GLOSSAR


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F
Kennbuchstabe für „entzündlich“ (engl. „flammable“). Findet u.a. Anwendung bei den Klassifizierungscodes des Gefahrgutrechts.



FA
Fachmännischer Ausschuß



FAA
Federal Aviation Association. US-amerikanische Luftfahrtbehörde.



Fachkraft für Arbeitssicherheit
Siehe hier.



Fahrwegbestimmung
Durch den Paragraphen 7 der GGVSE wird in Verbindung mit der Anlage 1 der GGVSE festgelegt, daß bestimmte Gefahrgüter mit besonders hohem Gefahrenpotenzial nur auf Autobahnen befördert werden dürfen (z.B. Sprengstoffe, Benzin in Tankfahrzeugen, hochtoxische Gase). Der Weg zur und von der Autobahn wird durch die Fahrwegbestimmung festgelegt. Sofern die Nutzung von Autobahnen nicht zumutbar ist (oder einfach keine in der Nähe der Route liegen), führt die Fahrwegbestimmung auf dem sichersten zum Ziel. Die Fahrwegbestimmung wird auf Antrag erteilt und gilt max. fünf Jahre. Die Erteilung kann für einen Einzelfall oder zeitlich limitiert erfolgen.

Wenn Produkte, die der Fahrwegbestimmung unterliegen, auf der Autobahn befördert werden und auf Grund von Vollsperrungen die Autobahn verlassen müssen, müssen die ausgeschilderten Umleitungen gefahren werden.



Fahrzeug
1.) Ein Fahrzeug im Sinnes des
ADR kann ein Anhänger oder ein Zugfahrzeug sein! Müssen gemäß ADR pro Fahrzeug Ausrüstungsgegenstände mitgeführt werden (z.B. Unterlegkeile), müssen diese bei einem Verband aus Zugfahrzeug und Anhänger zweifach vorhanden sein. Ein Zugfahrzeug solo oder mit Anhänger bildet eine Beförderungseinheit.Gemäß der Richtlinie „Beförderung gefährlicher Güter“ der EU sind Fahrzeuge i.S.d. ADR Kraftfahrzeuge mit mindestens vier Rädern. Die RSEB hingegen legt fest, daß der Begriff Fahrzeug auch zwei- und dreirädrige Fahrzeug einschließt. Somit sind zumindest in Deutschland auch Motorroller und Trikes den Vorschriften unterworfen.
Siehe auch bedecktes, gedecktes und offenes Fahrzeug, besondere Zulassung.

2.) Fahrzeug im Sinne des Abfallrechts ist der Verband (Solofahrzeug oder Zugmaschine + Anhänger).



Fahrzeugausrüstung
Im Sinne des ADR die Ausstattung einer Beförderungseinheit zur Durchführung von Notmaßnahmen bei Havarien, Bränden usw. Unterschieden werden muß zwischen der rein fahrzeugbezogenen Ausrüstung (Mitführpflicht je Beförderungseinheit) und persönlichen Schutzausrüstung (Mitführpflicht je Mitglied der Fahrzeugbesatzung). Verantwortlich für die Mitführung im Fahrzeug/ Funktionsfähigkeit ist der Fahrzeugführer. Definiert ist die Fahrzeugausrüstung in 8.1.5 ADR.



Fahrzeugbesatzung
Im Sinne des ADR verbirgt sich hinter der Fahrzeugbesatzung das Personal einschließlich des Fahrzeugführers, welches sich auf dem Fahrzeug planmäßig befindet. Demzufolge kann es sich um einen zweiten Fahrer ebenso handeln wie um mehrere Kollegen, welche die gefährlichen Güter vor Ort einsetzen sollen. Nicht zur Fahrzeugbesatzung zählen daher grundsätzlich betriebsfremde Personen wie Anhalter, Tochter oder Sohn des Fahrers. Fahrer von Gefahrgutfahrzeugen dürfen nur Mitglieder der Fahreugbesatzung mitnehmen. Dies soll u.a. verhindern, daß im Gefahrenfall für einen unplanmäßigen Mitreisenden keine persönliche Schutzausrüstung vorhanden ist. Ferner zielt das Verbot auf die Bemühungen ab, Gefahrgüter für terroristische Zwecke zu mißbrauchen (siehe auch Security).



