GLOSSAR


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TA
Technische Anleitung.



Tabelle der begrenzten Mengen
Die Tabelle der begrenzten Mengen findet sich im Absatz 1.1.3.6 von ADR/ RID und hat für die Verkehrsträger Straße und Schiene Gültigkeit. Es handelt sich um eine Kann-Vorschrift; sie darf also, muß aber nicht angewandt werden. Diese spezielle Mindermengenregelung (derer es einige im Gefahrgutrecht gibt) zielt auf das beförderte Gefahrenpotenzial ab. Vereinfacht erlaubt die Tabelle der begrenzten Mengen folgendes Prinzip: Wenn ein festgelegtes, imaginäres Risiko nicht überschritten wird, darf der Transport erleichtert durchgeführt werden. Die Tabelle der begrenzten Mengen darf nur für Versandstücke und Großpackmittel angewandt werden.

Anwendung:

1.) Ermittlung des Gefahrenpotenzials
Den klassifizierten Gefahrgütern ist in der Tabelle A des ADR/ RID eine Beförderungskategorie zugeordnet. Findet sich hier keine Beförderungskategorie, unterliegt das Produkt i.d.R. Freistellungen durch andere Regelungen (z.B. UN 3373). Die Beförderungskategorie muß eine Zahl zwischen 0 und 4 sein. Sie ist nicht mit der Verpackungsgruppe identisch! Alternativ kann die Beförderungskategorie direkt in der Tabelle der begrenzten Mengen ermittelt werden; dies ist aber umständlich und fehlerbehaftet.


2.) Anwendung der Beförderungskategorie
Im Absatz 1.1.3.6 ADR/ RID findet sich die eigentliche Tabelle. Die Darstellung rechts entspricht nicht dem Rechtstext, vielmehr handelt es sich um eine vereinfachte Darstellung.
Wird nur ein Produkt befördert, gilt die in nebenstehender Tabelle genannte Höchstmenge als die Obergrenze. Wird von dem Produkt nicht mehr als einschließlich der genannte Wert auf eine Beförderungseinheit geladen, dürfen die Befreiungen der Tabelle der begrenzten Mengen genutzt werden. Obacht! Die Einheit der Höchstmenge richtet sich nach der Art des Stoffes!


Gegenstände: Bruttomasse in kg
Feststoffe: Nettomasse in kg
Explosivstoffe: Nettoexplosivstoffmasse (NEM) in kg
Flüssige Stoffe: Nenninhalt der Verpackung in L
Flüssiggase: Nettomasse in kg
Verdichtete Gase: Nenninhalt der Verpackung in L

3.) Anwendung bei mehreren Produkten
Werden Produkte unterschiedlicher Beförderungskategorien geladen, müssen für die Einhaltung der Obergrenze die Punkte berechnet werden. Die unter 2.) genannten Einheiten dienen der Berechnung: Die Menge Produkt multipliziert mit dem Faktor ergibt die Punkte. Zusammenaddiert dürfen sich auf einer Beförderungseinheit bis zu einschließlich 1.000 Punkte befinden, um die Befreiungen noch in Anspruch nehmen zu dürfen.
Beispiel:

10kg UN 2811 Giftiger, organischer fester Stoff, n.a.g., 6.1, III (E) -> Beförderungskategorie 2
10kg x Faktor 3 = 30 Punkte

10L UN 1263 Farbe, 3, I (D/E)I
10L x Faktor 50 = 500 Punkte

30 Punkte + 500 Punkte = 530 Punkte gesamt

4.) Befreiungen
Bei Anwendung derTabelle der begrenzten Mengen darf beim Transport auf folgendes verzeichtet werden:
- Kennzeichnung der Beförderungseinheit mit orangen Warntafeln.
- ADR-Bescheinigung des Fahrzeugführers.
- Persönliche Schutzausrüstung der Fahrzeugbesatzung.
- Umweltschutzausrüstung der Beförderungseinheit.
- Feuerlöschausrüstung gegen Ladungsbrände.
- Auslage der schriftlichen Weisungen (Unfallmerkblatt).

Somit bleiben grob zusammengefasst folgende Verpflichtungen bestehen:
- 2kg-Feuerlöscher gegen Fahrzeugbrände.
- Beförderungspapier.
- Zulässige Versandstücke oder Großpackmittel.
- Pflichten der Beteiligten.

Noch Fragen? Wir unterrichten Ihr Personal gerne im Umgang mit dieser Vorschrift.



Tank
Definition durch Kapitel 1.2
ADR/ RID: Ein (mit einem Fahrzeug) festverbundener Tank, Tankcontainer, Aufsetztank oder Element eines Batteriefahrzeuges mit einem Fassungsvermögen von mehr als 1000 Liter. Führer von Fahrzeugen, mit denen Gefahrgut in Tanks befördert wird, benötigen eine ADR-Bescheinigung zuzüglich dem Aufbaukurs Tank. Fahrzeuge zum Transport von Tanks jeder Art benötigen eine besondere Zulassung.

