Kleinmengentransport von Gefahrgut



Schulungen


Immer mehr Produkte des täglichen Lebens, des täglichen handwerklichen Gebrauchs oder der Freizeitgestaltung sind Gefahrgut. Ihr Transport fordert grundsätzlich eine geeignete Beförderungseinheit, zulässige Verpackungen, Schutzausrüstung und einen geschulten Fahrer.
Oder etwa nicht?

Im Dickicht der nationalen und internationalen Regelwerke wurden gerade für Handwerk und Gewerbe, aber auch für bestimmte Freizeitbereiche Möglichkeiten geschaffen, geringe Mengen an Gefahrgütern zu transportieren - ohne die umfangreichen Gefahrgutvorschriften beachten zu müssen! Hierfür können grundsätzlich drei verschiedene Wege beschritten werden:

  • Tabelle der begrenzten Mengen
    Hier werden den Stoffen Punkte zugewiesen. Unter 1000 Punkten ist die Beförderung weitestgehend von den Gefahrgutvorschriften befreit.

  • Zusammengesetzte Verpackungen
    Werden Innenverpackungen in Umverpackungen eingesetzt („LQ-Verpackungen“) und dabei bestimmte Mengengrenzen für Innen- und Außenverpackung eingehalten, ist die Beförderung ebenfalls weitestgehend befreit.

  • Excepted Quantities sind im ADR 2009 neu aufgenommen und stellen quasi die „LQ-Verpackung light“ dar.

  • Beförderungen im Zusammenhang mit der Haupttätigkeit
    Für Unternehmen, die Gefahrgüter transportieren, um sie vor Ort einzusetzen („Handwerker-Regelung“), gibt es ebenfalls Befreiungsmöglichkeiten.

In allen Fällen gilt, daß das Personal, das mit diesen Gütern umgeht, ausreichend zu schulen ist. In einem Seminar zum Thema Kleinmengentransport von Gefahrgut erfahren Sie branchenspezifisch und problemorientiert die Möglichkeiten, Kleinmengentransporte rechtlich einwandfrei und sicher durchzuführen. Ob Schweißgasflaschen im Werkstattfahrzeug, Farben für die interne Versorgung oder die Auslieferung von Sraydosen an einen Kunden: Hier erhalten Sie maßgeschneiderte Lösungen!


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Stand: Februar 2010/ 4.1