Die interne Schulung von Fahrzeugführern



Schulungen


Jeder Fahrer, der eine kennzeichnungspflichtige Beförderungseinheit, benötigt eine ADR-Bescheinigung. Diese ist regelmäßig (alle fünf Jahre) zu verlängern. Für Fahrzeuge mit weniger als 3,5t zulässiger Gesamtmasse gilt dies inzwischen auch!

Doch auch zwischen diesen vorgeschriebenen Nachschulungen müssen Gefahrgutfahrer weitergebildet werden. Schon allein auf Grund der sich so rasant ändernden Gefahrgutvorschriften müssen Fahrzeugführer in die Lage versetzt werden, die geltenden Vorschriften zu beachten. Zudem verlangen Sozial- und Unfallverhütungsvorschriften die regelmäßige Unterweisung des Personals.

Eine interne Schulung stellt dies sicher. Lassen Sie sich ein Angebot machen, das individuell auf Ihr Unternehmen zugeschnitten ist: Kein Unterricht nach „Schema F“, sondern Schulungen, die Ihren Mitarbeitern das Handwerkszeug vermitteln, das sie täglich benötigen, um Gefahrguttransporte sicher zum Kunden zu bringen.

ADR-Bescheinigung
Die Schulung für die ADR-Bescheinigung („Gefahrgut-Führerschein“) dürfen unserer Mitarbeiter ebenso ausbilden wie deren Verlängerung. Aber: Beides darf nur von anerkannten Schulungsveranstaltern in anerkannten Räumlichkeiten mit einem anerkannten Lehrplan zu Terminen durchgeführt werden, die der jeweils zuständigen IHK gemeldet sind. Einzelunterrichte bzw. kleine In-House-Seminare sind durch diese Rechtslage leider nur sehr eingeschränkt möglich.


ADR 2009

Beauftragte Personen

Fahrerschulung, intern

Gefahrstoff-Unterweisungen

Kleinmengentransporte

Ladungssicherungsseminare

Sonstige Verantwortliche
















Startseite

Dienstleistungen

Glossar

Kontakt

Rettungskräfte

Schulungen

Shop

Sitemap

© 2010

Stand: Februar 2010/2.28