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GLOSSAR
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A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
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BA Übliche
Abkürzung für Betriebsanweisung.
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BAG Bundesamt
für Güterverkehr.
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BAM Bundesanstalt
für Materialforschung und -prüfung, Berlin.
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BAMA British
Aerosol Manufacturers' Association. Britischer Verband der
Druckgaspackungen-Industrie. Vertritt Hersteller, Befüller,
Transporteure und Händler von Druckgaspackungen.
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BAM-GGR Gefahrgut-Regel
der BAM.
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BAnz. Bundesanzeiger
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Bar 1.)
Chill-Out-Zone 2.) Maßeinheit für Druck. Die
Abkürzung für Bar ist bar. 1bar (ganz genau 1,013bar)
entspricht dem Durchschnittsluftdruck bei 20°C auf Meereshöhe.
Da das Bar nicht durch SI-Einheiten
definiert wurde, wird es inzwischen durch das SI-konforme Pascal
abgelöst. 1bar = 1.000mbar (Milli-Bar).
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BARIG Board
of Airline Representatives in Germany. Treffen der Vertreter der
Fluggesellschaften in Deutschland.
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Basiskurs Siehe
Aufbaukurs.
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BASt Bundesanstalt
für Straßenwesen, Bergisch Gladbach.
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Batteriefahrzeug Fahrzeugtyp
mit einem dauerhaft verbundenen Aufbau für den Transport von
Gasen. Mehrere Elemente (Flaschen, Großflaschen, Druckfässer
usw.) sind mit Sammelrohren verbunden.
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BattV ->
Batterieverordnung
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Batterieverordnung Regelt
u.a. die Rücknahme gebrauchter Gerätebatterien.
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BAuA Bundesanstalt
für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Dortmund.
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Bauartzulassung Siehe
Verpackungscodierung.
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BAWV Bundesamt
der Wehrverwaltung.
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BBodSchG Bundesbodenschutzgesetz
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BBodSchV Bundesbodenschutz-
und Altlastenverordnung
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BBS 1.
Berufsbildende Schule
2.
Behavior Besed Safety. Programm zur Verbesserung der Sicherheit
durch Änderung des Verhaltens der Mitarbeiter. Quasi der
Tuning-Chip für Kraftfahrer.
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BC-Code Code
of Safe Practice for Solid Bulk Cargoes. Schüttgut-Code.
Inzwischen ersetzt durch den IMSBC-Code. Stand:
Januar 2009
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BCF Biokonzentrationsfaktor.
Meßgröße zur Beurteilung, ob ein Stoff als
umweltgefährdend i.S.d. Gefahrgutvorschriften
eingestuft werden muß.
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BCH-Code Code
for Construction and Equipment of Ships Carryiing Dangerous
Chemicals in Bulk. Code für Bau und Ausrüstung von
Schiffen für gefährliche
Güter.
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BDB Bundesverband
der deutschen Binnenschifffahrt, Duisburg
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BDE Bundesverband
der deutschen Entsorgungswirtschaft, Köln
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BDI Bundesverband
der deutschen Industrie, Berlin
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BDN Bundesverband
des deutschen Güternahverkehrs, Frankfurt am Main.
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Beauftragte
Person Gefahrgut (bPG) Feststehender Begriff für
Verantwortliche im Gefahrgutrecht.
Vergleiche auch „Schulung
beauftragter Personen“.
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Becquerel
(Bq) SI-Maßeinheit
für die Aktivität radioaktiver Stoffe.
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Bedeckte
Fahrzeuge Bedeckte
Fahrzeuge
i.S.d. ADR
haben keinen festen Aufbau, sondern sind mit Plane und Spriegel
oder Curtainsiderplane
als Wetterschutz versehen. Vergleiche auch gedecktes
und offenes
Fahrzeug. Bedeckte Fahrzeuge
gelten als ausreichend belüftet für den Transport von
Gasen.
