DIENSTLEISTUNGEN




Gefahrgut, Gefahrstoff, Sonderabfall – was denn jetzt?

Oder alles gleichzeitig? Was möchte der Gesetzgeber mit diesen ganzen Beauftragten? Rund um gefährliche Sachen gibt es eine Menge Gesetze. Der Schutz von Mensch und Umwelt genießt inzwischen einen hohen Stellenwert – und das ist auch gut so. Die Anforderungen dazu soll u.a. der Gefahrgutbeauftragte sicher stellen.

Wer nicht ständig mit diesen Gesetzen und Verordnungen zu tun hat, läuft auch bei guten Absichten gern Gefahr, etwas zu übersehen. Woraus sich leider auch entsprechende rechtliche und kostenintensive Konsequenzen ergeben können.

Eine solide Beratung kann hier viel Schaden vermeiden. Dahinter muss sich kein Großauftrag verbergen. Je nach Sachlage reichen kleine Hilfestellungen, um Rechtssicherheit zu erreichen. Oder der Telefonjoker, den Sie immer dann anrufen können, wenn Sie unsicher sind.

Ganz gleich, ob Sie nur eine spezielle Einzelfallberatung suchen, ein Gesamtkonzept benötigen oder eine langfristige Begleitung wünschen: Hier erhalten Sie alles aus einer Hand.


Nationale Besonderheiten der einzelnen ADR-Staaten.
(geschützter Kundenbereich)

Sonderabfälle müssen oft als Gefahrgut transportiert werden.

Bei Ihnen hat sich behördlicher Besuch angekündigt, dem Sie nicht allein gegenüberstehen möchten?

Übersicht über die möglichen Begleitdokumente eines Gefahrguttransportes.

Der externe Gefahrgutbeauftragte.

Was ist das eigentlich und was müssen Sie beachten?

Wir klassifizieren Gefahrgüter für Sie. Und sagen Ihnen, wie es verpackt werden muss.

Bußgeldbescheid? Anhörungsverfahren? Festgefahrene Genehmigungsverfahren?

Schutz von Gefahrgütern vor terroristischen Umtrieben.








Stand: März 2024/ 6.6