GLOSSAR


A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z





Label
Englisch für
Gefahrzettel.



Ladegutsicherung
Sicherung einer Ladung auf einem Umschlagmittel wie z.B. einer Palette, nicht zu verwechseln mit
Ladungssicherung.



Ladungssicherung
Sicherung der Ladung auf der Ladefläche/ in einem
Container. Sicher ist, was einer Vollbremsung, einem Ausweichmanöver und einem heftigen Bahnübergang stand hält, ohne zu verrutschen, zu kippen oder die Ladefläche zu verlassen. Durch die Änderung des Paragrafen 22 der StVO wurde in Deutschland die Forderung aufgestellt, daß die Ladung nach den anerkannten Regeln der Technik zu sichern ist. Wichtigste Regel der Technik ist die Norm DIN EN 12195-1; die VDI-Richtlinien 2700ff sind ebenfalls anzuwenden.

Schulungen zur Ladungssicherung sind derzeit im Landverkehr nicht vorgschrieben (aber äußerst sinnvoll). Bei Seeverkehren oder der Stauung von CTUs (Fahrzeugen/ Containern)für den Seeverkehr ist jedoch die CTU-Packrichtlinie verbindlich, welche explizit Schulungsmaßnahmen auch für das Landpersonal fordert.

Schulungen zur Ladungssicherung für Land- und Seeverkehre erhalten Sie hier.



LAGA
Länderarbeitsgemeinschaft
Abfall.



Large Packings
Englisch für
Großverpackung.



LAWA
Länderarbeitsgemeinschaft Wasser.



LB
Löschboot.



LBA
Luftfahrt-Bundesamt, Braunschweig.



LBS
1.) Abkürzung für englische Pfund. 1 lbs = 0,453kg.

2.) Landesverband Bayerischer Spediteure e.V., München.



LBT
Landesverband Bayerischer Transport- und Logistikunternehmen e.V.



Lettland
Nationalitätskennzeichen LV. Vertragsstaat des ADR und des RID.



LF
Löschfahrzeug.



LFU
Luftfahrtunternehmen.



LFV
Landesfeuerwehrverband.



Libanon
Nationalitätskennzeichen RL. Vertragsstaat des RID, jedoch nicht des ADR.



Liechtenstein
Nationalitätskennzeichen FL. Vertragsstaat des ADR, jedoch nicht des RID.



Litauen
Nationalitätskennzeichen LT. Vertragsstaat des ADR und des RID.



LLMC
IMO-Convention on Limitation of Liability for Marine Claims. Abkommen der IMO zur Beschränkung der Haftung bei seerechtlichen Forderungen.



LöRüRL
Löschwasser-Rückhalte-Richtlinie. Richtlinie zur Ermittlung des Löschwasservolumens, daß in Lägern bei Zwischenfällen zurückgehalten werden können muß. Gibt es in Deutschland leider von jedem Bundesland einzeln.



Lose Schüttung
Transport von Gefahrgütern ohne Umschließung. Der Transport in loser Schüttung ist nur zulässig, wenn die Sondervorschriften des ADR/ RID dies zulassen (Sondervorschriften „VV“ in Tabelle A, Spalte 17 bzw. Abschnitt 7.3.3 ADR/ RID).



LPG
1.) Landwirtschaftliche Produktionsgemeinschaft (etwas aus der Mode gekommen).

2.) Liqufied Petroleum Gas. Flüssiggas zum Antrieb von Fahrzeugen.



LQ
Limited Quantities. Englisch für zusammengesetzte Verpackungen.



LuftSichG
Luftsicherheitsgesetz. Gesetz, das den Versuch unternimmt, den Luftverkehr sicher zu machen (vor terroristischen Atacken). Spannende Lektüre für jeden Rechtskundigen, der gerne liest, wie das Grundgesetz ausgehebelt wird.



LuftVG
Luftverkehrsgesetz.



LuftVZO
Luftverkehrszulassungsordnung.



Luxemburg
Nationalitätskennzeichen L.
Vertragsstaat des ADR, ADN und des RID.



A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z



Startseite

Dienstleistungen

Glossar

Kontakt

Rettungskräfte

Schulungen

Shop

Sitemap

© 2010

Stand: August 2010/ 6.4