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GLOSSAR
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NachwV Nachweisverordnung
(Abfallrecht).
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n.a.g. Nicht
anderweitig genannt. Zusatz für Stoffgruppen des ADR/
RID,
in denen nicht namentlich genannte Stoffe eingestuft werden
müssen. Zu beachten ist bei n.a.g.-Positionen u.a., daß
die chemisch-technische Bezeichnung des tatsächlichen Stoffes
zusätzlich anzugeben ist.
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NAV Navigation
and Safety. Unterausschuß der IMO.
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NEM Nettoexplosivstoffmasse.
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Nettoexplosivstoffmasse
(NEM) Gibt die Nettomasse explosiven Stoffes bei
Sprengstoffen an. Besonders bei Gegenständen mit
Explosivstoff relevant. Während eine einzelne Patrone 1g
wiegt, enthält sie nur 0,1g Schwarzpulver. Trotz einer hohen
Bruttomasse beträgt hier die NEM also nur 0,1g.
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NfL Nachrichten
für Luftfahrer.
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NFPA National
Fire Protection Association, Quincy, USA.
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NHM Nomenclature
harmonisée marchandises. Harmonisiertes Güterverzeichnis
der Bahnen.
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Niederlande Nationalitätskennzeichen
NL. Vertragsstaat des ADR,
ADN
und des RID.
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Nominaler
Fassungsraum Definitionen
gemäß
ADR/
RID
1.)
Bei Flüssigkeiten: Das Nennvolumen in Liter der im Gefäß
enthaltenen Flüssigkeit (Eine 1-Liter Sprudelflasche hat
einen nominalen Fassungsaum von 1 Liter, könnte aber
theoretisch etwas mehr fassen. Bei Flüssigkeiten hat aber ein
füllungsfreier Raum zu verbleiben).
2.)
Bei Gasen: Der Fassungsraum für Wasser bezogen auf das Gefäß
ohne einen füllungsfreien Raum.
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Norwegen Nationalitätskennzeichen
N. Vertragsstaat des ADR
und des RID.
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N.O.S. Not
otherwise specified. Zusatz für Stoffgruppen des IMDG-Codes,
in denen nicht namentlich genannte Stoffe eingestuft werden
müssen. Zu beachten ist bei N.O.S.-Positionen u.a., daß
die chemisch-technische Bezeichnung des tatsächlichen Stoffes
zusätzlich anzugeben ist.
Wer
sich auf die Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten „See“
vorbereitet, sollte sich an dieser Stelle merken, daß die
Frage nach „N.O.S.“ im derzeit gültigen deutschen
Fragenkatalog offiziell mit „not otherwise specified entry“ zu
beantworten ist...
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NOTOC Notification
to Captain. Hinweise an den Luftfahrtkapitän über
gefährliche Güter an Bord gemäß IATA-DGR.
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Nummer
zur Kennzeichnung
der Gefahr Im
Anhang B.5 ADR
festgelegte Nummern zur
Anbringung auf Warntafeln
(oberer Teil, früher auch
als „Kemler-Ziffer“
bezeichnet). Stellen vereinfacht
die Haupt- und Nebengefahren eines Stoffes dar. Die Nummer besteht
aus zwei oder drei Ziffern. Eine Verdoppelung der Ziffer weist auf
eine höhere Gefahr hin. Ein vorangestelltes „X“ bedeutet,
das der Stoff gefährlich mit Wasser reagiert. Bestimmte
Zahlenkombinationen haben besondere, festgelegte Bedeutungen, die
Sie hier
finden.
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