GLOSSAR



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BA
Übliche Abkürzung für Betriebsanweisung.



BAG
Bundesamt für Güterverkehr.



BAM
Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung, Berlin.



BAMA
British Aerosol Manufacturers' Association. Britischer Verband der Druckgaspackungen-Industrie. Vertritt Hersteller, Befüller, Transporteure und Händler von Druckgaspackungen.



BAM-GGR
Gefahrgut-Regel der BAM.



BAnz.
Bundesanzeiger



Bar
1.) Chill-Out-Zone
2.) Maßeinheit für Druck. Die Abkürzung für Bar ist bar. 1bar (ganz genau 1,013bar) entspricht dem Durchschnittsluftdruck bei 20°C auf Meereshöhe. Da das Bar nicht durch SI-Einheiten definiert wurde, wird es inzwischen durch das SI-konforme Pascal abgelöst. 1bar = 1.000mbar (Milli-Bar).



BARIG
Board of Airline Representatives in Germany. Treffen der Vertreter der Fluggesellschaften in Deutschland.



Basiskurs
Siehe Aufbaukurs.



BASt
Bundesanstalt für Straßenwesen, Bergisch Gladbach.



Batteriefahrzeug
Fahrzeugtyp mit einem dauerhaft verbundenen Aufbau für den Transport von Gasen. Mehrere Elemente (Flaschen, Großflaschen, Druckfässer usw.) sind mit Sammelrohren verbunden.



BattV
-> Batterieverordnung



Batterieverordnung
Regelt u.a. die Rücknahme gebrauchter Gerätebatterien.



BAuA
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Dortmund.



Bauartzulassung
Siehe Verpackungscodierung.



BAWV
Bundesamt der Wehrverwaltung.



BBodSchG
Bundesbodenschutzgesetz



BBodSchV
Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung



BBS
1. Berufsbildende Schule

2. Behavior Besed Safety. Programm zur Verbesserung der Sicherheit durch Änderung des Verhaltens der Mitarbeiter. Quasi der Tuning-Chip für Kraftfahrer.



BC-Code
Code of Safe Practice for Solid Bulk Cargoes. Schüttgut-Code. Inzwischen ersetzt durch den IMSBC-Code.
Stand: Januar 2009



BCF
Biokonzentrationsfaktor. Meßgröße zur Beurteilung, ob ein Stoff als umweltgefährdend i.S.d. Gefahrgutvorschriften eingestuft werden muß.



BCH-Code
Code for Construction and Equipment of Ships Carryiing Dangerous Chemicals in Bulk. Code für Bau und Ausrüstung von Schiffen für
gefährliche Güter.



BDB
Bundesverband der deutschen Binnenschifffahrt, Duisburg



BDE
Bundesverband der deutschen Entsorgungswirtschaft, Köln



BDI
Bundesverband der deutschen Industrie, Berlin



BDN
Bundesverband des deutschen Güternahverkehrs, Frankfurt am Main.



Beauftragte Person Gefahrgut (bPG)
Feststehender Begriff für Verantwortliche im Gefahrgutrecht. Vergleiche auch „Schulung beauftragter Personen“.



Becquerel (Bq)
SI-Maßeinheit für die Aktivität radioaktiver Stoffe.



Bedeckte Fahrzeuge
Bedeckte Fahrzeuge i.S.d. ADR haben keinen festen Aufbau, sondern sind mit Plane und Spriegel oder Curtainsiderplane als Wetterschutz versehen. Vergleiche auch gedecktes und offenes Fahrzeug. Bedeckte Fahrzeuge gelten als ausreichend belüftet für den Transport von Gasen.



Beförderer
Gemäß GGVSEB generell derjenige, der mit dem Absender einen Beförderungsvertrag schließt (der Vertrag kann mündlich, z.B. durch eine telefonische Beauftragung erfolgen). Ohne Vertrag ist der Beförderer auch Absender und muß dessen Pflichten mit wahrnehmen. Zu den Pflichten des Beförderers zählt die Auswahl einer geeigenten Beförderungseinheit, eines geeigneten Fahrers (siehe auch ADR-Bescheinigung) und die Übergabe des Beförderungspapiers an den Fahrer.



Beförderungseinheit
Zugmaschine oder Verband aus Zugmaschine und Anhänger zum Transport gefährlicher Güter. Definiert in Kapitel 1.2 (
ADR). Vergleiche auch mit Fahrzeug.



Beförderungskategorie
Einteilung von Gefahrgütern hinsichtlich ihres Gefahrenpotenzials. Siehe Tabelle der begrenzten Mengen.



