|

|
GLOSSAR
|
|

|
|
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
|
|
|
|
|
|
|
Kasachstan Nationalitätskennzeichen
KZ. Vertragsstaat des ADR,
jedoch nicht des RID.
|
|
|
Kemler-Ziffern Nicht
mehr gebräuchliche Bezeichnung für die Nummer
zur Kennzeichnung der Gefahr auf
der Warntafel.
Namensgeber war der Leiter der Arbeitsgruppe, welche die
Einführung der Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr beschloß.
Herr Kemler selbst soll sich gegen das System ausgesprochen haben.
|
|
|
KEP Kurier-,
Express und Paketdienstleistungen/ -dienstleister.
|
|
|
Klassen Das
Gefahrgutrecht (ADR/
RID/
ADN/
IMDG-Code/
IATA-DGR
) teilt Gefahrgüter
in die Klassen 1 bis 9 ein, um die jeweils gefährlichste
Eigenschaft beim Transport zu beschreiben. Eine Übersicht
über die Klassen finden Sie hier.
Die Dienstleistung der Klassifizierung von Gefahrgütern
bieten wir Ihnen gern hier
an.
Nach
der Einteilung in Klassen (Hauptgefahr) erfolgt u.U. eine weitere
Einstufung der Nebengefahren. Haupt- und Nebengefahr müssen
u.a. als Gefahrzettel
auf der Verpackung angebracht werden und weisen bei Zwischenfällen
auf die wichtigsten Eigenschaften des Gutes hin. Ferner sind
Haupt- und Nebengefahr bei den meisten Verkehrsträgern
Bestandteil der Klassifizierung,
wie sie im Beförderungspapier
angegeben werden muß.
Siehe
auch Klassifizierungscode.
|
|
|
Klassifizierung 1.)
Einteilung von Gefahrgütern
in Klassen.
Produkte der Klassen
2-9 dürfen von jedem Kundigen klassifiziert werden. Güter
der Klasse
1 müssen im Geltungsbereich des ADR/
RID
durch die nach Landesrecht zuständige Behörde
klassifiziert werden.
2.)
Vorgeschriebene Angabe im Beförderungspapier.
Die Form ist abhängig vom Verkehrsträger.
Im
Geltungsbereich des ADR
ist die Angabe so vorgeschrieben: UN-Nummer/
Stoffname (u.U. ergänzt durch eine technische Bezeichnung)/
Gefahrzettel
Hauptgefahr/ Gefahrzettel
Nebengefahr (optional, dann in Klammern)/ Verpackungsgruppe
(wenn vorhanden)/ Tunnelbeschränkungscode
in Klammern UN 1263 Farbe, 3, II (D/E) oder UN 1017
Chlor, 2.3 (5.1, 8) (C/D)
Im
Geltungsbereich des RID
ist die Angabe analog zum ADR
vorgeschrieben (ohne Tunnelbeschränkungscode).
Werden Transporte in Tanks oder loser Schüttung durchgeführt,
besteht die Klassifizierung aus folgenden Teilen: Nummer
zur Kennzeichnung der Gefahr/ UN-Nummer/
Stoffname (u.U. ergänzt durch eine technische Bezeichnung)/
Gefahrzettel
Hauptgefahr/ Gefahrzettel
Nebengefahr (optional, dann in Klammern)/ Verpackungsgruppe
(wenn vorhanden) 33, UN 1263 Farbe, 3, II oder 265, UN
1017 Chlor, 2.3 (5.1, 8)
|
|
|
Klassifizierungscode Der
Klassifizierungscode gibt Auskunft über die
Stoffeigenschaften von Gefahrgütern
in codierter Form. Er findet sich u.a. im Kapitel 3.2 Tabelle A
des ADR/
RID.
So verbirgt sich hinter dem Klassifizierungscode CF1 ein ätzender,
entzündbarer flüssiger
Stoff.
Der
Klassifizierungscode kann auch rekursiv genutzt werden. Bei
Anwendung der Tabelle
der begrenzten Mengen ist zur Berechnung des Punktewertes bei
Gasen
zwischen verdichteten und verflüssigten Gasen
zu differenzieren. Da in der Praxis nicht immer ohne weiteres zu
ermitteln ist, um was es sich handelt, kann der
Klassifizierungscode herangezogen werden (Kapitel 3.2 Tabelle A
i.V.m. Kapitel 2.2). Bei Chlor findet sich der Code „2TOC“. In
den Klassifierungsvorschriften für Gase weist „2“ ein
verflüssigtes Gas aus, während „TOC“ ein giftiges,
brandförderndes, ätzendes Gas ausweist.
|
|
|
KLV Kombinierter
Ladeverkehr.
|
|
|
Known
Subcontractor (KSC) (Bekannter) Unterauftragnehmer
(Luftfracht).
|
|
|
Kombinations-IBC Großpackmittel,
das aus mehreren Werkstoffen kombiniert ist. Dies kann z.B. ein
starrer IBC
mit Kunststoff-Behälter für die Aufnahme der
gefährlichen
Güter sein, der sich in einem Rahmen aus Metall befindet
(siehe Bild).
|

|
|
|
kPa Abkürzung
für Kilo-Pascal.
|
|
|
Kreislaufwirtschaft-
und Abfallgesetz
(KrW/ AbfG) Gesetz zur Förderung der
Kreislaufwirtschaft und umweltverträglichen Entsorgung von
Abfällen.
Rechtsgrundlage für die Verwertung und Beseitigung sowie
Dokumentationspflichten
und Transportgenehmigung.
|
|
|
Kroatien Nationalitätskennzeichen
HR. Vertragsstaat des ADR,
ADN
und des RID.
|
|
|
KrW/
AbfG siehe
Kreislaufwirtschaft-
und Abfallgesetz.
|
|
|
Kryo-Behälter Ortsbewegliches
Druckgefäß
mit hoher Wärme-Isolierung („Riesen-Thermoskanne“).
Kryobehälter dienen dem Transport tiefkalt verflüssigter
Gase
und haben eine Größe von max. 1.000L.
|
|
|
KSC Known
Subcontractor.
|
|
|
KTA Kerntechnischer
Ausschuß, Salzgitter.
|
|
|
KV Kombinierter
Verkehr
|
|
|
KVO Kraftverkehrsordnung
|
|
|
KW 1.)
Kesselwagen (Eisenbahn-Verkehre), definiert im RID.
2.)
Kilowatt
3.)
Kohlenwasserstoff(e)
|
|
|
KWG Kriegswaffenkonrollgesetz.
Regelt u.a. die Ausfuhr von Stoffen und Gegenständen, die zu
Kriegszwecken genutzt werden könnten. Berührt z.T. auch
den Transport von Gefahrgütern
(z.B. Flußsäure).
|
|
|
|
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
|