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A 1.)
Kennbuchstabe für „erstickend“ (engl. „asphyxiant“).
Findet u.a. Anwendung bei den Klassifizierungscodes
des Gefahrgutrechts.
2.) Tunnelkategorie.
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A33 Referat
im BMVBW;
Grundsatzabteilung für den Transport von Gefahrgut.
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Abfall Stoffe,
deren sich der Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen
muß. Definiert im Kreislaufwirtschafts-
und Abfallgesetz.
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Abfallschlüsselnummer Dient
der Klassifizierung
von Abfällen auf Grundlage der AVV.
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Abfallwarntafel Hinweistafel
auf den Transport von Abfällen. Ausführung:
Weiß, retroreflektierend, Abmessungen von 30 (Höhe) x40 cm. Als
Aufschrift weist ein schwarzes „A“ (Höhe 20cm, Strichstärke
2cm) auf Abfall hin. Anbringung vorn und hinten nicht höher als
1,50m über der Fahrbahn durch den Fahrzeugführer (!) wenn
Abfälle geladen sind (Ausnahmen sind möglich). Vergleiche auch
mit „Warntafeln
für Rettungskräfte“.
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AbfVerbrV Abfallverbringungsverordnung.
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ABL Amtsblatt
(eines Landes- oder Bundesministeriums, der EU)
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ABS 1.)
Anti-Blockier-System. Verhindert das Blockieren von Rädern beim
Bremsen. Für Gefahrgut-Fahrzeuge z.T. vorgeschrieben durch die
besondere
Zulassung gem. Teil 9 ADR. 2.) American Bureau of Shipping.
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Absender Gemäß
GGVSEB
derjenige, der mit einem Beförderer
einen Beförderungsvertrag schließt (der Vertrag kann mündlich,
z.B. durch eine telefonische Beauftragung erfolgen). Zu den
Pflichten des Absenders gehören der Hinweis auf das Gefahrgut,
die Übergabe des Beförderungspapiers
und der Hinweis auf die Fahrwegbestimmung.
Siehe
auch Auftraggeber
des Absenders.
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ABV Automatischer
Blockierverhinderer.
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ACIC Australian
Chemical Industry Council, Sidney.
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ACS American
Chemical Society. Amerikanischer Chemieverband. Zu den
Unterorganisationen des ACS gehört der CAS.
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ADN Accord
eurppéen relatif au transport international des marchandises
Dangereuses par voie de Navigation interieure. Europäisches
Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher
Güter
auf Binnengewässern. Regelt den Transport zwischen den
Mitgliedsstaaten. Erstellt durch die
ZKR.
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ADNR Accord
eurppéen relatif au transport international des marchandises
Dangereuses par voie de Navigation interieure sur le Rhin.
Verordnung über die Beförderung gefährlicher
Güter
auf dem Rhein. National umgesetzt durch die GGVBinsch.
Durch die Ratifizierung des ADN wird seit 2008
nur noch vom ADNR auf das ADN als materielles Recht verwiesen.
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ADN-Staaten Dem
ADN-Abkommen sind beigetreten: Bulgarien,
Deutschland, Frankreich, Kroatien, Luxemburg, Niederlande,
Österreich, Polen, Republik Moldau, Rumänien, Russische
Förderation, Schweiz, Slowakei, Serbien, Tschechische Republik,
Ukraine, Ungarn. Stand: Januar 2012
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ADSp Allgemeine
Deutsche Spediteurbedingungen.
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ADR 1.)
Accord européen relatif au transport international des
marchandises Dangereuses par Route. Europäisches Übereinkommen
über den Transport gefährlicher
Güter auf der Straße. Das ADR regelt mit seinen Anlagen A
und B den grenzüberschreitenden Transport unter den
Mitgliedsstaaten. Grundlage des ADR sind
die Empfehlungen der UN. Siehe auch RID.
2.) Ausschuß der Regionen.
3.) Automatic Dialog Replacement.
Filmtechnik zur Neuvertonung.
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ADR-Bescheinigung „Gefahrgut-Führerschein“,
auch Basiskurs bezeichnet. Die ADR-Bescheinigung weist die
Teilnahme an einer Fahrerschulung zum Transport gefährlicher
Güter
nach, siehe auch Abschnitt 8.2.1 ADR.
