|

|
GLOSSAR
|
|

|
|
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
|
|
|
|
|
|
|
E Tunnelkategorie
bzw. Tunnelbeschränkungscode.
|
|
|
EAK Europäischer
Abfallartenkatalog
(nicht mehr gültig). Stuft Abfälle mit 6-stelligen
Abfallschlüsselnummern
ein. Die Einstufung erfolgt
zunächst durch Zuordnung der Entstehungs-Branche, dann einer
feineren Aufzählung verschiedener branchentypischer Prozesse
und zuletzt durch eine numerische Aufzählung. Inzwischen
ersetzt durch die Abfallverzeichnis-Verordnung.
|
|
|
EBA Eisenbahn-Bundesamt,
Bonn
|
|
|
EBU European
Barge Union. Europäische Binnenschifffahrtsunion. Union
Européenne de la Navigation Fluviale.
|
|
|
EC
50 Richtige Schreibweise EC50. Mittlere
effektive Konzentration (Menge Stoff pro Vergleichsmenge, z.B.
10mL/ m³). Bei 50% der Versuchstiere tritt eine definierte
Wirkung ein, die jedoch nicht zum Tode führt (z.B Erblinden).
Vergleiche auch ED50,
LC50
und LD50.
|
|
|
ECC-TS European
Competence Center for Transport Safety (ECC-TS) e.V. Europäischer
Verein für Transportsicherheit, Hanau, Deutschland.
Vereinigung europäischer Sachverständiger zur
Verbesserung und Standardisierung der Ladungssicherung für
alle Verkehrsträger.
|
|
|
ECE Economic
Commission for Europe. Die Wirtschaftskommission der UN
für Europa. Sie bildet u.a. Arbeitsgruppen wie die WP.15.
|
|
|
ECETOC European
Centre for Ecotoxicoligy and Toxicoligy of Chemicals, Brüssel.
Europäisches Zentrum für Ökotoxikologie und
Toxikologie von Chemikalien.
|
|
|
ECD Siehe
European
Cleaning Document.
|
|
|
ECHA European
Chemicals Agency. Europäische Chemikalien Agentur, Helsinki.
Zuständig für die Registrierung von Chemikalien im Zuge
von REACH.
|
|
|
ECOSOC Economic
and Social Council. Wirtschafts- und Sozialrat der UN, New York.
|
|
|
ECPA European
Crop Protection Association. Europäischer Verband der
Pflanzenschutzmittelhersteller.
|
|
|
ECTA European
Chemicals Transport Association. Europäischer Verband der
Chemie-Transporteure.
|
|
|
ED
50 Richtige Schreibweise ED50.
Mittlere effektive Dosis (Menge Stoff, die einem Organismus
zugeführt wird). Bei 50% der Versuchstiere tritt eine
definierte Wirkung ein, die jedoch nicht zum Tode führt (z.B
Erblinden). Vergleiche auch EC50,
LC50
und LD50.
|
|
|
EDI Electronic
Data Interchange. Elektronischer Datenaustausch.
|
|
|
EDIFACT Electronic
Data Interchange for Administration, Commerce and Transport.
International genormte „Sprache“ zum elektronischen
Datenaustausch (ISO 9735-5:2002)
|
|
|
Efb Entsorgungsfachbetrieb.
|
|
|
EfbV Entsorgungsfachbetriebsverordnung.
|
|
|
EFIBCA European
Flexible Intermediate Bulk Container Association. Europäischer
Verband für flexible IBC.
|
|
|
EFMA European
Fertilizer Manufacturers Association. Europäischer Verband
der Düngemittelindustrie.
|
|
|
EFTA European
Free Trade Association. Europäischer Freihandelsverbund.
|
|
|
EG Europäische
Gemeinschaft.
|
|
|
EG-TypV Verordnung
über die EG-Typgenehmigung für Fahrzeuge
und Fahrzeugteile.
|
|
|
EGI Eidgenössisches
Gefahrgutinspektorat, Wallisellen, Schweiz.
|
|
|
EIGA European
Industrial Gases Association. Europäischer Industriegase
Verband.
|
|
|
EINECS European
Inventory of Existing Commercial Chemical Substances. Europäisches
Verzeichnis der bestehenden kommerziell genutzten Chemikalien
(Gefahrstoffen).
EINECS-Nummern erlauben die eindeutige Identifizierung von
Chemikalien. Vergleiche auch „CAS-Nummern“.
|
|
|
EMPA Eidgenössische
Materialprüfungs- und Forschungsanstalt.
|
|
|
EmS Emergency
Schedules. Unfallmerkblätter
im Seeverkehr. Vorgeschrieben durch den
IMDG-Code.
Systematik „F-A, S-D“ (fire & spillage, also Maßnahmen
bei Feuer und Freisetzung). Die Systematik „3-05“ ist
veraltet. Die Angabe der EmS-Nummer ist in der IMO-Erklärung
allerdings auch nicht mehr Pflicht.
