Österreich und das Gefahrgutrecht


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Besser als sein Ruf und schlechter als gewünscht. So läßt sich Österreich aus dem Blickwinkel internationaler Gefahrguttransporteure beschreiben. Aus deutscher Sicht – und wir genießen im Ausland einen ebenso zweifelhaften Ruf der Pingeligkeit – legen österreichische Überwacher manchmal eine Detailtiefe bei Konrollen an den Tag, welche die Frage nach der Sicherheitsrelevanz aufkommen läßt.

Grundsätzlich ist auch Österreich ein ADR/ RID-Staat und somit zur Anwendung dieser Regelwerke verpflichtet. Trotzdem ist eine genaue Betrachtung der Begleitdokumente, der Kennzeichnung von Versandstücken und Fahrzeuge sowie der Fahrzeugausrüstung bei Transporten nach und durch Österreich besser als unliebsame Überraschungen. Wir unterstützen Sie bei diesen sensiblen Transporten gern mit unserer langjährigen Erfahrung.


Durch die Einführung einheitlicher Kriterien für die Bewertung von Tunneln durch das ADR (und dem Fehlen anderslautender Äußerungen auf der gut gepflegten Website des östereichischen Verkehrsministeriums) sind auch in diesem ADR-Staat die internationalen Tunnelbeschränkungscodes verbindlich.



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Stand: September 2010/ 3.1