Grundsätzlich
sollen Gefahrgüter nach den Gefahrgutvorschriften der
jeweiligen Verkehrsträger befördert werden. So soll die
Sicherheit aller Transportbeteiligten und unbeteiligter
Dritter gewährleistet werden.
Aber
es gibt Ausnahmen…
Mit
diversen Kleinmengen-Regeln
gibt es Möglichkeiten der Erleichterung bis hin zur
vollständigen Befreiung. Nicht vergessen werden darf dabei,
dass für die Kleinmengen-Regeln genaue Vorgaben bestehen und
in fast allen Fällen das beteiligte Personal weiterhin
geschult werden muss.
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