FASi
Siehe Fachkraft für Arbeitssicherheit.



FC
Kennbuchstabe für „entzündlich, ätzend“ (engl. „flammable, corossive“). Findet u.a. Anwendung bei den
Klassifizierungscodes des Gefahrgutrechts.



FCKW
Fluorchlorkohlenwasserstoffe. Inzwischen weitgehend verbotene Stoffgruppe mit hohem Schädigungspotenzial für die Ozonschicht.



FCL
Full Container Load.



FECC
Fédération Européenne du Commerce Chimique. Europäische Chemikalienhandelsverband.



Federchimica
Italienischer Chemieverband.



Feinstblechverpackung
Verpackung aus Dünnblech, definiert in Unterabschnitt 6.1.4.22 ADR/ RID. Verpackungscodierung „0A1“ (Feinstblechverpackung mit nicht abnehmbarem Deckel) oder „0A2“ (Feinstblechverpackung mit abnehmbarem Deckel). Die Verpackungscodierung auf Feinstblechverpackung beginnt statt mit den Buchstaben „UN“ bzw. dem UN-Symbol mit der Kennung „ADR“, „RID“ oder „ADR/RID“. Dünner als Metallverpackungen; Transport ist nur im Gültigkeitsbereich von ADR und RID zulässig. Siehe auch MoU.



Fest
Feste Stoffe im Sinne des ADR/ RID haben einen Schmelzpunkt/ Schmelzbeginn oberhalb 20°C bei 101,3kPa. Alternativ sind sie nach dem Prüfverfahren ASTM D 4359-90 nicht flüssig. Oder sie sind nach dem Penetrometerverfahren als pastös eingestuft. Die in den deutschen Begriffsbestimmungen im Abschnitt 1.2.1 ADR/ RID genutzte Wortwahl „dickflüssig“ ist ein Übersetzungsfehler, richtig ist „pastös“.



FEU
Federation of the European Union associations of fire officers. Europäischer Feuerwehrverband, Brüssel.



Feuerlöschausrüstung
Siehe Feuerlöscher.



Feuerlöschausstattung
Siehe Feuerlöscher.



Feuerlöscher
Tragbares Gerät zum Ersticken von Feuer. Feuerlöscher können verschiedene Löschmittel enthalten, die für unterschiedliche Brandklassen geeignet sind. Feuerlöscher für Gefahrgutfahrzeuge müssen grundsätzlich für die Brandklassen A, B, C zugelassen sein. Ferner müssen sie das Datum der nächsten Prüfung ausweisen und plombiert sein. Der Fahrzeugführer muß in der Benutzung des Feuerlöschers unterwiesen sein, sollte aber aus Gründen des Selbstschutzes nur Entstehungsbrände löschen.

Die Ausstattung von Beförderungseinheiten mit Feuerlöschern findet sich im Abschnitt 8.1.4 ADR. Sie legt (ausgespochen unglücklich und unnötig kompliziert formuliert) fest, welche Menge Löschmittel sich mindestens an Bord befinden muß:

Fahrzeuge bis 3,5t zGG:       2kg + 2kg ABC-Pulver
Fahrzeuge 3,5 bis 7,5t zGG:  2kg + 6kg ABC-Pulver
Fahrzeuge über 7,5t zGG:     6kg + 6kg ABC-Pulver

Es darf mehr Löschmittel mitgeführt werden, jedoch niemals weniger. Bei den Fahrzeugen über 3,5t zGG muß ein Löscher mindestens 6kg Pulver enthalten. Anstelle des Pulvers dürfen auch andere Löschmittel zum Einstz kommen, wenn die mitgeführte Menge entsprechend angepaßt wird. Die Feuerlöscher müssen leicht zugänglich aufbewahrt und sollten vor Witterungseinflüssen geschützt werden.



FeV
Fahrerlaubnisverordnung.



FF
1.) FF – Freiwillige Feuerwehr.

