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GLOSSAR
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A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
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F Kennbuchstabe
für „entzündlich“ (engl. „flammable“). Findet
u.a. Anwendung bei den Klassifizierungscodes
des Gefahrgutrechts.
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FA Fachmännischer
Ausschuß
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FAA Federal
Aviation Association. US-amerikanische Luftfahrtbehörde.
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Fachkraft
für Arbeitssicherheit Siehe hier.
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Fahrwegbestimmung Durch
den Paragraphen 7 der GGVSE
wird in Verbindung mit der Anlage 1 der GGVSE festgelegt, daß
bestimmte Gefahrgüter
mit besonders hohem Gefahrenpotenzial nur auf Autobahnen befördert
werden dürfen (z.B. Sprengstoffe, Benzin in Tankfahrzeugen,
hochtoxische Gase). Der Weg zur und von der Autobahn wird durch
die Fahrwegbestimmung festgelegt. Sofern die Nutzung von
Autobahnen nicht zumutbar ist (oder einfach keine in der Nähe
der Route liegen), führt die Fahrwegbestimmung auf dem
sichersten zum Ziel. Die Fahrwegbestimmung wird auf Antrag erteilt
und gilt max. fünf Jahre. Die Erteilung kann für einen
Einzelfall oder zeitlich limitiert erfolgen.
Wenn
Produkte, die der Fahrwegbestimmung unterliegen, auf der Autobahn
befördert werden und auf Grund von Vollsperrungen die
Autobahn verlassen müssen, müssen die ausgeschilderten
Umleitungen gefahren werden.
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Fahrzeug 1.)
Ein
Fahrzeug im Sinnes des ADR
kann ein Anhänger oder ein
Zugfahrzeug sein! Müssen gemäß ADR
pro Fahrzeug
Ausrüstungsgegenstände mitgeführt werden (z.B.
Unterlegkeile), müssen diese bei einem Verband aus
Zugfahrzeug und Anhänger zweifach vorhanden sein. Ein
Zugfahrzeug solo oder mit Anhänger bildet eine
Beförderungseinheit.Gemäß
der Richtlinie „Beförderung gefährlicher
Güter“ der EU
sind Fahrzeuge i.S.d. ADR
Kraftfahrzeuge mit mindestens vier Rädern. Die RSEB hingegen
legt fest, daß der Begriff Fahrzeug auch zwei- und
dreirädrige Fahrzeug einschließt. Somit sind zumindest
in Deutschland auch Motorroller und Trikes den Vorschriften
unterworfen. Siehe
auch bedecktes,
gedecktes
und offenes
Fahrzeug, besondere
Zulassung.
2.)
Fahrzeug im Sinne des Abfallrechts
ist der Verband (Solofahrzeug oder Zugmaschine + Anhänger).
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Fahrzeugausrüstung Im
Sinne des ADR
die Ausstattung einer Beförderungseinheit
zur Durchführung von Notmaßnahmen bei Havarien, Bränden
usw. Unterschieden werden muß zwischen der rein
fahrzeugbezogenen Ausrüstung (Mitführpflicht je
Beförderungseinheit) und persönlichen Schutzausrüstung
(Mitführpflicht je Mitglied der Fahrzeugbesatzung).
Verantwortlich für die Mitführung im Fahrzeug/
Funktionsfähigkeit ist der Fahrzeugführer. Definiert ist
die Fahrzeugausrüstung in 8.1.5 ADR.
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Fahrzeugbesatzung Im
Sinne des ADR
verbirgt sich hinter der Fahrzeugbesatzung das Personal
einschließlich des Fahrzeugführers, welches sich auf
dem Fahrzeug
planmäßig befindet. Demzufolge kann es sich um einen
zweiten Fahrer ebenso handeln wie um mehrere Kollegen, welche die
gefährlichen
Güter vor Ort einsetzen sollen. Nicht
zur Fahrzeugbesatzung zählen daher grundsätzlich
betriebsfremde Personen wie Anhalter, Tochter oder Sohn des
Fahrers. Fahrer von Gefahrgutfahrzeugen dürfen nur Mitglieder
der Fahreugbesatzung mitnehmen. Dies soll u.a. verhindern, daß
im Gefahrenfall für einen unplanmäßigen
Mitreisenden keine persönliche
Schutzausrüstung vorhanden ist. Ferner zielt das Verbot
auf die Bemühungen ab, Gefahrgüter
für terroristische Zwecke zu mißbrauchen (siehe auch
Security).
