GLOSSAR


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A
1.) Kennbuchstabe für „erstickend“ (engl. „asphyxiant“). Findet u.a. Anwendung bei den Klassifizierungscodes des Gefahrgutrechts.

2.) Tunnelkategorie.



A33
Referat im
BMVBW; Grundsatzabteilung für den Transport von Gefahrgut.



Abfall
Stoffe, deren sich der Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muß. Definiert im Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz.



Abfallschlüsselnummer
Dient der
Klassifizierung von Abfällen auf Grundlage der AVV.



Abfallwarntafel
Hinweistafel auf den Transport von Abfällen. Ausführung: Weiß, retroreflektierend, Abmessungen von 30 (Höhe) x40 cm. Als Aufschrift weist ein schwarzes „A“ (Höhe 20cm, Strichstärke 2cm) auf Abfall hin. Anbringung vorn und hinten nicht höher als 1,50m über der Fahrbahn durch den Fahrzeugführer (!) wenn Abfälle geladen sind (Ausnahmen sind möglich). Vergleiche auch mit „Warntafeln für Rettungskräfte“.



AbfVerbrV
Abfallverbringungsverordnung.



ABL
Amtsblatt (eines Landes- oder Bundesministeriums, der EU)



ABS
1.) Anti-Blockier-System. Verhindert das Blockieren von Rädern beim Bremsen. Für Gefahrgut-Fahrzeuge z.T. vorgeschrieben durch die
besondere Zulassung gem. Teil 9 ADR.
2.) American Bureau of Shipping.



Absender
Gemäß GGVSEB derjenige, der mit einem Beförderer einen Beförderungsvertrag schließt (der Vertrag kann mündlich, z.B. durch eine telefonische Beauftragung erfolgen). Zu den Pflichten des Absenders gehören der Hinweis auf das Gefahrgut, die Übergabe des Beförderungspapiers und der Hinweis auf die Fahrwegbestimmung.

Siehe auch Auftraggeber des Absenders.



ABV
Automatischer Blockierverhinderer.



ACIC
Australian Chemical Industry Council, Sidney.



ACS
American Chemical Society. Amerikanischer Chemieverband. Zu den Unterorganisationen des ACS gehört der CAS.



ADN
Accord eurppéen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par voie de Navigation interieure. Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung
gefährlicher Güter auf Binnengewässern. Regelt den Transport zwischen den Mitgliedsstaaten. Erstellt durch die ZKR.



ADNR
Accord eurppéen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par voie de Navigation interieure sur le Rhin. Verordnung über die Beförderung
gefährlicher Güter auf dem Rhein. National umgesetzt durch die GGVBinsch. Durch die Ratifizierung des ADN wird seit 2008 nur noch vom ADNR auf das ADN als materielles Recht verwiesen.



ADN-Staaten
Dem ADN-Abkommen sind beigetreten: Bulgarien, Deutschland, Frankreich, Kroatien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Polen, Republik Moldau,
Rumänien, Russische Förderation, Ungarn.
Stand: August 2010



ADSp
Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen.



ADR
1.) Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route. Europäisches Übereinkommen über den Transport gefährlicher Güter auf der Straße. Das ADR regelt mit seinen Anlagen A und B den grenzüberschreitenden Transport unter den
Mitgliedsstaaten. Grundlage des ADR sind die Empfehlungen der UN. Siehe auch RID.

2.) Ausschuß der Regionen.

3.) Automatic Dialog Replacement. Filmtechnik zur Neuvertonung.



ADR-Bescheinigung
„Gefahrgut-Führerschein“, auch Basiskurs bezeichnet. Die ADR-Bescheinigung weist die Teilnahme an einer Fahrerschulung zum Transport gefährlicher Güter nach, siehe auch Abschnitt 8.2.1 ADR. Gültigkeit 5 Jahre; wird in Deutschland durch die IHK ausgestellt und verlängert. Lehrgangsdauer 2 ½ Tage zuzüglich Prüfung, Verlängerung 1 ½ Tage zuzüglich Prüfung. Zwischen den Verlängerungsintervallen müssen ADR-Fahrer durch den Arbeitgeber regelmäßig unterwiesen werden.
Die ADR-Bescheinigung ist nur für die Beförderung in kennzeichnungspflichtigen Mengen erforderlich. Für die Klassen 1 und 7 sowie Tanktransporte sind Aufbaukurse notwendig. Die zuständigen Behörden der ADR-Vertragsstaaten führen inzwischen Listen über die Inhaber aller ausgestellten ADR-Bescheinigungen, um Terroristen zu identifizieren (Unterabschnitt 1.10.1.6 ADR). Vergleiche auch Sicherungsplan.



(Vorder- und Rückseite)


ADR-Vertragsstaaten
Dem ADR-Abkommen sind beigetreten: Albanien, Andorra, Aserbaidschan, Belgien, Bosnien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Herzegowina, Irland, Italien, Kasachstan, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Marokko, Mazedonien, Montenegro, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Republik Moldau, Rumänien, Russische Föderation, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Tunesien, Türkei, Ukraine, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Weißrussland (Belarus), Zypern (griechischer Teil).

Vergleiche auch: RID-Vertragsstaaten;
Stand: August 2010



AEO
Authorized Economic Operator.



ADV
Arbeitsgemeinschaft deutscher Flughäfen.



AGBF
Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren.



AGBwGGVSE
Allgemeine Ausnahmegenehmigungen der Bundeswehr zur GGVSE.



AGGB
Ständiger Ausschuß Gefahrgut.



AGN
Europäisches Übereinkommen über die Hauptbinnenwasserstraßen von internationaler Bedeutung. Vergleiche auch ADN.


