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Begleitdokumente
Das Gefahrgutrecht keine eine ganze Reihe von vorgeschriebenenen Begleitpapieren, z.B.:
- Beförderungspapier
- IMO-Erklärung
- Shipper’s Declaration
- Schriftliche Weisungem (Unfallmerkblatt)
- Bescheinigung der besonderen Zulassung
Details zu diesen Dokumenten finden Sie im Gefahrgutberater-Wiki.
https://wiki.gefahrgutberater.de/doku.php?id=imo-erklaerung" target="_blank
Während Dokumente wie die schriftlichen Weisungen vom Vorschriftentext vorgegeben sind, müssen vor allem die Beförderungspapiere durch die Transportbeteiligten erstellt werden. Was in der Praxis zu einiger Frustration führt – und bei Kontrollen nicht selten zu emfindlichen Bußgeldern.
Lösungswege
Wir können Begleitdokumente für Sie erstellen. Ad hoc sicher eine Lösung.
Oder wir schulen Ihr Personal, die Dokumente selbst zu erstellen. Das ist nicht nur nachhaltiger, sondern auch mittelfristig günstiger.
Wir erstellen Ihnen gern ein unverbindliches Angebot für beides.
