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Die interne Schulung von Fahrzeugführern |
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Jeder Fahrer, der eine kennzeichnungspflichtige Beförderungseinheit, benötigt eine ADR-Bescheinigung. Diese ist regelmäßig (alle fünf Jahre) zu verlängern. Für Fahrzeuge mit weniger als 3,5t zulässiger Gesamtmasse gilt dies inzwischen auch! Doch auch zwischen diesen vorgeschriebenen Nachschulungen müssen Gefahrgutfahrer weitergebildet werden. Schon allein auf Grund der sich so rasant ändernden Gefahrgutvorschriften müssen Fahrzeugführer in die Lage versetzt werden, die geltenden Vorschriften zu beachten. Zudem verlangen Sozial- und Unfallverhütungsvorschriften die regelmäßige Unterweisung des Personals. Eine interne Schulung stellt dies sicher. Lassen Sie sich ein Angebot machen, das individuell auf Ihr Unternehmen zugeschnitten ist: Kein Unterricht nach „Schema F“, sondern Schulungen, die Ihren Mitarbeitern das Handwerkszeug vermitteln, das sie täglich benötigen, um Gefahrguttransporte sicher zum Kunden zu bringen. ADR-Bescheinigung
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Stand: Februar 2010/2.28