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							Einen
							externen Dienstleister ins Unternehmen zu holen und ihn damit
							zu beauftragen, Fehler zu suchen, erscheint nicht unbedingt
							schmeichelhaft für den Auftraggeber. Vor allem der
							Gefahrgutbeauftragte
							soll ja Abweichungen
							von
							den Vorschriften aufdecken, dokumentieren und dem Unternehmer
							melden. Doch
							genau hier liegt der Vorteil eines Außenstehenden. Denn zwei
							Eigenschaften bringt jeder externe Berater immer mit: Er ist
							nicht „betriebsblind“ und er verfügt über einen
							Wissensschatz, der nicht auf das Unternehmen beschränkt ist,
							für das er tätig wird. Und natürlich kann der externer
							Dienstleister seinem Auftraggeber jeden Mangel melden - auch
							wenn er durch den Auftraggeber selbst verursacht wurde. Denn
							genau für diese Aufrichtigkeit wird er ja bezahlt. Da
							das Tätigkeitsfeld des externen Beraters zudem seine
							Hauptaufgabe ist, kann er viele Angelegenheiten schneller und
							routinierter erledigen als ein interner Mitarbeiter, der so
							manches eben nur „nebenbei“ angehen kann. Damit
							relativiert sich auch das Kostenargument erheblich: In der
							Zeit, in der sich ein interner Mitarbeiter weiterbildet,
							Informationen beschafft oder etwas nachlesen muss, verdient er
							kein Geld. |