AGS
1.) Ausschuß für
Gefahrstoffe, Bonn
2.) Arbeitsgemeinschaft Sonderabfall-Entsorgungsgesellschaften der Länder, Bonn.



AHO
Allgemeine Hafenordnung.



Air Way Bill (AWB)
Frachtbrief für die Luftbeförderung.



AK
Siehe Aufbaukurs.



AKMP
Akkreditierungsstelle der Länder für Mess- und Prüfstellen zum Vollzug des Gefahrstoffrechts.



ALB
Allgemeine Leistungsbedingungen



Albanien
Nationalitätskennzeichen AL. Vertragsstaat des ADR und des RID.



Algerien
Nationalitätskennzeichen DZ.
Vertragsstaat des RID, jeoch nicht des ADR.



AltÖlV
Altölverordnung.



Andorra
Nationalitätskennzeichen AND. Vertragsstaat des ADR seit 23. Juli 2009.



ÄndV
Änderungsverordnung.



ANSI
American National Standard Institute, New York. Amerikanische Normungsbehörde.



AOG
Aircraft on ground. Bezeichnet (Ersatz-) Teile, die erforderlich sind, um ein Flugzeug wieder flugfähig/ flugsicher zu machen. Solang dieses Teil fehlt, darf der Flieger nicht in die Luft. So gekennzeichnete Produkte sollen mit oberster Priorität befördert werden (i.d.R. durch KEP-Diestleister auf der Straße).



ARAS
Arbeitsausschuß für biologische Arbeitsstoffe.



Arbeitsschutzausschuß
Betriebliches Gremium, das viermal jährlich tagen soll. Teilnehmer sollen sein: Vertreter von Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragter. Der Arbeitsschutzausschuß soll die Arbeitssicherheit im Betrieb gewährleisten, bestehende Prozesse unter Sicherheitsaspekten fortschreiben und im Fall von betrieblichen Veränderungen an der Gefährdungsbeurteilung mitwirken.



Arbeitssicherheitsausschuß
Siehe Arbeitsschutzausschuß.



Aserbaidschan
Nationalitätskennzeichen AZ.
Vertragsstaat des ADR, jeoch nicht des RID.



ASF
Abfallsammelbehälter flüssig. I.d.R. ein
IBC.



ASN
Abfallschlüsselnummer



ASP
Abfallsammelbehälter pastös. I.d.R. ein
IBC.



ASTM
American Society for Testing an Materials, Conshohocken, USA. Amerikanische Gesellschaft zur (freiwilligen) Entwicklung von internationalen Standards.



ASV
Ausschuß Stoffe/ Verpackungen.



ATCO
Association of Tank Container Operators.



AT-Fahrzeug
Fahrzeug für die Beförderung gefährlicher Güter.auf der Straße gemäß Teil 9 ADR. AT-Fahrzeuge sind für den Transport von Tanks zugelassen und verfügen über eine besondere Zulassung. AT-Fahrzeuge dienen der Beförderung von Gefahrgütern, die nicht in EX/II-Fahrzeugen, EX/III-Fahrzeugen, FL-Fahrzeugen oder OX-Fahrzeugen befördert werden müssen (also anderen Gütern als explosionsgefährlichen oder brennbaren flüssigen Gütern sowie Wasserstoffperoxid).

Fahrzeuge mit einer AT-Zulassung müssen über verschiedene Ausstattungsmerkmale verfügen wie z.B. ABV, Retarder oder besonders gekapselte elektrische Leitungen.



AtG
(Deutsches) Atomgesetz.



ATT
Ausschuß Tank/ Technik.



Aufbaukurs
Zusätzliche Ausbildung für Fahrzeugführer; erforderlich für kennzeichnungspflichtige Mengen Gefahrgüter der Klassen 1 und 7 sowie Beförderungen in Tanks. Teilnahme ist nur mit einer bestehenden ADR-Bescheinigung möglich. Lehrgangsdauer 1 ½ (Tank) Tage bzw. 1 Tag (Klasse 1 oder 7) zuzüglich Prüfung, Verlängerung 1 ½ Tage zuzüglich Prüfung (im Rahmen der regulären Verlängerung der ADR-Bescheinigung).



Auftraggeber des Absenders
Gemäß GGVSEB derjenige, der einen Absender beauftragt, als solcher aufzutreten und Gefahrgüter zu versenden. Der Auftraggeber des Absenders entsteht u.a. in der gängigen Sub-Vergabe von Transportaufträgen (ursprünglicher Versender ist „Auftraggeber des Absenders“, Auftragnehmer verkauft an Subunternehmer und wird so zum Absender, Subunternehmer ist Beförderer).

Pflicht des Auftraggebers des Absenders ist u.a. die Übermittlung der Klassifizierung und Sendungsstruktur sowie der Hinweis auf die Fahrwegbestimmung.



Authorized Economic Operator (AEO)
Englisch für „zugelassener Wirtschaftsbeteiligter“.



ÄVO
Änderungsverordnung. Eine Verordnung zur Änderung einer Verordnung (z.B. ÄVO zur Gefahrstoffverordnung).



AVV
1.) Europäische
Abfallverzeichnis-Verordnung. Stuft Abfälle mit 6-stelligen Abfallschlüsselnummern ein. Die Einstufung erfolgt zunächst durch Zuordnung der Entstehungs-Branche, dann einer feineren Aufzählung verschiedener branchentypischer Prozesse und zuletzt durch eine numerische Aufzählung.

2.) Allgemeiner Vertrag für die Verwendung von Güterwagen.



AWB
Siehe Air Way Bill.



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Stand: August 2010/ 6.14