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Warum einen externen Berater??? |
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Einen externen Dienstleister ins Unternehmen zu holen und ihn damit zu beauftragen, Fehler zu suchen, erscheint nicht unbedingt schmeichelhaft für den Auftraggeber. Vor allem der Gefahrgutbeauftragte soll ja Abweichungen von den Vorschriften aufdecken, dokumentieren und dem Unternehmer melden. Doch genau hier liegt der Vorteil eines Außenstehenden. Denn zwei Eigenschaften bringt jeder externe Berater immer mit: Er ist nicht „betriebsblind“ und er verfügt über einen Wissensschatz, der nicht auf das Unternehmen beschränkt ist, für das er tätig wird. Und natürlich kann der externer Dienstleister seinem Auftraggeber jeden Mangel melden - auch wenn er durch den Auftraggeber selbst verursacht wurde. Denn genau für diese Aufrichtigkeit wird er ja bezahlt. Da das Tätigkeitsfeld des externen Beraters zudem seine Hauptaufgabe ist, kann er viele Angelegenheiten schneller und routinierter erledigen als ein interner Mitarbeiter, der so manches eben nur „nebenbei“ angehen kann. Damit relativiert sich auch das Kostenargument erheblich: In der Zeit, in der ein interner Mitarbeiter sich weiterbildet, Informationen beschafft oder etwas nachlesen muß, verdient er kein Geld. Die Dokumentation von Überwachungen und festgestellten Mängeln steht den Überwachungsbehörden bei Routinekontrollen übrigens nicht zur Verfügung. Eine Einsichtnahme in diese Unterlagen muß nicht gewährt werden. |
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„Daher
muß ein kluger Fürst einen dritten Weg einschlagen, indem er
weise Männer beruft und ihnen allein verstattet, ihm die Wahrheit
zu sagen [..]. Ich schließe also, daß gute Ratschläge, von wem
sie auch kommen mögen, aus der Klugheit des Fürsten entspringen
müssen, und nicht die Klugheit des Fürsten aus guten
Ratschlägen.“ |
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Stand: Februar 2012/ 3.1