Beförderungspapier
Dokument, welches dem Transport gefährliche Güter mitgegeben werden muß. Beförderungspapiere sind im Bereich Straße/ Schiene nicht formgebunden, müssen aber bestimmte Inhalte verbindlich darstellen. Die Verkehrsträger See und Luft legen hier formelle Anforderungen fest. Siehe auch hier. Als Beförderungspapier für Straße/ Schiene können u.a. Begleitscheine und IMO-Erklärungen genutzt werden. IMO-Erklärungen sollten nur mit einem Hinweis auf Absatz 1.1.4.2.1 ADR/ RID auf der Straße eingesetzt werden.



Begaste Einheit
Ein Container, Fahrzeug oder Tank, die nicht zwingend Gefahrgut als Ladung enthalten, aber mit giftigen Stoffen begast wurden. Die Begasung erfolgt i.d.R. gegen Schädlinge und ist z.T. bei der Einfuhr bestimmter Waren vorgeschrieben. Je nach Begasungsmittel kann auch einige Zeit nach der Begasung eine erhebliche Gefahr für Menschen bestehen, die den Raum ohne Atemschutz betreten. Begaste Einheiten sollten nur von fachkundigem Personal betreten bzw. freigegeben werden. Ein Bild der Kennzeichnung finden Sie hier.



Begleitschein
Dokument zur Beförderung von Abfällen in Deutschland. Vorgeschrieben durch das Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetz. Enthält Angaben über Art und Menge des Abfalls, Abfallerzeuger, -transporteur und –entsorger. Muß mit einer fortlaufenden Nummer versehen sein. Kann als Beförderungspapier für Gefahrgüter genutzt werden.



Begrenzte Menge
1.) Mindermengentransport von Gefahrgut. Siehe Tabelle der begrenzten Mengen.

2.) In begrenzten Mengen verpackte gefährliche Güter. Siehe „zusammengesetzte Verpackung (LQ-Verpackung)“.



Belgien
Nationalitätskennzeichen B. Vertragsstaat des ADR und des RID.



Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BkrFQG)
Deutsches Gesetz zur Umsetzung von EU-Vorgaben. Ab dem 10. September 2009 muß jeder Neueinsteiger zum Fahrzeugführer im gewerblichen Güterverkehr über eine Qualifikation verfügen. Diese erhält er durch eine Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder Teilnahme an einem anerkannten Lehrgang mit Prüfung vor der IHK. Wer vor dem 10. September 2009 seine Fahrerlaubnis erworben hat, kann seine Qualifikation durch Teilnahme an Fortbildungslehrgängen (Dauer 35 Stunden) im Fünfjahresrhythmus erlangen.

Sowohl die durch Grundlehrgang als auch durch Fortbildung erlangte Qualifikation wird im Führerschein eingetragen



Bescheinigung der besonderen Zulassung
Siehe besondere Zulassung.



Besondere Zulassung
Zulassung von Zugmaschinen/ Anhängern für die Beförderung besonderer Gefahrgüter (z.B. Explosivstoffe) bzw. besonderer Beförderungsarten (Tankstransport); auch T.9-Bescheinigung genannt. Geregelt in Teil 9 des
ADR (vormals im Abschnitt B.3 des ADR, daher die noch immer gebräuchliche Bezeichnung „B.3-Bescheinigung“). Legt in Abhängigkeit von Stoff- und Beförderungsart Anforderungen für die Fahrzeuge fest (z.B. ABS, Retarder, elektrische Ausrüstung usw.). Wird ein zulassungsbedürftiger Anhänger gezogen, muss auch die Zugmaschine über eine besondere Zulassung verfügen.

Besondere Zulassungen erhalten die Fahrzeugarten AT-Fahrzeug, EX/II-Fahrzeug, EX/III-Fahrzeug, FL-Fahrzeug oder OX-Fahrzeug.



BestbüAbfV
Bestimmungsverordnung besonders überwachungsbedürftige Abfälle.



BestüAbfV
Bestimmungsverordnung überwachungsbedürftige Abfälle zur Verwertung



Betriebsanweisung (BA)
Anleitung zum sicheren Umgang mit Arbeitsstoffen oder Maschinen. Eine BA kann auf einen einzelnen Stoff/ eine einzelne Maschine oder einen Prozeß abgestimmt sein. Die BA soll in kurzer, knapper Form Gefahren für Mensch und Umwelt erläutern, die Schutzmaßnahmen beschreiben und die erforderliche persönliche Schutzausrüstung vorgeben. Die BA muß für die Beschäftigten verständlich (notfalls in deren Muttersprache übersetzt) und jederzeit einsehbar sein.

Anhand der BA sollten die Unterweisungen der Beschäftigten erfolgen.



BetrSichV
Offizielle Abkürzung für
Betriebssicherheitsverordnung.



Betriebssicherheitsverordnung
Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Arbeitsmitteln. Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) können so unetrschiedliche Dinge wie Fahrstühle, selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder brennbare Flüssigkeiten sein. Die BetrSichV ist seit dem 01. Januar 2003 in Kraft und ersetzt u.a. die
Verordnung brennbare Flüssigkeiten.