2.) ff. – fortfolgende (seiten, Paragraphen usw.)



FFw
Freiwillige Feuerwehr.



FIATA
Fédération Internationale des Associations de Transitaires et Assimilés. Internationale Förderation der Spediteurorganisationen.



F-IBC
Flexibler
IBC.



Finnland
Nationalitätskennzeichen FIN. Vertragsstaat des ADR und des RID.



Flammpunkt (Flp)
Physikalische Meßgröße zur Bewertung der Gefährlichkeit brennbarer Flüssigkeiten. Der Flp gibt die Temperatur an, bei der eine Flüssigkeit über ihrer Oberfläche ein zündfähiges Dampf-Luft-Gemisch bildet. Bei Erreichen des Flp bildet sich genug Dampf, daß es zu einer Zündung kommt. Der Flp ist nicht zwangsläufig gleichzusetzen mit dem Brennpunkt (also der Temperatur, bei der die Zündung des Dampf-Luft-Gemisches die Flüssigkeit zu einer selbständigen Verbrennung anregt).

Nutzung u.a. für Gefahrgüter, Gefahrstoffe und die Anwendung der technischen Regeln brennbare Flüssigkeiten. Muß im Sicherheitsdatenblatt und der IMO-Erklärung angegeben werden. Je niedriger der Flp ist, desto höher ist die Gefahr einer Zündung der Flüssigkeit. Benzin mit einem Flp von -33°C ist demnach wesentlich gefährlicher als Diesel mit einem Flp von ca. 65°C. Ein hoher Flp ist jedoch nicht gleichbedeutend mit Harmlosigkeit. Trotz seines hohen Flp kann Diesel äußerst schnell zünden, wenn er z.B. versprüht wird oder Stoffe durchtränkt (Docht-Effekt).

Gemessen wird der Flampunkt bei Gefahrgütern i.d.R. mit dem „closed cup“-Test.



Flasche
Ein ortsbewegliches Druckgefäß mit einem Fassungsraum von max. 150L, landläufig als „Gasflasche“ bezeichnet. Siehe auch Großflasche, MEGC, Druckfässer, Flaschenbündel sowie Tanks



Flaschenbündel
Mehrere miteinander verbundene Flaschen (
MEGC) zur Beförderung von Gasen (komprimiert, verflüssigt, tiefkalt verflüssigt oder unter Druck gelöst). Nicht zu verwechseln mit Batteriefahrzeugen, bei denen Gefäßbatterien mit dem Fahrzeug fest verbunden sind.



Flashpoint
Englisch für Flammpunkt.



FL-Fahrzeug
Fahrzeug für die Beförderung gefährlicher Güter.auf der Straße gemäß Teil 9 ADR. FL-Fahrzeuge sind für den Transport von brennbaren flüssigen Stoffen (flammable liquid) in Tanks zugelassen und verfügen über eine besondere Zulassung.

Fahrzeuge mit einer FL-Zulassung müssen über verschiedene Ausstattungsmerkmale verfügen wie z.B. ABV, Retarder oder besonders gekapselte elektrische Leitungen.

Vergleiche auch AT-Fahrzeug, EX/II-Fahrzeug, EX/III-Fahrzeug oder OX-Fahrzeug.



Flp
Flammpunkt/ Flashpoint.



Flüssig
Gemäß ADR/ RID gilt ein Stoff als flüssig, wenn er bei einem Druck von 101,3kPa und einer Temperatur von 20°C oder darunter schmilzt (Schmelzpunkt) oder beginnt zu schmelzen (Schmelzbeginn). Alternativ muß er nach dem Prüfverfahren ASTM D 4359-90 als flüssig bewertet werden. Ist der Stoff so viskos, daß ein Schmelzpunkt oder Schmelzbeginn nicht bestimmbar ist, so ist sein Fließverhalten mittels eines Penetrometers zu bestimmen. Fließt er schnell genug, gilt er auch als flüssig im Sinne des ADR/ RID.
Die in den deutschen Begriffsbestimmungen im Abschnitt 1.2.1 ADR/ RID genutzte Wortwahl „ nicht dickflüssig“ ist ein Übersetzungsfehler, richtig ist „nicht pastös“. Vergleiche auch „fest“.



