Kleinmengentransport von Gefahrgut


Immer mehr Produkte des täglichen Lebens, des täglichen handwerklichen Gebrauchs oder der Freizeitgestaltung sind Gefahrgut. Ihr Transport fordert grundsätzlich eine geeignete Beförderungseinheit, zulässige Verpackungen, Schutzausrüstung und einen geschulten Fahrer.
Oder etwa nicht?

Im Dickicht der nationalen und internationalen Regelwerke wurden gerade für Handwerk und Gewerbe, aber auch für bestimmte Freizeitbereiche Möglichkeiten geschaffen, geringe Mengen an Gefahrgütern zu transportieren - ohne die umfangreichen Gefahrgutvorschriften beachten zu müssen! Hierfür können grundsätzlich vier verschiedene Wege beschritten werden:

  • Tabelle der begrenzten Mengen/ „1.000-Punkte-Regel
    Hier werden den Stoffen Punkte zugewiesen. Bis einschließlich 1.000 Punkten ist die Beförderung von vielen Gefahrgutvorschriften befreit. Der Transport ist u.a. nicht mit der orangen Warntafel zu kennzeichnen (daher der Begriff „nicht kennzeichnungspflichtige Transporte“). Verpackungen und Ihre Kennzeichnungen oder die Begleitpapiere des Transportes müssen aber weiterhin den Gefahrgutvorschriften genügen.

  • Zusammengesetzte Verpackungen
    Werden Innenverpackungen in Umverpackungen eingesetzt („LQ-Verpackungen“) und dabei bestimmte Mengengrenzen für Innen- und Außenverpackung eingehalten, ist die Beförderung ebenfalls weitestgehend befreit. Die Maximalgröße der Innen- bzw. Außenverpackung ist stoffspezifisch und leider nicht verkehrsträgerübergreifend harmonisiert.

  • Freigestellte Mengen
    Die aus der Luftfracht stammenden „Excepted Quantities“ gibt es seit 2009 auch im Landverkehr. Sie stellen quasi die „LQ-Verpackung light“ dar und bestehen aus einer dreiteiligen Verpackung.

  • Beförderungen im Zusammenhang mit der Haupttätigkeit
    Für Unternehmen, die Gefahrgüter transportieren, um sie vor Ort einzusetzen („Handwerker-Regelung“), gibt es ebenfalls Befreiungsmöglichkeiten. Sie setzen sich zusammen aus der Tabelle der begrenzten Mengen und dem Tätigkeitsprofil (plus in Deutschland einigen Einschränkungen durch die Gefahrgutverordnung Straße/ Eisenbahn/ Binnenschiff).

In allen Fällen gilt, daß das Personal, welches mit diesen Gütern umgeht, ausreichend zu schulen ist. In einem Seminar zum Thema Kleinmengentransport von Gefahrgut erfahren Sie branchenspezifisch und problemorientiert die Möglichkeiten, Kleinmengentransporte rechtlich einwandfrei und sicher durchzuführen. Ob Schweißgasflaschen im Werkstattfahrzeug, Farben für die interne Versorgung oder die Auslieferung von Sraydosen an einen Kunden: Hier erhalten Sie maßgeschneiderte Lösungen!




Stand: Februar 2012/ 5.0