Die Lose-Schüttung-Galerie

Nachstehend finden Sie, was in der Vergangenheit das Lose-Schüttung-Highlight war. Wenn Sie Fragen zu den einzelnen Fotos haben, mailen Sie uns doch einfach.




Große Zettel

Der Blick auf das Heck dieses (deutschen) Batteriefahrzeuges weist das beförderte Gut als giftiges Gas aus.

Von der praktischen Frage nach der Erkennbarkeit und Warnwirkung (die sicherlich noch als ausreichend angesehen werden darf) abgesehen: Ist das so zulässig?

Die Größe ist ausreichend. Der Zettel weicht jedoch mehr als nur geringfügig von den Mustervorgaben des ADR ab. Dann wurden zwei Schrauben durch den Zettel gedreht (immerhin nicht durch die Schläfen) und insgesamt ist der Großzettel zerkratzt.

Unsere Empfehlung: Sicher ist sicher – Austausch gegen einen Großzettel, der vollumfänglich dem ADR entspricht. Das verhindert vermeidbare Ärgernisse.





Bunte Bildchen

Hier wurden Kanister etikettiert und verpackt. Während die Verpackung mit Folie und Bebänderung einen guten Eindruck hinterläßt (und sogar die Aufkleber durch die Folie erkennbar geblieben sind), sind die Beklebungsvesuche weniger gelungen: In allen Kanistern befindet sich das selbe Produkt, welches mit zwei Gefahrzetteln zu kennzeichnen ist: Muster 3 und Muster 8.

Und diese gehören auf eine Fläche. Genauso wie de UN-Nummer, welche sich leider gar nicht findet.

Die Kennzeichnungsvorschriften des ADR sind durchaus umfangreich zu nennen. Dennoch sind sie weder unverständlich noch schwer zu vermitteln. Hier sollte wohl derjenige, der den Verpacker geschult hat, selbst noch einmal auf die Schulbank zurück.

Lange Leitung

Dieses Schild steht auf der Autobahn 7 in Fahrtrichtung Norden vor dem Elbtunnel. Dort steht es schon eine ganze Weile. Wer genau hinschaut, kann das überklebte Hinweisschild sehen, welches sich einst darunter befand und (fälschlicherweise) die Durchfahrt für wassergefährdende Stoffe verbot. Etwa eine Woche nach Erscheinen des damaligen Bildes samt süffisantem Kommentar im Jahr 2003 auf dieser Website änderte die freie und Hansestadt Hamburg die Kennzeichnung auf „Verbot der Durchfahrt für kennzeichnungspflichtige Güter“. So, wie es heute noch dort steht.

Inzwischen schreiben wir das Jahr 2010 und das ADR 2009 ist in Kraft getreten. Die Übergangsvorschriften sind tatsächlich auch alle abgelaufen, selbst jene für die Klassifizierung und Kennzeichnung von Tunneln. Laut der Veröffentlichung des Bundesverkehrsministeriums (nachzulesen hier) ist der Elbtunnel folgendermaßen klassifiziert:

E von 5.00h bis 23.00h
C von 23.00h bis 5.00h.

Am Elbtunnel steht das nur derzeit nirgends.

Im Gegensatz zu 2003 besteht heute für viele Fahrzeugführer die Möglichkeit, mobil im Internet zu recherchieren. Ob ein Fahrer dies tun sollte, während er mit kennzeichnungspflichtigem Gefahrgut auf der Autobahn unterwegs ist, kann jeder für sich entscheiden. Die Alternative der ausreichenden und richtigen Kennzeichnung scheint hier eher dem Schutzziel zu dienen.



