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VAP Verband
schweizerischer Anschlußgleise- und Privatwagenbesitzer.
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VAwS Verordnung
über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über
Fachbetriebe.
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VB Vorbeugender
Brandschutz.
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VbF Siehe
Verordnung brennbare Flüssigkeiten.
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VBG Verband der
gewerblichen Berufsgenossenschaften.
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VBGL Vertragsbedingungen
für den Güterkraftverkehrs-, Speditions- und
Logistikunternehmer. Vom BGL
herausgegebenes Regelwerk für Transportdienstleister und deren
Kunden. Quasi ein Vorschlag für allgemeine Geschäftsbedingungen,
den Sie hier
finden.
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VCH Verband
Chemiehandel, Köln.
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VCI Verband
der chemischen Industrie, Frankfurt/ Main.
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VDA Verband der
Automobilindustrie, Berlin
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VDI Verein
Deutscher Ingenieure, Düsseldorf.
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VDMA Verband Deutscher
Maschinen- und Anlagenbau, Frankfurt/ Main.
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VdTÜV Verband der
technischen Überwachungsvereine, Essen.
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VDR Verband deutscher
Reeder.
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VDRI Verband
deutscher Revisionsingenieure, Hannover.
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VDV Verband Deutscher
Verkehrsunternehmen, Köln.
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Vereinigtes
Königreich (von Großbritannien) Nationalitätskennzeichen
GB. Vertragsstaat des ADR
und des RID.
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Verkaufsverpackung Verpackung,
die als Verkaufseinheit angeboten wird und beim Endverbraucher
anfällt. (Definition der Verpackungsverordnung).
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Verordnung
brennbare Flüssigkeiten
(VbF) Verordnung
zum Schutz der Beschäftigten vor Gefahren beim Lagern und Umgehen
mit brennbarer Flüssigkeiten. Trat am 31. Dezember 2002 außer
Kraft und wurde durch die Betriebssicherheitsverordnung
ersetzt. Interessanterweise definiert nur die VbF die Brandklassen
(A I, A II, A III, B), auf die u.a. in den Technischen
Regeln brennbare Flüssigkeiten Bezug nehmen. Rein juristisch
betrachtet gibt es somit keine gültige Rechtsgrundlage mehr für
die Einteilung der Brandklassen.
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VerpV Nicht
ganz korrekte Abkürzung für die Verpackungsverordnung.
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Verpackungsart Siehe
Verpackungscodierung.
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Verpackungscodierung Die
Codierung (i.d.R. „UN-Codierung“) weist die Zulässigkeit
einer Verpackung für Gefahrgüter
aus (Bauartzulassung). Syntax „UN
1A1/Y 1.4/150/98/NL/VL 824“
(verschiedene Varianten möglich).
(UN-codierte
Verpackung/ Faß aus Stahl mit nicht abnehmbarem Deckel/ zulässig
für flüssige Gefahrgüter der Verpackungsgruppen
II und III bei einer Dichte von max. 1,4g/mL/ geprüft mit 150kPa
Überdruck/ gefertigt 1998/ Zulassung in den Niederlanden erteilt/
Hersteller registriert von der Zulassungsbehörde unter der Nummer
„VL 824“). Die Buchstaben „UN“ dürfen als Buchstaben
oder als Symbol im Kreis angebracht werden. Die Anbringung auf der
Verpackung muß dauerhaft durch geeignete Verfahren erfolgen (z.B.