Grundlage der
EmS ist der EmS-Leitfaden für Unfallmaßnahmen.
|
|
|
EN Europäische
Norm.
|
|
|
Entsorgungsfachbetrieb
(Efb) Besonders
qualifizierter Betrieb für Transport und Entsorgung von
Abfällen.
Efb benötigen u.a. keine Transportgenehmigung.
|
|
|
EPAL European
Pallet Association. Europäischer Palettenverband. Sachwalter
der Qualität von Euro-Paletten.
|
|
|
EPCA European
Petrochemical Association, Brüssel.
|
|
|
EQ Excepted
Quantities. Englisch für „freigestellte
Mengen“.
|
|
|
Erfa Erfahrungsaustausch.
|
|
|
ERI-CARDS Emergency
Response Intervention Cards. System zur Information von
Rettungskräften bei Gefahrgutunfällen. Bauen auf den
UN-Nummern
auf und enthalten einzelne
Datenblätter mit Anweisungen für Löschmittel und
-taktik, Atemschutz, Erste-Hilfe-Maßnahmen usw. Erhältlich
als Lose-Blatt-Sammlung oder Datenbank. Die Einführung
wurde notwendig durch die 1997er Novellierung des ADR.
Seit dem enthalten Unfallmerkblätter
nur noch Informationen für
den Fahrzeugführer, nicht mehr für Rettungskräfte.
|
|
|
ESF Europäischer
Sozialfonds.
|
|
|
Estland Nationalitätskennzeichen
EST. Vertragsstaat des ADR,
jedoch nicht des RID.
|
|
|
EU European
Union/ Europäische Union. Die EU ist vieles, aber nicht die
Mutter des ADR/
ADN/
RID.
Obwohl diese Regelwerke „europäische“ Verordnungen
heißen, bewegen sie sich im Europa des ADR, ADN oder eben
RID (Siehe auch Mitgliedsstaaten
ADR/ Mitgliedsstaaten
ADN/ Mitgliedsstaaten
RID). Dennoch nimmt die EU als politisches Organ direkten
Einfluß auf die Gestaltung der Regelwerke.
|
|
|
EURATOM The
european atomic energy community. Europäische
Atomgemeinschaft.
|
|
|
European
Cleaning
Document (ECD) Europäisches
Reinigungszertifikat. Bestätigt die Reinigung (i.d.R. von
Tanks)
nach vergleichbaren Standards. Durch das ECD kann der Nachweis
geführt werden, daß ein Tank kontaminationsfrei mit
anderen Produkten befüllt werden kann.
|
|
|
EV 1.)
eV – Elektronvolt.
2.) e.V. –
eingetragener Verein.
|
|
|
EVO Eisenbahn-Verkehrsordnung
|
|
|
EX/II-Fahrzeug Fahrzeug
für die Beförderung gefährlicher
Güter.auf der Straße gemäß Teil 9 ADR.
EX/II-Fahrzeuge sind für den Transport von
explosionsgefährlichen Stoffen und Gegenständen (u.U.
Auch in Tanks)
zugelassen und verfügen über eine besondere
Zulassung.
Fahrzeuge
mit einer EX/II-Zulassung müssen über verschiedene
Ausstattungsmerkmale verfügen wie z.B. ABV
oder besonders gekapselte elektrische Leitungen. Ferner müssen
EX/II-Fahrzeuge besondere Anforderungen an z.B. Batterien,
Kraftstoffbehälter oder die Auspuffanlage erfüllen. Ein
Retarder
ist nicht vorgeschrieben; vergleiche auch AT-Fahrzeug,
EX/III-Fahrzeug,
FL-Fahrzeug
oder OX-Fahrzeug.
|
|
|
EX/III-Fahrzeug Fahrzeug
für die Beförderung gefährlicher
Güter.auf der Straße gemäß Teil 9 ADR.
EX/III-Fahrzeuge sind für den Transport von
explosionsgefährlichen Stoffen und Gegenständen (u.U.
Auch in Tanks)zugelassen
und verfügen über eine besondere
Zulassung.
Fahrzeuge
mit einer EX/III-Zulassung müssen über verschiedene
Ausstattungsmerkmale verfügen wie z.B. ABV
oder besonders gekapselte elektrische Leitungen. Ferner müssen
EX/III-Fahrzeuge besondere Anforderungen an z.B. Batterien,
Kraftstoffbehälter oder die Auspuffanlage erfüllen. Im
Gegensatz zum EX/II-Fahrzeug
muß das EX/III höhere Anforderungen hinsichtlich der
elektrischen Ausrüstung erfüllen und mit einem Retarder
ausgestattet sein.
Vergleiche
auch AT-Fahrzeug,
EX/II-Fahrzeug,
FL-Fahrzeug
oder OX-Fahrzeug.
|
|
|
|
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
|