt werden können, ist dies eine interessante Alternative zu den regulären
Entsorgungswegen. Natürlich stellt eine derartige freiwillige Rücknahme nicht nur einen wirksamen Beitrag zur Entlastung unserer Umwelt dar. Es ist auch ein zusätzlicher Service-Bonus für Ihre Kunden!

Von der ersten Planungsphase bis zur Antragstellung mit entsprechenden Entsorgungskonzepten bei der für Ihr Unternehmen zuständigen Behörde begleiten wir Sie kompetent und flexibel.

Wünschen Sie kompetente Beratung für Abfalltransporte? Benötigen Sie Schulungen Ihres Personals im Umgang mit Sonderabfall? Oder suchen Sie tatkräftige Unterstützung für Ihren Gefahrgutbeauftragten bei der Überwachung von Gefahrgut-Abfalltransporten?




Stand: Februar 2012/ 5.0