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FASi Siehe
Fachkraft
für Arbeitssicherheit.
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FC Kennbuchstabe
für „entzündlich, ätzend“ (engl. „flammable,
corossive“). Findet u.a. Anwendung bei den Klassifizierungscodes
des Gefahrgutrechts.
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FCKW Fluorchlorkohlenwasserstoffe.
Inzwischen weitgehend verbotene Stoffgruppe mit hohem
Schädigungspotenzial für die Ozonschicht.
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FCL Full
Container Load.
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FECC Fédération
Européenne du Commerce Chimique. Europäische
Chemikalienhandelsverband.
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Federchimica Italienischer
Chemieverband.
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Feinstblechverpackung Verpackung
aus Dünnblech, definiert in Unterabschnitt 6.1.4.22 ADR/
RID.
Verpackungscodierung
„0A1“ (Feinstblechverpackung mit nicht abnehmbarem Deckel)
oder „0A2“ (Feinstblechverpackung mit abnehmbarem Deckel). Die
Verpackungscodierung
auf Feinstblechverpackung beginnt statt mit den Buchstaben „UN“
bzw. dem UN-Symbol mit der Kennung „ADR“, „RID“ oder
„ADR/RID“. Dünner als Metallverpackungen; Transport ist
nur im Gültigkeitsbereich von ADR und RID zulässig.
Siehe auch MoU.
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Fest Feste
Stoffe im Sinne des ADR/
RID
haben einen Schmelzpunkt/ Schmelzbeginn oberhalb 20°C bei
101,3kPa.
Alternativ sind sie nach dem Prüfverfahren ASTM
D 4359-90 nicht flüssig.
Oder sie sind nach dem Penetrometerverfahren
als pastös
eingestuft. Die in den deutschen Begriffsbestimmungen im Abschnitt
1.2.1 ADR/
RID
genutzte Wortwahl „dickflüssig“ ist ein
Übersetzungsfehler, richtig ist „pastös“.
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FEU Federation
of the European Union associations of fire officers. Europäischer
Feuerwehrverband, Brüssel.
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Feuerlöschausrüstung Siehe
Feuerlöscher.
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Feuerlöschausstattung Siehe
Feuerlöscher.
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Feuerlöscher Tragbares
Gerät zum Ersticken von Feuer. Feuerlöscher können
verschiedene Löschmittel enthalten, die für
unterschiedliche Brandklassen
geeignet sind. Feuerlöscher für Gefahrgutfahrzeuge
müssen grundsätzlich für die Brandklassen
A, B, C zugelassen sein. Ferner müssen sie das Datum der
nächsten Prüfung ausweisen und plombiert sein. Der
Fahrzeugführer muß in der Benutzung des Feuerlöschers
unterwiesen sein, sollte aber aus Gründen des Selbstschutzes
nur Entstehungsbrände löschen.
Die Ausstattung
von Beförderungseinheiten
mit Feuerlöschern findet sich im Abschnitt 8.1.4 ADR.
Sie legt (ausgespochen unglücklich und unnötig
kompliziert formuliert) fest, welche Menge Löschmittel sich
mindestens an Bord befinden muß:
Fahrzeuge bis
3,5t zGG: 2kg + 2kg
ABC-Pulver Fahrzeuge 3,5 bis 7,5t zGG: 2kg + 6kg
ABC-Pulver Fahrzeuge über 7,5t zGG: 6kg
+ 6kg ABC-Pulver
Es darf mehr
Löschmittel mitgeführt werden, jedoch niemals weniger.
Bei den Fahrzeugen über 3,5t zGG muß ein Löscher
mindestens 6kg Pulver enthalten. Anstelle des Pulvers dürfen
auch andere Löschmittel zum Einstz kommen, wenn die
mitgeführte Menge entsprechend angepaßt wird. Die
Feuerlöscher müssen leicht zugänglich aufbewahrt
und sollten vor Witterungseinflüssen geschützt werden.
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FeV Fahrerlaubnisverordnung.
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FF 1.)
FF – Freiwillige Feuerwehr.
