Einen
externen Dienstleister ins Unternehmen zu holen und ihn damit
zu beauftragen, Fehler zu suchen, erscheint nicht unbedingt
schmeichelhaft für den Auftraggeber. Vor allem der
Gefahrgutbeauftragte
soll ja Abweichungen
von
den Vorschriften aufdecken, dokumentieren und dem Unternehmer
melden.
Doch
genau hier liegt der Vorteil eines Außenstehenden. Denn zwei
Eigenschaften bringt jeder externe Berater immer mit: Er ist
nicht „betriebsblind“ und er verfügt über einen
Wissensschatz, der nicht auf das Unternehmen beschränkt ist,
für das er tätig wird. Und natürlich kann der externer
Dienstleister seinem Auftraggeber jeden Mangel melden - auch
wenn er durch den Auftraggeber selbst verursacht wurde. Denn
genau für diese Aufrichtigkeit wird er ja bezahlt.
Da
das Tätigkeitsfeld des externen Beraters zudem seine
Hauptaufgabe ist, kann er viele Angelegenheiten schneller und
routinierter erledigen als ein interner Mitarbeiter, der so
manches eben nur „nebenbei“ angehen kann. Damit
relativiert sich auch das Kostenargument erheblich: In der
Zeit, in der sich ein interner Mitarbeiter weiterbildet,
Informationen beschafft oder etwas nachlesen muss, verdient er
kein Geld.
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