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Beförderer Gemäß
GGVSEB
generell derjenige, der mit dem Absender
einen Beförderungsvertrag schließt (der Vertrag kann
mündlich, z.B. durch eine telefonische Beauftragung
erfolgen). Ohne Vertrag ist der Beförderer auch Absender
und muß dessen Pflichten mit wahrnehmen. Zu den Pflichten
des Beförderers zählt die Auswahl einer geeigenten
Beförderungseinheit,
eines geeigneten Fahrers (siehe auch ADR-Bescheinigung)
und die Übergabe des Beförderungspapiers
an den Fahrer.
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Beförderungseinheit Zugmaschine
oder Verband aus Zugmaschine und Anhänger zum Transport
gefährlicher Güter. Definiert in Kapitel 1.2 (ADR).
Vergleiche auch mit Fahrzeug.
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Beförderungskategorie Einteilung
von Gefahrgütern
hinsichtlich ihres Gefahrenpotenzials. Siehe Tabelle
der begrenzten Mengen.
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Beförderungspapier Dokument,
welches dem Transport gefährliche
Güter mitgegeben werden muß.
Beförderungspapiere sind im Bereich Straße/ Schiene
nicht formgebunden, müssen aber bestimmte Inhalte verbindlich
darstellen. Die Verkehrsträger See und Luft legen hier
formelle Anforderungen fest. Siehe auch hier.
Als Beförderungspapier für Straße/ Schiene können
u.a. Begleitscheine und
IMO-Erklärungen
genutzt werden. IMO-Erklärungen sollten nur mit einem Hinweis
auf Absatz 1.1.4.2.1 ADR/
RID
auf der Straße eingesetzt werden.
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Begaste
Einheit Ein Container,
Fahrzeug
oder Tank,
die nicht zwingend Gefahrgut
als Ladung enthalten, aber mit giftigen Stoffen begast wurden. Die
Begasung erfolgt i.d.R. gegen Schädlinge und ist z.T. bei der
Einfuhr bestimmter Waren vorgeschrieben. Je nach Begasungsmittel
kann auch einige Zeit nach der Begasung eine erhebliche Gefahr für
Menschen bestehen, die den Raum ohne Atemschutz betreten. Begaste
Einheiten sollten nur von fachkundigem Personal betreten bzw.
freigegeben werden. Ein Bild der Kennzeichnung finden Sie hier.
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Begleitschein Dokument
zur Beförderung von Abfällen
in Deutschland. Vorgeschrieben durch das Kreislaufwirtschaft-
und Abfallgesetz. Enthält Angaben über Art und Menge
des Abfalls, Abfallerzeuger, -transporteur und –entsorger. Muß
mit einer fortlaufenden Nummer versehen sein. Kann als
Beförderungspapier für
Gefahrgüter
genutzt werden.
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Begrenzte
Menge 1.)
Mindermengentransport von Gefahrgut.
Siehe Tabelle
der begrenzten Mengen.
2.)
In begrenzten Mengen verpackte gefährliche
Güter. Siehe „zusammengesetzte
Verpackung (LQ-Verpackung)“.
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Belgien Nationalitätskennzeichen
B. Vertragsstaat des ADR
und des RID.
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Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz
(BkrFQG) Deutsches Gesetz zur Umsetzung von
EU-Vorgaben.
Ab dem 10. September 2009 muß jeder Neueinsteiger zum
Fahrzeugführer im gewerblichen Güterverkehr über
eine Qualifikation verfügen. Diese erhält er durch eine
Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder Teilnahme an einem
anerkannten Lehrgang mit Prüfung vor der IHK.
Wer vor dem 10. September 2009 seine Fahrerlaubnis erworben hat,
kann seine Qualifikation durch Teilnahme an Fortbildungslehrgängen
(Dauer 35 Stunden) im Fünfjahresrhythmus erlangen.
