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Das
2009er Recht in Kurzform
Kleinmengenregelungen Neben
den üblichen kleinen Verschiebungen der Beförderungskategorie
entfällt ab 2009 der Hinweis „Beförderung ohne
Überschreitung der in Unterabschnitt 1.1.3.6 festgesetzten
Freigrenzen.“ Endlich! Die Pflicht zur Angabe der
transportierten Punkte bleibt.
Kleinstmengenregelungen,
die erste Für Fahrzeuge, die Gefahrgüter in
begrenzten Mengen („LQ“) befördern, werden
Kennzeichnungspflichten eingeführt.
Kleinstmengenregelungen,
die zweite Den
Luftfahrern sei Dank, jetzt gibt es zur großartigen
Verkomplizierung der ohnehin schon undurchsichtigen
Mindermengenregeln auch noch die „Exceptet Quantities“, quasi
das LQ-Prinzip in klein.
Beförderungspapiere In
den Beförderungspapieren ist ab 2009 auch die Tunnelkategorie
einzutragen. Der Eintrag muß direkt hinter der
Klassifizierung erfolgen. Die Tunnelkategorien selbst werden
redaktionell überarbeitet.
Klasse
1 Für Beförderungen der Klasse 1.4
Verträglichkeitsgruppe S (und nur dort) bringt das ADR 2009
Erleichterungen hinsichtlich der Kennzeichnung der
Beförderungseinheit und dem Aufbaukurs Klasse 1.
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