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GLOSSAR
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A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
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Label Englisch
für Gefahrzettel.
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Ladegutsicherung Sicherung
einer Ladung auf einem Umschlagmittel wie z.B. einer Palette,
nicht zu verwechseln mit Ladungssicherung.
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Ladungssicherung Sicherung
der Ladung auf der Ladefläche/ in einem Container.
Sicher ist, was einer Vollbremsung, einem Ausweichmanöver und
einem heftigen Bahnübergang stand hält, ohne zu
verrutschen, zu kippen oder die Ladefläche zu verlassen.
Durch die Änderung des Paragrafen 22 der StVO
wurde in Deutschland die
Forderung aufgestellt, daß die Ladung nach den anerkannten
Regeln der Technik zu sichern ist. Wichtigste Regel der Technik
ist die Norm DIN EN 12195-1; die VDI-Richtlinien 2700ff sind
ebenfalls anzuwenden.
Schulungen
zur Ladungssicherung sind derzeit im Landverkehr nicht
vorgschrieben (aber äußerst sinnvoll). Bei Seeverkehren
oder der Stauung von CTUs
(Fahrzeugen/
Containern)für den Seeverkehr ist jedoch die
CTU-Packrichtlinie
verbindlich, welche explizit
Schulungsmaßnahmen auch für das Landpersonal fordert.
Schulungen
zur Ladungssicherung für Land- und Seeverkehre erhalten Sie
hier.
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LAGA Länderarbeitsgemeinschaft
Abfall.
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Large
Packings Englisch
für Großverpackung.
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LAWA Länderarbeitsgemeinschaft
Wasser.
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LB Löschboot.
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LBA Luftfahrt-Bundesamt,
Braunschweig.
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LBS 1.)
Abkürzung für englische Pfund. 1 lbs = 0,453kg.
2.)
Landesverband
Bayerischer Spediteure e.V., München.
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LBT Landesverband
Bayerischer Transport- und Logistikunternehmen e.V.
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Lettland Nationalitätskennzeichen
LV. Vertragsstaat des ADR
und des RID.
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LF Löschfahrzeug.
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LFU Luftfahrtunternehmen.
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LFV Landesfeuerwehrverband.
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Libanon Nationalitätskennzeichen
RL. Vertragsstaat des RID,
jedoch nicht des ADR.
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Liechtenstein Nationalitätskennzeichen
FL. Vertragsstaat des ADR,
jedoch nicht des RID.
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Litauen Nationalitätskennzeichen
LT. Vertragsstaat des ADR
und des RID.
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LLMC IMO-Convention
on Limitation of Liability for Marine Claims. Abkommen der IMO zur
Beschränkung der Haftung bei seerechtlichen Forderungen.
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LöRüRL Löschwasser-Rückhalte-Richtlinie.
Richtlinie zur Ermittlung des Löschwasservolumens, daß
in Lägern bei Zwischenfällen zurückgehalten werden
können muß. Gibt es in Deutschland leider von jedem
Bundesland einzeln.
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Lose
Schüttung Transport
von Gefahrgütern ohne Umschließung. Der Transport in
loser Schüttung ist nur zulässig, wenn die
Sondervorschriften des ADR/
RID
dies zulassen (Sondervorschriften „VV“ in Tabelle A, Spalte 17
bzw. Abschnitt 7.3.3 ADR/ RID).
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LPG 1.)
Landwirtschaftliche Produktionsgemeinschaft (etwas aus der Mode
gekommen).
2.)
Liqufied Petroleum Gas. Flüssiggas zum Antrieb von
Fahrzeugen.
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LQ Limited
Quantities. Englisch für
zusammengesetzte
Verpackungen.
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LuftSichG Luftsicherheitsgesetz.
Gesetz, das den Versuch unternimmt, den Luftverkehr sicher zu
machen (vor terroristischen Atacken). Spannende Lektüre für
jeden Rechtskundigen, der gerne liest, wie das Grundgesetz
ausgehebelt wird.
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LuftVG Luftverkehrsgesetz.
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LuftVZO Luftverkehrszulassungsordnung.
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Luxemburg Nationalitätskennzeichen
L. Vertragsstaat des ADR,
ADN
und des RID.
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A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
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