Gültigkeit 5 Jahre; wird in Deutschland durch die IHK
ausgestellt und verlängert. Lehrgangsdauer 2 ½ Tage zuzüglich
Prüfung, Verlängerung 1 ½ Tage zuzüglich Prüfung. Zwischen
den Verlängerungsintervallen müssen ADR-Fahrer durch den
Arbeitgeber regelmäßig unterwiesen
werden. Die ADR-Bescheinigung ist nur für die Beförderung in
kennzeichnungspflichtigen Mengen erforderlich. Für die Klassen
1 und 7 sowie Tanktransporte
sind Aufbaukurse notwendig. Die
zuständigen Behörden der ADR-Vertragsstaaten
führen inzwischen Listen über die Inhaber aller ausgestellten
ADR-Bescheinigungen, um Terroristen zu identifizieren
(Unterabschnitt 1.10.1.6 ADR). Vergleiche auch
Sicherungsplan.
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 (Vorder-
und Rückseite)
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ADR-Vertragsstaaten Dem
ADR-Abkommen sind beigetreten: Albanien,
Andorra, Aserbaidschan, Belgien, Bosnien, Bulgarien, Dänemark,
Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland,
Herzegowina, Irland, Island, Italien, Kasachstan, Kroatien,
Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Marokko,
Mazedonien, Montenegro, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen,
Portugal, Republik Moldau, Rumänien, Russische Föderation,
Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakische Republik, Slowenien,
Spanien, Tadschikistan, Tschechische Republik, Tunesien, Türkei,
Ukraine, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Weißrussland (Belarus),
Zypern (griechischer Teil).
Vergleiche
auch: RID-Vertragsstaaten;
ADN-Vertragsstaaten Stand:
Februar 2012
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AEO Authorized
Economic Operator.
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ADV Arbeitsgemeinschaft
deutscher Flughäfen.
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AGBF Arbeitsgemeinschaft
der Leiter der Berufsfeuerwehren.
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AGBwGGVSE Allgemeine
Ausnahmegenehmigungen der Bundeswehr zur GGVSE.
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AGGB Ständiger
Ausschuß Gefahrgut.
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AGN Europäisches
Übereinkommen über die Hauptbinnenwasserstraßen von
internationaler Bedeutung. Vergleiche auch ADN.
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AGS 1.)
Ausschuß für Gefahrstoffe,
Bonn 2.) Arbeitsgemeinschaft
Sonderabfall-Entsorgungsgesellschaften der Länder, Bonn.
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AGW Arbeitsplatzgrenzwert.
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AHO Allgemeine
Hafenordnung.
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Air Way Bill
(AWB) Frachtbrief für die Luftbeförderung.
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AK Siehe
Aufbaukurs.
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AKMP Akkreditierungsstelle
der Länder für Mess- und Prüfstellen zum Vollzug des
Gefahrstoffrechts.
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ALB Allgemeine
Leistungsbedingungen
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Albanien Nationalitätskennzeichen
AL. Vertragsstaat des ADR
und des RID.
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Algerien Nationalitätskennzeichen
DZ. Vertragsstaat
des RID,
jeoch nicht des ADR.
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Alfaques Siehe
Los
Alfaques.
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AltÖlV Altölverordnung.
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Andorra Nationalitätskennzeichen
AND. Vertragsstaat des ADR
seit 23. Juli 2009.
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ÄndV Änderungsverordnung.
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ANSI American
National Standard Institute, New York. Amerikanische
Normungsbehörde.
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AOG Aircraft
on ground. Bezeichnet (Ersatz-) Teile, die erforderlich sind, um
ein Flugzeug wieder flugfähig/ flugsicher zu machen. Solang
dieses Teil fehlt, darf der Flieger nicht in die Luft. So
gekennzeichnete Produkte sollen mit oberster Priorität befördert
werden (i.d.R. durch KEP-Diestleister
auf der Straße).
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ARAS Arbeitsausschuß
für biologische Arbeitsstoffe.
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Arbeitsplatzgrenzwert
(AGW) Maßstab
zur Beurteilung der Gefährdung eines Mitarbeiters durch
Gefahrstoffe.
Wird der AGW eingehalten, darf davon ausgegangen werden, daß der
Mitarbeiter nicht geschädigt wird. Gemessen wird der AGW in mg/m3
bzw. mL/m3
über einen Zeitraum von 8 Stunden an 5 Tagen (normale
Arbeitswoche).
