Im
Abschnitt 1.3.1 verlangt das ADR/RID eine Ausbildung anderer
Personen als Fahrzeugführer, die mit der Beförderung
gefährlicher Güter auf der Straße befasst sind.
Etwas kürzer heißt dieser Personenkreis „sonstige
verantwortliche Personen“.
Die
Forderung ihrer Schulung zielt darauf ab, dasss alle am
Transport von Gefahrgut tatsächlich beteiligten Personen über
einen Kenntnisstand verfügen, der es ihnen ermöglicht, zur
Sicherheit des Transportes beizutragen. Neben dem eigentlichen
Gefahrgutrecht sollen auch Randthemen wie Gefahrstoffrecht
oder Ladungssicherung
behandelt werden.
Zudem
muss auch dieses Personal über die Grundzüge der Sicherung
nach ADR unterwiesen sein.
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