Im Tagesgeschehen werden die gefahrgutrechtlichen Pflichten nicht allein durch den Unternehmer wahrgenommen, sondern durch seine „beauftragten Personen“.
Auch wenn diese dann die Verantwortung tragen, muss der Unternehmer dafür Sorge tragen, dass sein Personal geschult wird:
Die Schulungen dürfen durch interne oder externe Ausbilder durchgeführt werden.