Die interne Schulung von Fahrzeugführern


Jeder Fahrer, der eine kennzeichnungspflichtige Beförderungseinheit, benötigt eine ADR-Bescheinigung. Diese ist alle fünf Jahre zu verlängern.


Doch auch zwischen diesen vorgeschriebenen Nachschulungen müssen Gefahrgutfahrer weitergebildet werden. Schon allein auf Grund der sich so rasant ändernden Gefahrgutvorschriften müssen Fahrzeugführer in die Lage versetzt werden, die geltenden Vorschriften beachten zu können

Der Verordnungsgeber hat an dieser Stelle sowohl für die Fahrer mit ADR-Schein als auch jene ohne (Kleinmengen-Beförderung) festgelegt, dass regelmäßige Auffrischungen durchzuführen sind. Das ist nicht näher definiert, sollte aber grundsätzlich jährlich erfolgen.

Je nach Zielgruppe ist der Aufwand hierfür deutlich geringer als bei der Verlängerung der ADR-Bescheinigung. Wir erstellen Ihnen gern ein unverbindliches Angebot.

Alternativ bieten wir Ihnen einen Online-Lehrgang auf unserer e-Learning-Plattform








Stand: März. 2024/ 5.0