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X-Codierung
Bezeichnung für die Zulassung einer Verpackung. In X-codierte Verpackungen dürfen die
Verpackungsgruppen I, II und III eingefüllt werden. Die Codierung muß auf der Verpackung dauerhaft und gut lesbar angebracht sein sowie mit den Buchstaben „UN“ und der Beschreibung der Verpackungsart beginnen:
UN 1A1/ X 1.4/150/83/NL/VL 123.



Xenon
Edelgas, also äußerst wenig reaktiv. Unter Druck (verflüssigt) befördert unterliegt es der UN-Nummer 2036 in der Klasse 2 und muß als Gefahrgut befördert werden. Xenon in Xenon-Scheinwerfern unterliegt durch die Sondervorschrift 191 nicht dem ADR/ RID, wenn der Fassungsraum des Leuchtmittels nicht größer als 50mL ist.



X-Ray
Englisch für Röntgen-Strahlen. Der gute Herr Röntgen nannte seine Entdeckung selbst „X-Strahlen“.



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Stand: August 2010/ 6.2