|
Das
2011er Recht in Kurzform
Unfallmerkblatt Die
schriftlichen Weisungen wurden geringfügig überarbeitet. So
finden sich jetzt die Gefahrenhinweise „Fisch und Baum“ und
„erwärmte Stoffe“. Die Übergangsfrist zum Austausch der
Unfallmerkblätter endete am 31.06.2011. Es gab keinen
Bestandsschutz.
Schutzausrüstung Der
„Auffangbehälter aus Kunststoff“ wurde durch einen
„Auffangbehälter“ ersetzt. Er darf jetzt also wieder aus
Metall sein. Wer einen Kunststoffbehälter sein eigen nennt, kann
diesen weiterhin einsetzen. Über die Größe gibt es auch
weiterhin keine Angaben.
Beförderungspapiere Müssen
vom Absender und vom Beförderer mindestens drei Monate aufbewahrt
werden. Digitalisiert geht das auch, wenn dies bei einer Kontrolle
ausgedruckt werden kann.
Entlader Der
Empfänger kann sich zur Entladung Dritter bedienen. Diese haben
dann die Pflichten des Empfängers zu erfüllen (wie z.B. den Stop
der Entladung bei Sicherheitsmängeln).
|