ADR - was ist neu???


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Das 2009er Recht in Kurzform

Kleinmengenregelungen
Neben den üblichen kleinen Verschiebungen der Beförderungskategorie entfällt ab 2009 der Hinweis „Beförderung ohne Überschreitung der in Unterabschnitt 1.1.3.6 festgesetzten Freigrenzen.“ Endlich! Die Pflicht zur Angabe der transportierten Punkte bleibt.

Kleinstmengenregelungen, die erste
Für Fahrzeuge, die Gefahrgüter in begrenzten Mengen („LQ“) befördern, werden Kennzeichnungspflichten eingeführt.

Kleinstmengenregelungen, die zweite
Den Luftfahrern sei Dank, jetzt gibt es zur großartigen Verkomplizierung der ohnehin schon undurchsichtigen Mindermengenregeln auch noch die „Exceptet Quantities“, quasi das LQ-Prinzip in klein.

Beförderungspapiere
In den Beförderungspapieren ist ab 2009 auch die Tunnelkategorie einzutragen. Der Eintrag muß direkt hinter der Klassifizierung erfolgen. Die Tunnelkategorien selbst werden redaktionell überarbeitet.

Klasse 1
Für Beförderungen der Klasse 1.4 Verträglichkeitsgruppe S (und nur dort) bringt das ADR 2009 Erleichterungen hinsichtlich der Kennzeichnung der Beförderungseinheit und dem Aufbaukurs Klasse 1.

ADR - 2009

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Stand: Januar 2009/ 5.1