FO
Kennbuchstabe für „entzündlich, oxidierend“ (engl. „flammable, oxidizing“). Findet u.a. Anwendung bei den
Klassifizierungscodes des Gefahrgutrechts.



FP
Unterausschuß „Fire-Protektion“ (Brandschutz) der
IMO.



Frankreich
Nationalitätskennzeichen F. Vertragsstaat des ADR, ADN und des RID.



Freigestellte Mengen (EQ)
Feststehender Begriff für den Transport von Gefahrgut. Freigestellte Mengen bzw. Gefahrgüter in freigestellten Mengen (englisch: excepted quantities) bestehen aus einer oder mehreren Innenverpackungen, die in eine Zwischenverpackung gesteckt und dann in ein
Versandstück (Außenverpackung) eingestellt werden. Für die Größe der Innen- und Außenverpackung gelten Obergrenzen; beide müssen nicht zugelassen (codiert) sein (dürfen es aber).

Innen- und Außenverpackung müssen von guter Qualität sein. Die Innenverpackung darf mit dem beförderten Gut keine gefährlichen Reaktionen eingehen, bei Flüssigkeiten muß ein füllungsfreier Raum verbleiben. Freigestellte Mengen sind eine Erfindung der IATA-DGR und können daher sehr erleichtert geflogen werden. Die Regelwerke ADR, RID, ADN und IMDG-Code haben diese Regelungen mit ihrem In-Kraft-Treten 2009 übernommen. Während eine LQ-Verpackung immerhin i.d.R. 30kg wiegen darf, handelt es sich bei EQ-Verpackungen um regelrechte Winzmengen: Maximal 1.000g bzw. mL Gefahrgut dürfen solche Versandstücke enthalten, Innenverpackungen höchstens 30g bzw. mL.


Freigestellte Mengen müssen mit nebenstehendem Symbol gekennzeichnet werden. Das Kennzeichen muß mindestens 10x10cm groß sein und die Klasse des enthaltenen Gefahrgutes wiedergeben (*). Befindet sich der Name des Absenders/ Empfängers nicht ohnehin schon auf dem Versandstück, muß dies ebenfalls in die Kennzeichnung aufgenommen werden (**).

Die fertigen Versandstücke müssen jetzt noch

  • eine Fallprüfung aus 1,80m auf alle Seiten, Kanten und Ecken und

  • die Stapeldruckprüfung eines 3m hohen Stapels 24h überstehen.

Weil diese Versandstücke wesentlich stabiler und sicherer sind, wird ihre Zahl pro Fahrzeug auf 1.000 Stück limitiert (im Gegensatz zu LQ-Verpackungen) und ein Eintrag in den Begleitdokumenten gefordert (ebenfalls im Gegensatz zu LQ-Verpackungen, muß niemand verstehen).

Definiert sind die freigestellte Mengen in Kapitel 3.5 ADR/ RID. Werden freigestellte Mengen befördert, ist der Transport auf Straße und Schiene von der weiteren Anwendung der Gefahrgutvorschriften befreit. Im Geltungsbereich des IMDG-Code/ MoU ist weiterhin eine IMO-Erklärung vorgeschrieben. Werden freigestellte Mengen in Umverpackungen transportiert, gelten die gleichen Vorschriften hinsichtlich der Bezettelung wie bei Gefahrgütern.

Vergleiche auch mit zusammengesetzten Verpackungen (LQ).



FT
Kennbuchstabe für „entzündlich, giftig“ (engl. „flammable, toxic“). Findet u.a. Anwendung bei den Klassifizierungscodes des Gefahrgutrechts.



FVK
Faserverstärkte Kunststoffe. Werden als Fasern Glasfasern eingesetzt, werden diese Kunststoffe auch als „
GFKbezeichnet. FVK sind zulässige Werkstoffe für den Bau von Tanks.



FwDV
Feuerwehr-Dienstvorschrift.



FwG
Feuerwehrgesetz.



FZV
Fahrzeug-Zulassungsverordnung.



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Stand: September 2010/ 6.13