====== beauftragte Person ====== Im Tagesgeschehen werden die gefahrgutrechtlichen Pflichten nicht allein durch den Unternehmer wahrgenommen, sondern durch seine "//beauftragten Personen//". Auch wenn diese dann die Verantwortung tragen, muss der Unternehmer dafür Sorge tragen, dass sein Personal geschult wird: * Grundlagen des Gefahrgutrechts * Aufgabenspezifische Unterweisung * Vor Aufnahme der Tätigkeit * Danach in regelmäßigen Abständen (nicht näher definiert) Auffrischungen Die Schulungen dürfen durch interne oder externe Ausbilder durchgeführt werden. [[mailto:info@gefahrgutberater.de|Unser unverbindliches Angebot erhalten Sie hier.]]