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Y-Codierung Bezeichnung
für die Zulassung einer Verpackung. In Y-codierte
Verpackungen dürfen die Verpackungsgruppen
II und III eingefüllt
werden. Die Codierung muß auf der Verpackung dauerhaft und
gut lesbar angebracht sein sowie mit den Buchstaben „UN“ und
der Beschreibung der Verpackungsart beginnen: UN 1A1/ Y
1.4/150/83/NL/VL 123.
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