Jeder
Fahrer, der eine kennzeichnungspflichtige Beförderungseinheit,
benötigt eine ADR-Bescheinigung. Diese ist alle fünf Jahre
zu verlängern.
Doch
auch zwischen diesen vorgeschriebenen Nachschulungen müssen
Gefahrgutfahrer weitergebildet werden. Schon allein auf Grund
der sich so rasant ändernden Gefahrgutvorschriften müssen
Fahrzeugführer in die Lage versetzt werden, die geltenden
Vorschriften beachten zu können
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