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Immer
mehr Produkte des täglichen Lebens, des täglichen handwerklichen
Gebrauchs oder der Freizeitgestaltung sind Gefahrgut. Ihr
Transport fordert grundsätzlich eine geeignete
Beförderungseinheit, zulässige Verpackungen, Schutzausrüstung
und einen geschulten Fahrer. Oder etwa nicht?
Im
Dickicht der nationalen und internationalen Regelwerke wurden
gerade für Handwerk und Gewerbe, aber auch für bestimmte
Freizeitbereiche Möglichkeiten geschaffen, geringe Mengen an
Gefahrgütern zu transportieren - ohne die umfangreichen
Gefahrgutvorschriften beachten zu müssen! Hierfür können
grundsätzlich vier verschiedene Wege beschritten werden:
Tabelle
der begrenzten Mengen/ „1.000-Punkte-Regel“ Hier
werden den Stoffen Punkte zugewiesen. Bis einschließlich 1.000
Punkten ist die Beförderung von vielen Gefahrgutvorschriften
befreit. Der Transport ist u.a. nicht mit der orangen Warntafel
zu kennzeichnen (daher der Begriff „nicht
kennzeichnungspflichtige Transporte“). Verpackungen und
Ihre Kennzeichnungen oder die Begleitpapiere des Transportes
müssen aber weiterhin den Gefahrgutvorschriften genügen.
Zusammengesetzte
Verpackungen Werden Innenverpackungen in Umverpackungen
eingesetzt („LQ-Verpackungen“) und dabei bestimmte
Mengengrenzen für Innen- und Außenverpackung eingehalten, ist
die Beförderung ebenfalls weitestgehend befreit. Die
Maximalgröße der Innen- bzw. Außenverpackung ist
stoffspezifisch und leider nicht verkehrsträgerübergreifend
harmonisiert.
Freigestellte
Mengen Die aus der Luftfracht stammenden „Excepted
Quantities“ gibt es seit 2009 auch im Landverkehr. Sie
stellen quasi die „LQ-Verpackung light“ dar und bestehen aus
einer dreiteiligen Verpackung.
Beförderungen
im Zusammenhang mit der Haupttätigkeit Für Unternehmen, die
Gefahrgüter transportieren, um sie vor Ort einzusetzen
(„Handwerker-Regelung“), gibt es ebenfalls
Befreiungsmöglichkeiten. Sie setzen sich zusammen aus der
Tabelle der begrenzten Mengen und dem Tätigkeitsprofil (plus in
Deutschland einigen Einschränkungen durch die
Gefahrgutverordnung Straße/ Eisenbahn/ Binnenschiff).
In
allen Fällen gilt, daß das Personal, welches mit diesen Gütern
umgeht, ausreichend zu schulen ist. In einem Seminar zum Thema
Kleinmengentransport von Gefahrgut erfahren Sie branchenspezifisch
und problemorientiert die Möglichkeiten, Kleinmengentransporte
rechtlich einwandfrei und sicher durchzuführen. Ob
Schweißgasflaschen im Werkstattfahrzeug, Farben für die interne
Versorgung oder die Auslieferung von Sraydosen an einen Kunden:
Hier erhalten Sie maßgeschneiderte Lösungen!
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