Sowohl
die durch Grundlehrgang als auch durch Fortbildung erlangte
Qualifikation wird im Führerschein eingetragen
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Bescheinigung
der besonderen Zulassung Siehe
besondere
Zulassung.
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Besondere
Zulassung Zulassung
von Zugmaschinen/ Anhängern für die Beförderung
besonderer Gefahrgüter
(z.B. Explosivstoffe) bzw. besonderer Beförderungsarten
(Tankstransport);
auch T.9-Bescheinigung genannt. Geregelt in Teil 9 des ADR
(vormals im Abschnitt B.3 des
ADR, daher die noch
immer gebräuchliche Bezeichnung „B.3-Bescheinigung“).
Legt in Abhängigkeit von Stoff- und Beförderungsart
Anforderungen für die Fahrzeuge
fest (z.B. ABS,
Retarder,
elektrische Ausrüstung usw.). Wird ein zulassungsbedürftiger
Anhänger gezogen, muss auch die Zugmaschine über eine
besondere Zulassung verfügen.
Besondere
Zulassungen erhalten die Fahrzeugarten AT-Fahrzeug,
EX/II-Fahrzeug,
EX/III-Fahrzeug,
FL-Fahrzeug
oder OX-Fahrzeug.
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BestbüAbfV Bestimmungsverordnung
besonders überwachungsbedürftige Abfälle.
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BestüAbfV Bestimmungsverordnung
überwachungsbedürftige Abfälle zur Verwertung
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Betriebsanweisung
(BA) Anleitung zum sicheren Umgang mit Arbeitsstoffen oder
Maschinen. Eine BA kann auf einen einzelnen Stoff/ eine einzelne
Maschine oder einen Prozeß abgestimmt sein. Die BA soll in
kurzer, knapper Form Gefahren für Mensch und Umwelt
erläutern, die Schutzmaßnahmen beschreiben und die
erforderliche persönliche Schutzausrüstung vorgeben. Die
BA muß für die Beschäftigten verständlich
(notfalls in deren Muttersprache übersetzt) und jederzeit
einsehbar sein.
Anhand
der BA sollten die Unterweisungen
der Beschäftigten erfolgen.
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BetrSichV Offizielle
Abkürzung für Betriebssicherheitsverordnung.
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Betriebssicherheitsverordnung Verordnung
zum Schutz der Beschäftigten vor Arbeitsmitteln.
Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung
(BetrSichV) können so unetrschiedliche Dinge wie Fahrstühle,
selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder brennbare Flüssigkeiten
sein. Die BetrSichV ist seit dem 01. Januar 2003 in Kraft und
ersetzt u.a. die Verordnung
brennbare Flüssigkeiten.
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BF 1.)
Berufsfeuerwehr (eigentlich Bfw)
2.)
Bulkfrachter
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BfR Bundesinstitut
für Risikobewertung, Berlin.
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BfS Bundesamt
für Strahlenschutz, Salzgitter.
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BG Berufsgenossenschaft.
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BGBl Bundesgesetzblatt
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BGL Bundesverband
Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V., Frankfurt am
Main.
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BGV D
29 Berufsgenossenschaftliche Vorschrift Nr. D 29.
Unfallverhütungsvorschrift für Fahrzeuge.
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Bigbag Wörtliche
Übersetzung „große Tüte“. Flexibles
Großpackmittel
zum Transport fester
gefährlicher
Güter.
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BImSchG Bundesimmissionsschutzgesetz
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Biochemischer
Sauerstoffbedarf (BOD) (engl.: Biochemical oxygen demand).
Gibt die Menge Sauerstoff an, die von Mikroorganismen benötigt
wird, um im Wasser vorhandene Stoffe abzubauen. Parameter für
die Bestimmung des Verscmutzungsgrades von Wässern/
Abwässern.
Siehe
auch chemischer
Sauerstoffbedarf.
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BioStoffV Biostoffverordnung.
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BImSchV Bundesimmissionsschutzverordnung
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BKrFQG Siehe
Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz.