Der
AGW löste 2005 MAK
und TRK
ab. Liegen keine AGW vor, dürfen MAK
und TRK
aber weiterhin genutzt werden.
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Arbeitsschutzausschuß Betriebliches
Gremium, das viermal jährlich tagen soll. Teilnehmer sollen sein:
Vertreter von Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Fachkraft
für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragter.
Der Arbeitsschutzausschuß soll die Arbeitssicherheit im Betrieb
gewährleisten, bestehende Prozesse unter Sicherheitsaspekten
fortschreiben und im Fall von betrieblichen Veränderungen an der
Gefährdungsbeurteilung
mitwirken.
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Arbeitssicherheitsausschuß Siehe
Arbeitsschutzausschuß.
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Aserbaidschan Nationalitätskennzeichen
AZ. Vertragsstaat
des ADR,
jeoch nicht des RID.
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ASF Abfallsammelbehälter
flüssig. I.d.R. ein IBC.
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ASN Abfallschlüsselnummer
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ASP Abfallsammelbehälter
pastös. I.d.R. ein IBC.
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ASTM American
Society for Testing an Materials, Conshohocken, USA. Amerikanische
Gesellschaft zur (freiwilligen) Entwicklung von internationalen
Standards.
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ASV Ausschuß
Stoffe/ Verpackungen.
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ATCO Association
of Tank Container Operators.
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AT-Fahrzeug Fahrzeug
für die Beförderung gefährlicher
Güter.auf der Straße gemäß Teil 9 ADR.
AT-Fahrzeuge sind für den Transport von Tanks
zugelassen und verfügen über eine besondere
Zulassung. AT-Fahrzeuge dienen der Beförderung von
Gefahrgütern,
die nicht in EX/II-Fahrzeugen,
EX/III-Fahrzeugen,
FL-Fahrzeugen
oder OX-Fahrzeugen
befördert werden müssen (also anderen Gütern als
explosionsgefährlichen oder brennbaren flüssigen Gütern sowie
Wasserstoffperoxid).
Fahrzeuge
mit einer AT-Zulassung müssen über verschiedene
Ausstattungsmerkmale verfügen wie z.B. ABV,
Retarder
oder besonders gekapselte elektrische Leitungen.
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AtG (Deutsches)
Atomgesetz.
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ATT Ausschuß
Tank/ Technik.
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Aufbaukurs Zusätzliche
Ausbildung für Fahrzeugführer; erforderlich für
kennzeichnungspflichtige Mengen Gefahrgüter
der Klassen
1 und 7 sowie Beförderungen in Tanks.
Teilnahme ist nur mit einer bestehenden ADR-Bescheinigung
möglich. Lehrgangsdauer 1 ½ (Tank)
Tage bzw. 1 Tag (Klasse
1 oder 7) zuzüglich Prüfung, Verlängerung 1 ½ Tage zuzüglich
Prüfung (im Rahmen der regulären Verlängerung der
ADR-Bescheinigung).
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Auftraggeber des
Absenders Gemäß
GGVSEB
derjenige, der einen Absender
beauftragt, als solcher aufzutreten und Gefahrgüter
zu versenden. Der Auftraggeber des Absenders entsteht u.a. in der
gängigen Sub-Vergabe von Transportaufträgen (ursprünglicher
Versender ist „Auftraggeber des Absenders“, Auftragnehmer
verkauft an Subunternehmer und wird so zum Absender,
Subunternehmer ist Beförderer).
Pflicht des Auftraggebers des
Absenders ist u.a. die Übermittlung der Klassifizierung
und Sendungsstruktur sowie der Hinweis auf die Fahrwegbestimmung.
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Authorized
Economic Operator
(AEO) Englisch
für „zugelassener
Wirtschaftsbeteiligter“.
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ÄVO Änderungsverordnung.
Eine Verordnung zur Änderung einer Verordnung (z.B. ÄVO
zur Gefahrstoffverordnung).
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AVV 1.)
Europäische Abfallverzeichnis-Verordnung.
Stuft Abfälle mit 6-stelligen Abfallschlüsselnummern
ein. Die Einstufung erfolgt zunächst durch Zuordnung der
Entstehungs-Branche, dann einer feineren Aufzählung verschiedener
branchentypischer Prozesse und zuletzt durch eine numerische
Aufzählung.
2.) Allgemeiner Vertrag für die
Verwendung von Güterwagen.
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AWB Siehe
Air Way Bill.
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