Warnung vor der Gefahr

Das jedenfalls soll durch orange Warntafeln sicher gestellt werden. Absatz 5.3.2.1.1 ADR legt fest, daß Beförderungseinheiten hinten und vorn mit orangen Warntafeln gekennzeichnet werden müssen, die auch deutlich sichtbar zu bleiben haben. Warntafeln, die sich nicht mehr auf die Beförderung beziehen, müssen entfernt oder abgedeckt werden. Für Abdeckung und Befestigung der Tafel gilt gleichermaßen, daß sie 15 Minuten brandbeständig sein müssen (5.3.2.1.8/ 5.3.2.2.1). Aus diesem Grund sind Magnetwarntafeln nicht mehr zulässig.

Was die unten abgebildete Variante ausdrücken soll, liegt im Auge des Betrachters. Soll hier eine Warntafel (unzureichend) abgedeckt werden? Soll hier vor der deutschen Post gewarnt werden? Oder hat der Fahrer schlicht keine Ahnung und einfach nur eine billige Magnethalterung für den Hinweis auf seinen Arbeitgeber gesucht?


Kleinladungsträger

Die Zahl der standardisierten Verpackungen für kleinere Güter – vor allem im Automotiv-Sektor im Einsatz – nimmt ständig zu. Die Kleinladungsträger oder kurz KLT sind vor allem für Arbeitsabläufe konzipiert, in denen Roboter Teile aus dem KLT nehmen und verbauen sollen. Sie sind für den Mehrfachgebrauch gebaut und in aller Regeln ähnlich den Europaletten für übliche Laderäume hinsichtlich ihrer Abmessungen optimiert.

Für KLT spricht unter anderem ihre Langlebigkeit. Wie langlebig ein solcher KLT sein kann, zeigt das Bild rechts: Die Gurtstraffer sind richtig mit der UN-Nummer 3268 und der Klasse 9 ausgewiesen, doch das System Ziffer/ Buchstabe ist schon lange Geschichte (Aufkleber mitte-links). Doch weit problematischer sind die Gefahrzettel: Alle KLT sind groß genug, um einen Gefahrzettel 10x10cm aufnehmen zu können (so, wie er oben rechts prangt). Da es sich um einzelne Verpackungen handelt, müssen sie auch einzeln gekennzeichnet werden. Die Varianten in 8x8cm und 5x5cm hingegen sind nicht zulässig und bedeuten im Zweifelsfall ein Bußgeld. Und den Stillstand des Transportes...

Was bei KLT ebenfalls gerne vergessen wird: Wenn der leere Behälter seinen Rückweg antritt, müssen alle Gefahrzettel entfernt oder abgedeckt werden.


Schilderwald

Gesetze und Verordnungen sind häufig interpretationswürdig. Zu diesem Zweck hat der Gesetzgeber z.B. Richtlinien geschaffen wie die Richtlinie Straße/ Eisenbahn (RSE) für den Gefahrgutsektor. In Nr. 2 der Anlage 3 zur GGVSE legt der Gesetzgeber jedenfalls fest, dass der Elbtunnel von 5.00 bis 23.00 Uhr mit kennzeichnungspflichtigen Gefahrguttransporten nicht befahren werden darf. Da nicht alle Fahrzeugführer regelmäßig die GGVSE studieren, wurden entsprechende Beschilderungen gemäß Straßenverkehrsordnung (StVO) aufgestellt: Das Zeichen 261 ist hierfür vorgesehen:

Das hier links abgebildete Zeichen Nr. 269 der StVO hingegen verbietet dem Fahrzeugführer nur die Durchfahrt, wenn er Wasser gefährdende Stoffe geladen hat. Ein derartiger Stoff muss nicht immer gleichzeitig Gefahrgut sein. Einen Zwang, die Wassergefährdungsklasse eines Stoffes beim Transport anzugeben, sucht man in Gefahrstoff- und Gefahrgutrecht zudem vergeblich. Somit kann der Fahrer oft nur raten, ob er eine solche Ladung befördert.

Es sollte nicht unerwähnt bleiben, daß die freie und Hansestadt Hamburg kurz nach dem Erscheinen der Bilder auf dieser Website die irreführende Kennzeichnung durch die korrekte ersetzt hat...




Stand: Februar 2012/ 18.1