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Security |
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Im englischen Sprachgebrauch gibt es für „Sicherheit“ die Worte Safety und Security. Während Ersteres für den Schutz vor den Gefahren von Gefahrgut steht, verbirgt sich hinter der Security der Schutz des Gefahrgutes vor Dritten. Durch die (nicht wirklich neue) Erkenntnis, dass Gefahrgüter für terroristische Akte genutzt werden können, entstand die Forderung, dem auch in den Gefahrgutvorschriften Rechnung zu tragen. Somit fordert das Gegfahrgutrecht folgerichtig eine Reihe von allgemeinen, durch jeden Gefahrgutverantwortlichen zu beachtenden Maßnahmen. Ferner werden für bestimmte Stoffe mit besonders hohem Gefahrenpotenzial bzw. ab bestimmten Mengen weitere Maßnahmen erforderlich. Hierzu gehören u.a. Sicherungspläne und die Überprüfung von Personal und Lieferanten. Da vor allem die Verladerschaft hiervon besonders betroffen ist, ziehen diese Maßnahmen z.T. weitere Kreise, als dies zunächst erscheint. Um hier nicht das Nachsehen zu haben und gleichzeitig die erforderlichen Schritte möglichst kostenneutral umzusetzen, ist eine rechtzeitige Auseinandersetzung mit der Thematik unvermeidlich. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung von Sicherungsplänen ebenso wie bei den Schnittstellenproblemen mit Verladern und Lieferanten.
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Stand: Februar 2012/ 4.0