Übersicht über die Gefahrzettel des ADR


Rettungskräfte

Die auf dieser Seite abgebildeten Gefahrzettel entsprechen den Vorschriften des Unterabschnitts 5.2.2.2 ADR. Die Gefahrzettel der Klassen 2, 3 und 4.3 dürfen schwarz oder weiß bedruckt werden. Zusätzlich dürfen sich im Gefahrzettel Aufschriften befinden, die auf die Gefahr hinweisen, z.B. „compressed gas“ bei der Klasse 2. Da sich dieses Nachschlagewerk an Rettungskräfte richtet, wurden bewußt auch Gefahrzettel aufgenommen, die nicht mehr gültig sind, sich aber noch im Umlauf befinden können. Für andere Verkehrsträger gelten zum Teil erweiterte Vorschriften (z.B. für den Luftverkehr), die grundsätzliche Darstellung der Gefahrzettel ist jedoch verkehrsträgerübergreifend gleich.

Die nebenstehend abgebildeten Gefahrensymbole der Gefahrstoffverordnung stellen eine Entsprechung dar. Transportrechtliche und umgangsrechtliche Kennzeichnungsvorschriften sind aber in verschiedenen Regelwerken verankert und setzen z.T. unterschiedliche Maßstäbe.

Die Gefahrzettel, die mit dem Hinweis „Nicht im gültigen ADR“ versehen sind, wurden der Vollständigkeit halber aufgenommen, da sie Rettungskräften leider immer noch begegnen können. Gefahrzettel dienen in der Größe 10x10cm der Kennzeichnung von Versandstücken; in der Größe 25x25cm (Großzettel) finden Sie teilweise Anwendung in der Kennzeichnung von Straßenfahrzeugen. Weitere Fahrzeugkennzeichnungen finden Sie hier.

Diese Seite ist als Nachschlagewerk konzipiert und darf für solche Zwecke verwendet werden; hier finden Sie den Dowload als PDF.


Begleitdokumente

Gefahrenklassen

Gefahrzettel

Nummer zur Kennzeichnung

R + S-Sätze

Warntafeln












Kennzeichnung nach
Transportrecht

Kennzeichnung nach
Gefahrstoffrecht


Klasse 1
Explosive Stoffe
und Gegenstände


explosionsgefährlich



Klasse 2
Gase






brandfördernde Gase
(nicht im gültigen ADR)






ätzende Gase
(nicht im gültigen ADR)




Klasse 3
Brennbare flüssige Stoffe


leicht entzündlich


hoch entzündlich


Klasse 4.1
Entzündbare feste Stoffe, selbstzer-setzliche Stoffe und desensibilisierte explosive Stoffe



leicht entzündlich



Klasse 4.2
Selbstendzündliche Stoffe



leicht entzündlich



Klasse 4.3
Stoffe, die mit Wasser
gefährliche Gase entwickeln




Klasse 5.1
Brandfördernde Stoffe



brandfördernd



Klasse 5.2
Organische Peroxide


brandfördernd



Klasse 6.1
Giftige Stoffe


(nicht im gültigen ADR)


giftig


sehr giftig


Klasse 6.2
Ansteckungsgefährliche Stoffe





Klasse 7
Radioaktive Stoffe








Spaltbare Stoffe, Gefahr einer nuklearen Kettenreaktion





Klasse 8
Ätzende Stoffe



ätzend



Klasse 9
Andere gefährliche Stoffe



umwelt-
gefährdend



Zusatzschild
Umweltgefährdende Stoffe

Muß seit Inkraftttreten des ADR/ RID 2009 bei allen Gefahrgütern gelabelt werden , die umweltgefährdend sind


umwelt-
gefährdend



Limited Quantities
Hinter diesem Zeichen können sich beinahe alle Gefahrgüter verbergen. Näheres finden Sie unter „zusammengesetzte Verpackungen“.




Excepted Quantities
Hinter diesem Zeichen können sich beinahe alle Gefahrgüter verbergen. Näheres finden Sie unter „freigestellte Mengen“.









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Stand: August 2010/ 5.0