Kleinmengentransport von Gefahrgut


Grundsätzlich sollen Gefahrgüter nach den Gefahrgutvorschriften der jeweiligen Verkehrsträger befördert werden. So soll die Sicherheit aller Transportbeteiligten und unbeteiligter Dritter gewährleistet werden.

Aber es gibt Ausnahmen…

Mit diversen Kleinmengen-Regeln gibt es Möglichkeiten der Erleichterung bis hin zur vollständigen Befreiung. Nicht vergessen werden darf dabei, dass für die Kleinmengen-Regeln genaue Vorgaben bestehen und in fast allen Fällen das beteiligte Personal weiterhin geschult werden muss.

Wie diese Regel genau funktionieren und wo sie genutzt werden dürfen (und wo nicht), erklären wir Ihnen oder Ihrem Personal in maßgeschneiderten Unterweisungen. Fordern Sie gern unser unverbindliches Angebot.

Und wenn Sie es etwas eiliger haben, können Sie auch direkt unser e-Learning Angebot nutzen:

Transport gefährlicher Güter in Kleinmengen








Stand: März 2024/ 7.0