BF
1.) Berufsfeuerwehr (eigentlich Bfw)

2.) Bulkfrachter



BfR
Bundesinstitut für Risikobewertung, Berlin.



BfS
Bundesamt für Strahlenschutz, Salzgitter.



BG
Berufsgenossenschaft.



BGBl
Bundesgesetzblatt



BGL
Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V., Frankfurt am Main.



BGV D 29
Berufsgenossenschaftliche Vorschrift Nr. D 29. Unfallverhütungsvorschrift für Fahrzeuge.



Bigbag
Wörtliche Übersetzung „große Tüte“. Flexibles Großpackmittel zum Transport fester gefährlicher Güter.



BImSchG
Bundesimmissionsschutzgesetz



Biochemischer Sauerstoffbedarf (BOD)
(engl.: Biochemical oxygen demand). Gibt die Menge Sauerstoff an, die von Mikroorganismen benötigt wird, um im Wasser vorhandene Stoffe abzubauen. Parameter für die Bestimmung des Verscmutzungsgrades von Wässern/ Abwässern.

Siehe auch chemischer Sauerstoffbedarf.



BioStoffV
Biostoffverordnung.



BImSchV
Bundesimmissionsschutzverordnung



BKrFQG
Siehe Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz.



BLAU
1.) unerwünschter Zustand von Fahrzeugführern

2.) Bund-/ Länderausschuß für Umweltchemikalien



BLFA-GG
Bund-Länder-Fachausschuß „Beförderung gefährlicher Güter“. Gremium aus Vertretern der Bundesländer und des Bundesverkehrsministeriums. Berät u.a. die RSEB.



BLFA-KL
Bund-Länder-Fachausschuß „Beförderung gefährlicher Güter - Küstenländer“. Gremium aus Vertretern der Küstenländer und des Bundesverkehrsministeriums.



BMBF
Bundesministerium für Bildung und Forschung



BMELV
Bundesministerium für, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.



BMI
Bundesministerium des Inneren.



BMU
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit



BMVBS
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.



BMVBW
Bundesmysterium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen. (inzwischen in „BMVBS“ umbenannt)



BMVg
Bundesministerium der Verteidigung



BMVIT
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie der Bundesrepublik Österreich.



BMWI
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie.



BOD
Biochemical oxygen demand. Biochemischer Sauerstoffbedarf.



Bosnien
Nationalitätskennzeichen BIH. Vertragsstaat des ADR und des RID.



BPA
Bundespersonalausweis. Führer von Beförderungseinheiten mit gefährlichen Gütern müssen sich mit einem amtlichen Lichtbildausweis legitimieren können.



BPG
Beauftragte Person Gefahrgut.



BPI
Bundesverband der Pharmazeutischen Industrielle, Frankfurt/ Main.



BPS
Bundesverband Sonderabfallwirtschaft, Bonn.



Bq
Becquerel.



Brandklassen
1.) Einteilung brennbarer Flüssigkeiten nach Gefahrenpotenzial durch die Verordnung brennbare Flüssigkeiten. U.a. erforderlich bei der Anwendung der technischen Regeln brennbare Flüssigkeiten.



A I
A II
A III
B


Flammpunkt < 21°C, nicht wassermischbar
Flammpunkt 21 - 55°C, nicht wassermischbar
Flammpunkt 55 - 100°C, nicht wassermischbar
Flammpunkt < 21°C, bei 15°C wassermischbar/ wasserlöslich


2.) Einteilung der möglichen Arten von Brandlasten bzw. der Eignung von Löschmitteln gegen diese Brände.



A
B
C
D


Feste brennbare Stoffe
Flüssige brennbare Stoffe
Brennbare Gase
Brennbare Metalle


BREPOS
Bremen Port Operations System (Hafeninformationssystem).



BRT
Brutto-Registertonnen. Maß für die Schiffsgröße.



BRZ
Brutto-Raumzahl



BSH
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie, Hamburg.



BSV
Nicht ganz korrekte Abkürzung für
Betriebssicherheitsverordnung.



BtF
Betriebsfeuerwehr



BTS
Behälter-Transport-System Straße/ Schiene.



BTX
Laborübliche Abkürzung für Benzol, Toluol, Xylol. Aromaten, die als Summenparameter bestimmt werden und eine Aussage über die Belastung von Luft, Boden oder Wasser zulassen.



Bulgarien
Nationalitätskennzeichen BG. Vertragsstaat des ADR, ADN und des RID.



BVBK
Bundesverband Brand- und Katastrophenschutz, Kassel.



BVerwG
Bundesverwaltungsgericht.



BVI
Belgisch Verpakking Institute.



BVL
Bundesvereinigung Logistik.



BWB
Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung.



BWVL
Bundesverband Wirtschaft, Verkehr und Logistik, Bonn.



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Stand: September 2010/ 6.12