Lose Schüttung

... oder Gütertransport und seine Möglichkeiten


Kleine Zettel

Der Profi sieht schon von weitem: Hier sind Lithium-Ionen-Batterien enthalten. Oder waren es zumindest einmal. Denn bei dieser Beklebungsvariante ist nicht eindeutig auszumachen, ob der Karton wiederverwendet und deswegen der Aufkleber unkenntlich gemacht wurde. Oder zwar Gefahrgut enthalten, aber versehentlich der Gefahrzettel überklebt wurde.

In beiden Fällen wird ein solches Versandstück die Kontrollorgane beschäftigen.



Übrigens:

Für diesen Gefahrzettel sind verantwortlich:

  • Verpacker (§22 Abs. 1 Nr. 5 GGVSEB), Bußgeldsatz gem. Nr. 112 RSEB: 500,00€/ Untersagung der Weiterfahrt.

  • Verlader (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 GGVSEB), Bußgeldsatz gem. Nr. 88 RSEB: 500,00€/ Untersagung der Weiterfahrt.

  • Fahrzeugführer (§28 Nr. 1 GGVSEB) Bußgeldsatz gem. Nr. 191 RSEB: 250,00€/ Untersagung der Weiterfahrt; die Heranziehung des Fahrers ist jedoch Auslegungssache und damit eine Einzelfallentscheidung vor Ort.


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Stand: Februar 2012