ADR - was ist neu???


Das 2011er Recht in Kurzform

Unfallmerkblatt
Die schriftlichen Weisungen wurden geringfügig überarbeitet. So finden sich jetzt die Gefahrenhinweise „Fisch und Baum“ und „erwärmte Stoffe“. Die Übergangsfrist zum Austausch der Unfallmerkblätter endete am 31.06.2011. Es gab keinen Bestandsschutz.

Schutzausrüstung
Der „Auffangbehälter aus Kunststoff“ wurde durch einen „Auffangbehälter“ ersetzt. Er darf jetzt also wieder aus Metall sein. Wer einen Kunststoffbehälter sein eigen nennt, kann diesen weiterhin einsetzen. Über die Größe gibt es auch weiterhin keine Angaben.

Beförderungspapiere
Müssen vom Absender und vom Beförderer mindestens drei Monate aufbewahrt werden. Digitalisiert geht das auch, wenn dies bei einer Kontrolle ausgedruckt werden kann.

Entlader
Der Empfänger kann sich zur Entladung Dritter bedienen. Diese haben dann die Pflichten des Empfängers zu erfüllen (wie z.B. den Stop der Entladung bei Sicherheitsmängeln).



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Stand: Februar 2012/ 2.0