|
|
Quecksilber Chemisches
Element, Symbol Hg. Gefahrgut der Klasse
8 (ätzende Stoffe). Diese Einstufung erfolgt auf Grund der
Tatsache, dass Quecksilber viele Metalle angreift oder gar
auflöst. Die giftigen Eigenschaften, nach denen Quecksilber im
Gefahrstoff-Recht
eingestuft wird, werden beim Transport nicht berücksichtigt.
|