Definition durch Kapitel 1.2 IMDG-Code: Ortsbeweglicher Tank (insbesondere ein Tankcontainer), ein Straßenfahrzeug, ein Eisenbahnkesselwagen oder ein Gefäß zur Aufnahme fester und flüssiger Stoffe sowie verflüssigter Gase. Beim Transport verflüssigter Gase sieht der IMDG-Code Gefäße ab einem Fassungsraum von 450L als Tank an.

Vergleiche auch AT-Fahrzeug, EX/II-Fahrzeug, EX/III-Fahrzeug, FL-Fahrzeug oder OX-Fahrzeug.



TC
1.) Tankcontainer, siehe auch Tank.

2.) Technical Committee.



TDI
Toluoldiisocyanat (To-lu-ol-di-iso-zü-anat).



tdw
Tons deadweight. Gesamtgewicht in Tonnen.



Technische Regeln brennbare Flüssigkeiten (TRbF)
Richtlinien zum Umgang, Lagern usw. von brennbaren Flüssigkeiten. Enthalten für die jeweiligen Bereiche materielle Vorschriften und definieren u.a. die Melde- und Genehmigungspflichten beim Lagern brennbarer Flüssigkeiten in Abhängigkeit von der Lagermenge und den gelagerten Brandklassen. Von technischen Regeln darf abgewichen werden, wenn durch andere Maßnahmen das gleiche Schutzziel erreicht wird. Ob eine andere Maßnahme tatsächlich geeignet ist, entscheidet in letzter Instanz die Kontrollbehörde (meist Gewerbeaufsicht).

Ursprüngliche Rechtsgrundlage für die TRbF war die Verordnung brennbare Flüssigkeiten, inzwischen durch die Betriebssicherheitsverordnung abgelöst.



TGA
Trägergemeinschaft für Akkreditierung, Frankfurt a.M.



TgV
Transportgenehmigungs-Verordnung.



Telematik
Flottenmanagement (Ortung, Verfolgung, Beeinflussung) durch Navigations- Ortungs- und Kommunikationssysteme. Arbeitet meist durch Nutzung einer Kombination von GPS-Ortung und Mobiltelefon bzw. Datenfunk und ermöglicht vor allem präzisere Disposition und Lenkung (z.B. um Staus).



THESEUS
Tankfahrzeug für höchsterreichbare Sicherheit durch experimentelle Unfallsimulation. Studie zur Verbesserung der Sicherheit von Tankfahrzeugen. Nachfolger der TOPAS-Studie.



TIACA
The International Air Cargo Association. Internationaler Luftfracht-Verband, Miami. Interessenvertretung der am Lufttransport Beteiligten. Findet erstaunlich deutliche Worte zu den Sicherheitsanforderungen der USA.



TIR
Transport International des Marchandises par la Route. Internationales Zollabkommen für den Warentransport auf der Straße. An diesem Zollverfahren können auf Antrag Transporteure teilnehmen. Fahrzeug oder Behälter müssen zollsicher und als solche anerkannt sein. Fahrzeuge, die am Carnet-TIR-Verfahren teilnehmen, müssen mit einer Tafel vorn und hinten gekennzeichnet sein.





TLF
Tanklöschfahrzeug.



TLN
Transport en Logistiek Nederland. Niederländischer Güterkraftverkehrs- und Logistikverband, Zoetermeer.



TNO
Nederlandse Organisatie voor Toegepast Naturwetenschappelijk Onderzoek, Leidschendam, NL.



TOPAS
Tankfahrzeug mit optimierten passiven und aktiven Sicherheitseinrichtungen. Studie zur Verbesserung der Sicherheit von Tankfahrzeugen. U.a. initiiert durch den Tankwagenunfall in Herborn (1987, Herborn/ Hessen). Vorgänger der Theseus-Studien.



TOVALOP
Tanker Owner´s Voluntary Agreement Concerning Liability for Oil Pollution Damage. Vereinbarung der Tankreeder über die Haftung bei Ölverschmutzungen.



TR
Technische Richtlinie bzw. technische Regel.



TRAC
Technische Regel für Acetylenanlagen und Calciumcarbidläger.



Transportgenehmigungs-Verordnung (TgV)
Genehmigung zur Beförderung von Abfällen in Deutschland. Für den gewerbsmäßigen Transport von Abfällen zur Beseitigung und besonders überwachungsbedürftigen Abfällen („Sondermüll“) ist eine Genehmigung erforderlich. Davon ausgenommen sind nur bestimmte Abfälle (z.B. Erdaushub) und öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger.

Die Transportgenehmigung ist auch für ausländische Unternehmen vorgeschrieben, die Abfälle nach Deutschland, aus Deutschland oder durch Deutschland verbringen. Wer Abfälle transportiert, die der Transportgenehmigung bedürfen, muß das Fahrzeug mit der Abfallwarntafel kennzeichnen.



Transportverpackung
Verpackungen, die den Transport von Waren erleichtern, Waren vor Schäden beim Transport schützen oder aus Gründen der Transportsicherheit verwendet werden müssen. (Definition der
Verpackungsverordnung).