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BLAU 1.)
unerwünschter Zustand von Fahrzeugführern
2.)
Bund-/ Länderausschuß für Umweltchemikalien
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BLFA-GG Bund-Länder-Fachausschuß
„Beförderung gefährlicher
Güter“. Gremium aus Vertretern der Bundesländer
und des Bundesverkehrsministeriums. Berät u.a. die RSEB.
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BLFA-KL Bund-Länder-Fachausschuß
„Beförderung gefährlicher
Güter - Küstenländer“. Gremium aus Vertretern
der Küstenländer und des Bundesverkehrsministeriums.
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BMBF Bundesministerium
für Bildung und Forschung
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BMELV Bundesministerium
für, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
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BMI Bundesministerium
des Inneren.
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BMU Bundesministerium
für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
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BMVBS Bundesministerium
für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.
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BMVBW Bundesmysterium
für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen. (inzwischen in „BMVBS“
umbenannt)
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BMVg Bundesministerium
der Verteidigung
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BMVIT Bundesministerium
für Verkehr, Innovation und Technologie der Bundesrepublik
Österreich.
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BMWI Bundesministerium
für Wirtschaft und Technologie.
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BOD Biochemical
oxygen demand. Biochemischer
Sauerstoffbedarf.
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Bosnien Nationalitätskennzeichen
BIH. Vertragsstaat des ADR
und des RID.
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BPA Bundespersonalausweis.
Führer von Beförderungseinheiten
mit gefährlichen
Gütern müssen sich mit einem amtlichen
Lichtbildausweis legitimieren können.
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BPG Beauftragte
Person Gefahrgut.
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BPI Bundesverband
der Pharmazeutischen Industrielle, Frankfurt/ Main.
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BPS Bundesverband
Sonderabfallwirtschaft, Bonn.
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Bq Becquerel.
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Brandklassen 1.)
Einteilung brennbarer Flüssigkeiten nach
Gefahrenpotenzial durch die Verordnung
brennbare Flüssigkeiten. U.a.
erforderlich bei der Anwendung der technischen
Regeln brennbare Flüssigkeiten.
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A
I A II A III B
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Flammpunkt
< 21°C, nicht wassermischbar Flammpunkt 21 - 55°C,
nicht wassermischbar Flammpunkt 55 - 100°C, nicht
wassermischbar Flammpunkt < 21°C, bei 15°C
wassermischbar/ wasserlöslich
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2.)
Einteilung der möglichen Arten von Brandlasten bzw. der
Eignung von Löschmitteln gegen diese Brände.
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A B C D
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Feste
brennbare Stoffe Flüssige brennbare Stoffe Brennbare
Gase Brennbare Metalle
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BREPOS Bremen
Port Operations System (Hafeninformationssystem).
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BRT Brutto-Registertonnen.
Maß für die Schiffsgröße.
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BRZ Brutto-Raumzahl
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BSH Bundesamt
für Seeschifffahrt und Hydrographie, Hamburg.
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BSV Nicht
ganz korrekte Abkürzung für
Betriebssicherheitsverordnung.
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BtF Betriebsfeuerwehr
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BTS Behälter-Transport-System
Straße/ Schiene.
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BTX Laborübliche
Abkürzung für Benzol, Toluol, Xylol. Aromaten,
die als Summenparameter bestimmt werden und eine Aussage über
die Belastung von Luft, Boden oder Wasser zulassen.
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Bulgarien Nationalitätskennzeichen
BG. Vertragsstaat des ADR,
ADN
und des RID.
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BVBK Bundesverband
Brand- und Katastrophenschutz, Kassel.
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BVerwG Bundesverwaltungsgericht.
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BVI Belgisch
Verpakking Institute.
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BVL Bundesvereinigung
Logistik.
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BWB Bundesamt
für Wehrtechnik und Beschaffung.
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BWVL Bundesverband
Wirtschaft, Verkehr und Logistik, Bonn.
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A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
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