An
diesem Grundsatz können auch wir nichts ändern.
Aber
manche Bußgeldangelegenheiten oder
Ordnungswidrigkeitenverfahren, an deren Rechtmäßigkeit oder
Gerechtigkeit Sie Zweifel haben, können auch ohne den Gang
zum Gericht ausgetragen werden.
Wir
sagen Ihnen wie und stellen Ihnen die aktuelle
Vorschriftenlage für Ihren Fall dar. Wir prüfen als
Gutachter auf formelle und inhaltliche Fehler und helfen Ihnen
bei der Beantwortung von Behördenkorrespondenz. Vor allem in
den Bereichen Gefahrgut, Abfall und Ladungssicherung können
wir schnell Empfehlungen aussprechen, wie deutlich die
aktuelle Rechtslage für oder gegen Sie spricht.
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