Die Lose-Schüttung-Gallerie

Nachstehend finden Sie, was in der Vergangenheit das Löse-Schüttung-Highlight war. Wenn Sie Fragen zu den einzelnen Fotos haben, mailen Sie uns doch einfach.




Warnung vor der Gefahr

Das jedenfalls soll durch orange Warntafeln sicher gestellt werden. Absatz 5.3.2.1.1 ADR legt fest, daß Beförderungseinheiten hinten und vorn mit orangen Warntafeln gekennzeichnet werden müssen, die auch deutlich sichtbar zu bleiben haben. Warntafeln, die sich nicht mehr auf die Beförderung beziehen, müssen entfernt oder abgedeckt werden. Für Abdeckung und Befestigung der Tafel gilt gleichermaßen, daß sie 15 Minuten brandbeständig sein müssen (5.3.2.1.8/ 5.3.2.2.1). Aus diesem Grund sind Magnetwarntafeln nicht mehr zulässig.

Was die unten abgebildete Variante ausdrücken soll, liegt im Auge des Betrachters. Soll hier eine Warntafel (unzureichend) abgedeckt werden? Soll hier vor der deutschen Post gewarnt werden? Oder hat der Fahrer schlicht keine Ahnung und einfach nur eine billige Magnethalterung für den Hinweis auf seinen Arbeitgeber gesucht?


Kleinladungsträger

Die Zahl der standardisierten Verpackungen für kleinere Güter – vor allem im Automotiv-Sektor im Einsatz – nimmt ständig zu. Die Kleinladungsträger oder kurz KLT sind vor allem für Arbeitsabläufe konzipiert, in denen Roboter Teile aus dem KLT nehmen und verbauen sollen. Sie sind für den Mehrfachgebrauch gebaut und in aller Regeln ähnlich den Europaletten für übliche Laderäume hinsichtlich ihrer Abmessungen optimiert.

Für KLT spricht unter anderem ihre Langlebigkeit. Wie langlebig ein solcher KLT sein kann, zeigt das Bild rechts: Die Gurtstraffer sind richtig mit der UN-Nummer 3268 und der Klasse 9 ausgewiesen, doch das System Ziffer/ Buchstabe ist schon lange Geschichte (Aufkleber mitte-links). Doch weit problematischer sind die Gefahrzettel: Alle KLT sind groß genug, um einen Gefahrzettel 10x10cm aufnehmen zu können (so, wie er oben rechts prangt). Da es sich um einzelne Verpackungen handelt, müssen sie auch einzeln gekennzeichnet werden. Die Varianten in 8x8cm und 5x5cm hingegen sind nicht zulässig und bedeuten im Zweifelsfall ein Bußgeld. Und den Stillstand des Transportes...

Was bei KLT ebenfalls gerne vergessen wird: Wenn der leere Behälter seinen Rückweg antritt, müssen alle Gefahrzettel entfernt oder abgedeckt werden.


Lastverteilungsplan

Auf See spräche der Kapitän jetzt wohl von mäßigem Seegang - auf der Straße jedoch haben Lkw wie dieser nichts verloren. Die mangelhafte Lastverteilung ist so deutlich sichtbar, daß sich zusätzlich die Frage stellt, ob das Fahrzeug nicht auch noch überladen ist.

Solch schlechte Lastverteilung ist lebensgefährlich für den Fahrzeugführer und unbeteiligte Dritte. Das Fahrzeug ist bereits auf grader Strecke schwer lenkbar und in Gefahrensituationen kaum noch beherrschbar. Ein Ausweichmanöver wird aller Wahrscheinlichkeit nach zum Umkippen des Lkw führen. Sollte der Fahrzeugführer stärker bremsen müssen, ist der Verlust der Kontrolle quasi vorprogrammiert.

Hier hilft nur eins: Wenn die Ladung nicht schwerpunktneutral geladen werden kann, muß ein anderes Fahrzeug eingesetzt werden. Verantwortlich hierfür ist übrigens ein Dreierbund: Halter, Verlader, Fahrzeugführer.

Wie ist mein Fahrstil?

Diese Frage findet sich immer öfter am Heck von Gefahrgutfahrzeugen inklusive einer Telefonnummer, die zum Loben oder Meckern auffordert. Auch die Armee ihre königlichen Majestät, die im Rahmen der Nato ihren Dienst in deutschen Landen und auf deutschen Straßen versieht, stellt diese Frage.

Beim Transport gefährlicher Güter leistet der Fahrstil einen großen Beitrag zur Sicherheit des Transportes. Der „Behavior based Safety – BBS“ wird zu Recht immer mehr Augenmerk gewidmet. Was dieser Fahrer wohl im Eifer des Gefechtes vergessen hat, ist jedoch die vollständige Kennzeichnung seiner Beförderungseinheit. Denn trotz der für zivile Zwecke eher ungewöhlichen Bauweise handelt es sich hierbei um ein Tankfahrzeug. Somit ist zwar seitlich richtig ein Großzettel geklebt, am Heck fehlen aber die Warntafel und der Großzettel.



Schilderwald


Gesetze und Verordnungen sind häufig interpretationswürdig. Zu diesem Zweck hat der Gesetzgeber z.B. Richtlinien geschaffen wie die Richtlinie Straße/ Eisenbahn (RSE) für den Gefahrgutsektor. In Nr. 2 der Anlage 3 zur GGVSE legt der Gesetzgeber jedenfalls fest, dass der Elbtunnel von 5.00 bis 23.00 Uhr mit kennzeichnungspflichtigen Gefahrguttransporten nicht befahren werden darf. Da nicht alle Fahrzeugführer regelmäßig die GGVSE studieren, wurden entsprechende Beschilderungen gemäß Straßenverkehrsordnung (StVO) aufgestellt: Das Zeichen 261 ist hierfür vorgesehen:

Das hier links abgebildete Zeichen Nr. 269 der StVO hingegen verbietet dem Fahrzeugführer nur die Durchfahrt, wenn er Wasser gefährdende Stoffe geladen hat. Ein derartiger Stoff muss nicht immer gleichzeitig Gefahrgut sein. Einen Zwang, die Wassergefährdungsklasse eines Stoffes beim Transport anzugeben, sucht man in Gefahrstoff- und Gefahrgutrecht zudem vergeblich. Somit kann der Fahrer oft nur raten, ob er eine solche Ladung befördert.

Es sollte nicht unerwähnt bleiben, daß die freie und Hansestadt Hamburg kurz nach dem Erscheinen der Bilder auf dieser Website die irreführende Kennzeichnung durch die korrekte ersetzt hat...




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Stand: Juli 2010/ 17.5