VAP
Verband schweizerischer Anschlußgleise- und Privatwagenbesitzer.



VAwS
Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe.



VB
Vorbeugender Brandschutz.



VbF
Siehe Verordnung brennbare Flüssigkeiten.



VBG
Verband der gewerblichen Berufsgenossenschaften.



VBGL
Vertragsbedingungen für den Güterkraftverkehrs-, Speditions- und Logistikunternehmer. Vom BGL herausgegebenes Regelwerk für Transportdienstleister und deren Kunden. Quasi ein Vorschlag für allgemeine Geschäftsbedingungen, den Sie
hier finden.



VCH
Verband Chemiehandel, Köln.



VCI
Verband der chemischen Industrie, Frankfurt/ Main.



VDA
Verband der Automobilindustrie, Berlin



VDI
Verein Deutscher Ingenieure, Düsseldorf.



VDMA
Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau, Frankfurt/ Main.



VdTÜV
Verband der technischen Überwachungsvereine, Essen.



VDR
Verband deutscher Reeder.



VDRI
Verband deutscher Revisionsingenieure, Hannover.



VDV
Verband Deutscher Verkehrsunternehmen, Köln.



Vereinigtes Königreich (von Großbritannien)
Nationalitätskennzeichen GB. Vertragsstaat des
ADR und des RID.



Verkaufsverpackung
Verpackung, die als Verkaufseinheit angeboten wird und beim Endverbraucher anfällt. (Definition der Verpackungsverordnung).



Verordnung brennbare Flüssigkeiten (VbF)
Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefahren beim Lagern und Umgehen mit brennbarer Flüssigkeiten. Trat am 31. Dezember 2002 außer Kraft und wurde durch die Betriebssicherheitsverordnung ersetzt. Interessanterweise definiert nur die VbF die Brandklassen (A I, A II, A III, B), auf die u.a. in den Technischen Regeln brennbare Flüssigkeiten Bezug nehmen. Rein juristisch betrachtet gibt es somit keine gültige Rechtsgrundlage mehr für die Einteilung der Brandklassen.



VerpV
Nicht ganz korrekte Abkürzung für die Verpackungsverordnung.



Verpackungsart
Siehe Verpackungscodierung.



Verpackungscodierung
Die Codierung (i.d.R. „UN-Codierung“) weist die Zulässigkeit einer Verpackung für Gefahrgüter aus (Bauartzulassung).
Syntax „
UN 1A1/Y 1.4/150/98/NL/VL 824“ (verschiedene Varianten möglich).

(UN-codierte Verpackung/ Faß aus Stahl mit nicht abnehmbarem Deckel/ zulässig für flüssige Gefahrgüter der Verpackungsgruppen II und III bei einer Dichte von max. 1,4g/mL/ geprüft mit 150kPa Überdruck/ gefertigt 1998/ Zulassung in den Niederlanden erteilt/ Hersteller registriert von der Zulassungsbehörde unter der Nummer „VL 824“).
Die Buchstaben „UN“ dürfen als Buchstaben oder als Symbol im Kreis angebracht werden. Die Anbringung auf der Verpackung muß dauerhaft durch geeignete Verfahren erfolgen (z.B. Prägen).
Folgende Verpackungen kennt das Gefahrgutrecht (die Ziffer ist in der Codierung anzugeben):

Fässer – 1
Kanister – 2
Kisten – 3 (Pappkartons sind „Kisten aus Pape“)
Säcke – 4
Kombinationsverpackungen – 6
Feinstblechverpackungen – 0
Gasflaschen – keine Verpackungscodierung
Starre IBC – 11, 21, 31
Flexible IBC – 13
Großverpackungen – 50, 51
Zusammengesetzte Verpackungen („LQ“) – keine Codierung, da keine Zulassung erforderlich

Folgende Werkstoffe werden durch die Verpackungscodierung ausgewiesen (der Buchstabe ist in der Codierung anzugeben):

Stahl – A
Aluminium – B
Naturholz – C
Sperrholz – D
Holzfaserwerkstoff – F
Pappe – G
Kunststoff – H
Textilgewebe – L
Papier, mehrlagig – M
Metall (außer Stahl/ Aluminium) – N
Glas/ Porzellan/ Steinzeug – P



Verpackungsgruppe (VG)
Transportrechtliche Einteilung der Stoffe und Gegenstände innerhalb ihrer Klasse, um ihre Gefährlichkeit abzustufen:
Verpackungsgruppe I:    Stoffe mit hoher Gefahr
Verpackungsgruppe II:   Stoffe mit mittlerer Gefahr
Verpackungsgruppe III:  Stoffe mit geringer Gefahr
Mit der VG wird gleichzeitig die Mindestanforderung an die Verpackung definiert (X-codiert, Y-codiert, Z-codiert).

Die VG ist nicht gleichzusetzen mit der Beförderungskategorie. In den Klassen 1, 2, 5.2 und 7 sind keine VG zugeordnet. In den anderen Klassen finden sich immer wieder Produkte ohne VG. Einer einzelnen UN-Nummer können mehrere Verpackungsgruppen zugeordnet sein.



VerpackV
Offizielle Abkürzung für die Verpackungsverordnung.



Verpackungsverordnung
Die Verpackungsverordnung vom 28. August 1998 regelt die Rücknahme, Verwertung und Beseitigung von Verpackungen aller Art, vornehmlich Verkaufsverpackungen. Gesetzliche Grundlage der Tätigkeit von Systemen wie „Duales System Deutschland“ (Der Grüne Punkt) oder der „Gesellschaft zur Rückführung industrieller und gewerblicher Kunststoffverpackungen mbH (RIGK)



Versandstück
Versandstücke sind zum Versand fertig verpackte Gefahrgüter und verfügen i.d.R. über eine Codierung. Sie sind definiert im Kapitel 1.2 ADR/ RID und haben einen maximalen Fassungsraum von 450 Liter oder eine maximale Nettomasse von 400kg. Vergleiche auch mit Großpackmitteln.



vfdb
Verein zur Förderung des deutschen Brandschutzes.



VG
Siehe Verpackungsgruppe.



VkBl.
Verkehrsblatt.



VLCC
Very Large Crude Carrier.



VLwS
Verordnung über die Lagerung wassergefährdender Stoffe.



VMBl.
Ministerialblatt des Bundesministeriums der Verteidigung.



VMV
Verband Metallverpackungen, Düsseldorf.



VNCI
Vereinigin van de Nederlandse Chemische Industrie, Leidschendam. Verband der niederländischen chemischen Industrie.



VNCW
Vereniging Nederlandse Chemische Warehousingbedrijven. Niederländischer Verband der Lagerbetreiber.



VO
Verordnung.



VOC
Volatile Organic Compounds. Flüchtige organische Bestandteile. Parameter zur Bestimmung flüchtiger (und somit umwelt-/ gesundheitsschädlicher) organischer Verbindungen von z.B. Farben.



VOC-Richtlinie
Lösemittel-Richtlinie zur Eindämmung der Emmission von VOC.



VOHMA
International Vessel Operators Hazardous Materials Association. Internationaler Verband der Schiffsbetreiber – Gefahrgutvereinigung, Queensbury, USA.



VPI
1.) Vereinigung der Privatgüterwagen-Interessenten, Hamburg.

2.) Verband der pyrotechnischen Industrie.



VwGO
Verwaltungsgerichtsordnung.



VwV
Verwaltungsvorschrift.



VwVwS
Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe. Natürlich eine deutsche. Dient der Festlegung bzw. Berechnung der Wassergefährdungsklasse.



Vz
Verkehrszeichen.






Stand: Februar 2012/ 7.0