2.)
ff. – fortfolgende (seiten, Paragraphen usw.)
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FFw Freiwillige
Feuerwehr.
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FIATA Fédération
Internationale des Associations de Transitaires et Assimilés.
Internationale Förderation der Spediteurorganisationen.
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F-IBC Flexibler
IBC.
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Finnland Nationalitätskennzeichen
FIN. Vertragsstaat des ADR
und des RID.
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Flammpunkt
(Flp) Physikalische Meßgröße zur Bewertung
der Gefährlichkeit brennbarer Flüssigkeiten. Der Flp
gibt die Temperatur an, bei der eine Flüssigkeit über
ihrer Oberfläche ein zündfähiges Dampf-Luft-Gemisch
bildet. Bei Erreichen des Flp bildet sich genug Dampf, daß
es zu einer Zündung kommt. Der Flp ist nicht zwangsläufig
gleichzusetzen mit dem Brennpunkt (also der Temperatur, bei der
die Zündung des Dampf-Luft-Gemisches die Flüssigkeit zu
einer selbständigen Verbrennung anregt).
Nutzung
u.a. für Gefahrgüter,
Gefahrstoffe
und die Anwendung der technischen
Regeln brennbare Flüssigkeiten. Muß im
Sicherheitsdatenblatt
und der IMO-Erklärung
angegeben werden. Je niedriger der Flp ist, desto höher ist
die Gefahr einer Zündung der Flüssigkeit. Benzin mit
einem Flp von -33°C ist demnach wesentlich gefährlicher
als Diesel mit einem Flp von ca. 65°C. Ein hoher Flp ist
jedoch nicht gleichbedeutend mit Harmlosigkeit. Trotz seines hohen
Flp kann Diesel äußerst schnell zünden, wenn er
z.B. versprüht wird oder Stoffe durchtränkt
(Docht-Effekt).
Gemessen
wird der Flampunkt bei Gefahrgütern i.d.R. mit dem „closed
cup“-Test.
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Flasche Ein
ortsbewegliches Druckgefäß
mit einem Fassungsraum von max. 150L, landläufig als
„Gasflasche“ bezeichnet. Siehe auch Großflasche,
MEGC,
Druckfässer,
Flaschenbündel
sowie Tanks
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Flaschenbündel Mehrere
miteinander verbundene Flaschen (MEGC)
zur Beförderung von Gasen (komprimiert, verflüssigt,
tiefkalt verflüssigt oder unter Druck gelöst). Nicht zu
verwechseln mit Batteriefahrzeugen,
bei denen Gefäßbatterien mit dem Fahrzeug
fest verbunden sind.
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Flashpoint Englisch
für Flammpunkt.
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FL-Fahrzeug Fahrzeug
für die Beförderung gefährlicher
Güter.auf der Straße gemäß Teil 9 ADR.
FL-Fahrzeuge sind für den Transport von brennbaren flüssigen
Stoffen (flammable liquid) in Tanks
zugelassen und verfügen über eine besondere
Zulassung.
Fahrzeuge
mit einer FL-Zulassung müssen über verschiedene
Ausstattungsmerkmale verfügen wie z.B. ABV,
Retarder
oder besonders gekapselte elektrische Leitungen.
Vergleiche
auch AT-Fahrzeug,
EX/II-Fahrzeug,
EX/III-Fahrzeug
oder OX-Fahrzeug.
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Flp Flammpunkt/
Flashpoint.
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Flüssig Gemäß
ADR/
RID
gilt ein Stoff als flüssig, wenn er bei einem Druck von
101,3kPa
und einer Temperatur von 20°C oder darunter schmilzt
(Schmelzpunkt) oder beginnt zu schmelzen (Schmelzbeginn).
Alternativ muß er nach dem Prüfverfahren ASTM
D 4359-90 als flüssig bewertet werden. Ist der Stoff so
viskos, daß ein Schmelzpunkt oder Schmelzbeginn nicht
bestimmbar ist, so ist sein Fließverhalten mittels eines
Penetrometers
zu bestimmen. Fließt er schnell genug, gilt er auch als
flüssig im Sinne des ADR/ RID. Die
in den deutschen Begriffsbestimmungen im Abschnitt 1.2.1 ADR/
RID
genutzte Wortwahl „ nicht dickflüssig“ ist ein
Übersetzungsfehler, richtig ist „nicht pastös“.
