Mit der ADR-Bescheinigung darf ein Fahrzeugführer Gefahrgüter bewegen. Der Schein soll alle 5 Jahre mit einer Schulung und anschließender Prüfung verlängert werden. Diese gesetzliche Anforderung ist hinlänglich bekannt.
Weniger bekannt ist, dass innerhalb dieser 5 Jahre Auffrischungsschulungen durchgeführt werden müssen. Der Arbeitgeber soll so sicher stellen, dass einerseits Neuereungen vermittelt werden, die es immerhin alle 2 Jahre gibt. Andererseits soll verhindert werden, dass das Eine oder Andere über die Zeit in Vergessenheit gerät.
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