Das
2023er Recht in Kurzform
Schon
wieder ein neues ADR???
Die
Änderungen in 2023 bleiben überschaubar. Trotzdem sollte
sich jeder Gefahrgutunterworfene mit den Details befassen.
Oder sich gerne von uns unterstützen lassen.
In-Kraft-Treten
DasADR
2023 gilt seit dem 01.01.2023
Die
Übergangsfrist zur Einführung der neuen Vorschriften endete
am 30.06.2023
Für
Einzelfälle gibt es längere Übergangsfristen
Achtung!
Die Übergangsfrist für den Unterabschnitt 1.1.3.1 b) ist am
31.12.2022 ausgelaufen!
Neue
UN-Nummern
Eine
neue UN-Nummer: UN3550 Cobaltdihydroxid-Pulver, 6.1, I
Klassifizierung
Geändert
werden:
Einzelne
UN-Nummern werden zusammengefasst (Extrakte)
Für
UN 1012 Buten wird die Stoffbenennung erleichtert (Wegfall
Isomere)
Bei
einigen Stoffen entfallen Nebengefahren
Der
Hersteller/ Inverkehrbringer/ Absender muss seine Produkte
überprüfen
Sicherungsplan
Für
Güter der Klasse 1, für die der Sicherungsplan angewandt
werden muss, ist dieser auch verbindliche, wenn die
Freistellungen von 1.1.3.6 (1.000-Punkte-Regel) genutzt werden
können.
Ganz
neu
Neu
eingeführt werden „Besonders
große Tankcontainer“
mit
mehr als 40.000L Inhalt.
Gasflaschen
Gasflaschen,
die nach US-amerikanischen Normen geprüft und zugelassen
sind, dürfen im Geltungsbereich des ADR befördert werden. Es
sind dann Pflichteinträge im Beförderungspapier vorzunehmen.
Klein-klein
Die
Begriffsbestimmungen werden um ein Abkürzungsverzeichnis
erweitert.
Klarstellungen
in einigen Sondervorschriften und Verpackungsanweisungen,
u.a. zum Verpacken von Lithium-Batterien.
Beim
Batterie-Aufkleber gemäß Sondervorschrift 188 fällt die
Angabe der Telefonnummer weg. Endlich!
Abfallmengen
dürfen geschätzt werden. Es sind dann Pflichteinträge im
Beförderungspapier vorzunehmen.
Tanks
mit Sicherheitsventilen müssen diese deutlich kennzeichnen.
Erweiterung
des Kataloges „was
gilt bei einem Schüttgutcontainer als Beschädigung?“
Einen
Anspruch auf Vollständigkeit erhebt diese Seite nicht!
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