Vergleiche auch „fest“.
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FO Kennbuchstabe
für „entzündlich, oxidierend“ (engl. „flammable,
oxidizing“). Findet u.a. Anwendung bei den Klassifizierungscodes
des Gefahrgutrechts.
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FP Unterausschuß
„Fire-Protektion“ (Brandschutz) der IMO.
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Frankreich Nationalitätskennzeichen
F. Vertragsstaat des ADR,
ADN
und des RID.
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Freigestellte
Mengen
(EQ) Feststehender
Begriff für den Transport von Gefahrgut.
Freigestellte Mengen bzw. Gefahrgüter in freigestellten
Mengen (englisch: excepted quantities) bestehen aus einer oder
mehreren Innenverpackungen, die in eine Zwischenverpackung
gesteckt und dann in ein Versandstück
(Außenverpackung)
eingestellt werden. Für die Größe der Innen- und
Außenverpackung gelten Obergrenzen; beide müssen nicht
zugelassen (codiert)
sein (dürfen es aber).
Innen-
und Außenverpackung müssen von guter Qualität
sein. Die Innenverpackung darf mit dem beförderten Gut keine
gefährlichen Reaktionen eingehen, bei Flüssigkeiten muß
ein füllungsfreier Raum verbleiben. Freigestellte Mengen sind
eine Erfindung der IATA-DGR
und können daher sehr erleichtert geflogen werden. Die
Regelwerke ADR,
RID,
ADN
und IMDG-Code
haben diese Regelungen mit ihrem In-Kraft-Treten 2009 übernommen.
Während eine LQ-Verpackung
immerhin i.d.R. 30kg wiegen darf, handelt es sich bei
EQ-Verpackungen um regelrechte Winzmengen: Maximal 1.000g bzw. mL
Gefahrgut dürfen solche Versandstücke enthalten,
Innenverpackungen höchstens 30g bzw. mL.
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Freigestellte
Mengen müssen mit nebenstehendem Symbol gekennzeichnet
werden. Das Kennzeichen muß mindestens 10x10cm groß
sein und die Klasse des enthaltenen Gefahrgutes wiedergeben (*).
Befindet sich der Name des Absenders/ Empfängers nicht
ohnehin schon auf dem Versandstück, muß dies ebenfalls
in die Kennzeichnung aufgenommen werden (**).
Die
fertigen Versandstücke müssen jetzt noch
eine
Fallprüfung aus 1,80m auf alle Seiten, Kanten und Ecken und
die
Stapeldruckprüfung eines 3m hohen Stapels 24h überstehen.
Weil
diese Versandstücke wesentlich stabiler und sicherer sind,
wird ihre Zahl pro Fahrzeug
auf 1.000 Stück limitiert (im Gegensatz zu LQ-Verpackungen)
und ein Eintrag in den Begleitdokumenten gefordert (ebenfalls im
Gegensatz zu LQ-Verpackungen, muß niemand verstehen).
Definiert
sind die freigestellte Mengen in Kapitel 3.5 ADR/
RID.
Werden freigestellte Mengen befördert, ist der Transport auf
Straße und Schiene von der weiteren Anwendung der
Gefahrgutvorschriften befreit. Im
Geltungsbereich des IMDG-Code/ MoU
ist weiterhin eine IMO-Erklärung
vorgeschrieben. Werden freigestellte Mengen in
Umverpackungen
transportiert, gelten die gleichen Vorschriften hinsichtlich der
Bezettelung wie bei Gefahrgütern.
Vergleiche
auch mit zusammengesetzten
Verpackungen (LQ).
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FT Kennbuchstabe
für „entzündlich, giftig“ (engl. „flammable,
toxic“). Findet u.a. Anwendung bei den Klassifizierungscodes
des Gefahrgutrechts.
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FVK Faserverstärkte
Kunststoffe. Werden als Fasern Glasfasern eingesetzt, werden diese
Kunststoffe auch als „GFK“
bezeichnet. FVK sind zulässige
Werkstoffe für den Bau von Tanks.
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FwDV Feuerwehr-Dienstvorschrift.
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FwG Feuerwehrgesetz.
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FZV Fahrzeug-Zulassungsverordnung.
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A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
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