TRB
1.) Technische Regel Druckbehälter
2.) Technische Richtlinie Binnenschifffahrt.



TRbF
Technische Regeln brennbare Flüssigkeiten.



TRBS
Technische Regel für Betriebssicherheit. Regeln zur Anwendung der Betriebssicherheitsverordnung.



TremCard
Transport Emergency Card. Englisch für Unfallmerkblatt.



TRG
Technische Regel Druckgase.



TRGS
Technische Regeln
Gefahrstoffe. Als Bestandteil der Gefahrstoffverordnung regeln die TRGS den Umgang mit einzelnen Stoffen wie Asbest oder Stoffgruppen wie Chromate. Auch für die Kennzeichnung von Stoffen, Erstellung von Sicherheitsdatenblättern, Vorsorgeuntersuchungen oder Schadstoffsammelstellen gibt es Technische Regeln. Regeln sind grundsätzliche Vorgaben, der Anwender kann von ihnen abweichen. Abweichende Maßnahmen müssen jedoch das gleiche Schutzziel erreichen (was selten gelingt). In Zweifelsfällen entscheidet die zuständige Überwachungsbehörde (i.d.R. Gewerbeaufsicht).



TRK
Technische Richtkonzentration. Grenzwert beim Umgang mit Gefahrstoffe.



TRKW
Technische Regel Kesselwagen.



TroTLF
Trocken-Tanklöschfahrzeug (Pulver).



TRS
Technische Richtlinie Straße.



TRT
Technische Richtlinie Tanks.



TRTC
Technische Richtline Tankcontainer.



TRTF
Technische Richtlinie Tankfahrzeuge, Aufsetztanks, Gefäßbatterien.



TRV
Technische Richtlinie Verpackungen.



TRwS
Technische Regeln wassergefährdende Stoffe.



Tschechische Republik
Nationalitätskennzeichen CZ. Vertragsstaat des ADR und des RID.



TUIS
Transport-Unfall-Informations- und Hilfeleistungssystem. Von der deutschen chemischen Industrie gebildetes Informationssystem, daß staatliche Organe (Polizei, Feuerwehr, Gewerbeaufsicht, unterer Wasserbehörde usw.) in drei Stufen bei Gefahrgutunfällen (sowohl beim Transport als auch in Lägern) unterstützt:
1. Telefonische Beratung
2. Beratung durch Spezialisten vor Ort
3. Unterstützung durch Material und Mitarbeiter (i.d.R. von Werksfeuerwehren).



Tunesien
Nationalitätskennzeichen TN. Vertragsstaat des ADR und des RID.



Tunnelbeschränkungscode
Codierte Darstellung des Durchfahrtverbotes durch Straßentunnel mit Gefahrgütern. Die ADR-Staaten wurden durch das ADR 2009 verpflichtet, ihre Tunnel zu kategorisieren (Übergangsfrist endete gem. 1.6.1.12 ADR am 31.12.2009). Die Tunnelkategorien sollen die Qualität der Tunnel darstellen, wobei „A“ für den bestmöglichen und somit für Gefahrgut nicht gesperrten und „E“ für den schlechtesten Tunnel vergeben werden soll.

Straßentunnel, die für Gefahrgüter gesperrt sind, müssen mit dem Verbotsschild und einem Großbuchstaben (B-E) gekennzeichnet sein. Die Beschränkungen können tageszeitbezogen sein.


D


Der Tunnelbeschränkungscode muß seit dem ADR 2009 in den Beförderungspapieren durch den Absender als Bestandteil der Klassifizierung angegeben werden. Das Durchfahrtverbot gilt ausschließlich für kennzeichnungspflichtige Beförderungseinheiten. Die Beachtung obliegt dem Fahrer. Es gibt kein Berechnungssystem; allein das Produkt mit dem restriktivsten Tunnelbeschränkungscode entscheidet. Vereinfacht besteht folgende Systematik:

Tunnelbeschränkungscode B verbietet die Durchfahrt für Tunnel der Kategorien B, C, D, E
Tunnelbeschränkungscode C verbietet die Durchfahrt für Tunnel der Kategorien C, D, E
Tunnelbeschränkungscode D verbietet die Durchfahrt für Tunnel der Kategorien D, E
Tunnelbeschränkungscode E verbietet die Durchfahrt für Tunnel der Kategorien E

Eine Übersicht der in Europa mit Durchfahrtverboten versehenen Tunnel finden Sie hier auf der Website der UN-ECE.



Tunnelkategorie
Siehe Tunnelbeschränkungscode.



TUL-Prozess
Prozess aus dem Dreigestirn Transport, Umschlag, Lagerung.



Türkei
Nationalitätskennzeichen TR. Vertragsstaat des ADR (seit 22. März 2010) und des RID.



TÜV
Technischer Überwachungsverein. Ehemals Dampfkessel-Überwachungsverein...



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Stand: August 2010/ 6.8