Wichtige Meldung!
Änderung im Gefahrgutrecht!
Kennzeichnungspflichtige Gefahrguttransporte dürfen in Deutschland nur noch dienstags und donnerstags durchgeführt werden. Transporte am Wochenende sind nur noch zulässig, wenn der Samstag ein gerades Datum hat. Von den vorstehenden Regelungen ausgenommen sind nur Beförderungen von UN 3065, 3, II + III.
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