Prägen). Folgende Verpackungen kennt das Gefahrgutrecht (die
Ziffer ist in der Codierung anzugeben):
Fässer
– 1 Kanister
– 2 Kisten – 3 (Pappkartons sind „Kisten aus Pape“) Säcke
– 4 Kombinationsverpackungen – 6 Feinstblechverpackungen
– 0 Gasflaschen
– keine Verpackungscodierung Starre IBC
– 11, 21, 31 Flexible IBC
– 13 Großverpackungen
– 50, 51 Zusammengesetzte
Verpackungen („LQ“) – keine Codierung, da keine
Zulassung erforderlich
Folgende Werkstoffe werden durch
die Verpackungscodierung ausgewiesen (der Buchstabe ist in der
Codierung anzugeben):
Stahl – A Aluminium –
B Naturholz – C Sperrholz – D Holzfaserwerkstoff –
F Pappe – G Kunststoff – H Textilgewebe – L Papier,
mehrlagig – M Metall (außer Stahl/ Aluminium) – N Glas/
Porzellan/ Steinzeug – P
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Verpackungsgruppe
(VG) Transportrechtliche
Einteilung der Stoffe und Gegenstände innerhalb ihrer Klasse,
um ihre Gefährlichkeit abzustufen: Verpackungsgruppe
I: Stoffe mit hoher
Gefahr Verpackungsgruppe II: Stoffe mit
mittlerer Gefahr Verpackungsgruppe III: Stoffe mit
geringer Gefahr Mit der VG wird gleichzeitig die
Mindestanforderung an die Verpackung definiert (X-codiert,
Y-codiert,
Z-codiert).
Die
VG ist nicht
gleichzusetzen mit der Beförderungskategorie. In den Klassen
1, 2, 5.2 und 7 sind keine VG zugeordnet. In den anderen Klassen
finden sich immer wieder Produkte ohne VG. Einer einzelnen
UN-Nummer
können mehrere Verpackungsgruppen zugeordnet sein.
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VerpackV Offizielle
Abkürzung für die Verpackungsverordnung.
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Verpackungsverordnung Die
Verpackungsverordnung vom 28. August 1998 regelt die Rücknahme,
Verwertung und Beseitigung von Verpackungen aller Art, vornehmlich
Verkaufsverpackungen. Gesetzliche Grundlage der Tätigkeit von
Systemen wie „Duales System Deutschland“ (Der Grüne Punkt)
oder der „Gesellschaft
zur Rückführung industrieller und gewerblicher
Kunststoffverpackungen mbH (RIGK)
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Versandstück Versandstücke
sind zum Versand fertig verpackte Gefahrgüter
und verfügen i.d.R. über eine Codierung.
Sie sind definiert im Kapitel 1.2 ADR/
RID
und haben einen maximalen Fassungsraum von 450 Liter oder eine
maximale Nettomasse von 400kg. Vergleiche auch mit
Großpackmitteln.
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vfdb Verein zur
Förderung des deutschen Brandschutzes.
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VG Siehe
Verpackungsgruppe.
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VkBl. Verkehrsblatt.
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VLCC Very
Large Crude Carrier.
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VLwS Verordnung
über die Lagerung wassergefährdender Stoffe.
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VMBl. Ministerialblatt
des Bundesministeriums der Verteidigung.
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VMV Verband
Metallverpackungen, Düsseldorf.
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VNCI Vereinigin
van de Nederlandse Chemische Industrie, Leidschendam. Verband der
niederländischen chemischen Industrie.
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VNCW Vereniging
Nederlandse Chemische Warehousingbedrijven. Niederländischer
Verband der Lagerbetreiber.
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VO Verordnung.
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VOC Volatile
Organic Compounds. Flüchtige organische Bestandteile. Parameter
zur Bestimmung flüchtiger (und somit umwelt-/
gesundheitsschädlicher) organischer Verbindungen von z.B. Farben.
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VOC-Richtlinie Lösemittel-Richtlinie
zur Eindämmung der Emmission von VOC.
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VOHMA International
Vessel Operators Hazardous Materials Association. Internationaler
Verband der Schiffsbetreiber – Gefahrgutvereinigung,
Queensbury, USA.
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VPI 1.)
Vereinigung der
Privatgüterwagen-Interessenten, Hamburg.
2.)
Verband der pyrotechnischen Industrie.
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VwGO Verwaltungsgerichtsordnung.
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VwV Verwaltungsvorschrift.
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VwVwS Verwaltungsvorschrift
wassergefährdende Stoffe. Natürlich eine deutsche. Dient der
Festlegung bzw. Berechnung der Wassergefährdungsklasse.
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Vz Verkehrszeichen.
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