Gefahrstoff-Unterweisungen


Wer Umgang mit Gefahrstoffen hat, soll vor deren Gefahren geschützt werden. So sieht es den Verordnungsgeber vor und hat den Unternehmern damit eine Reihe von Pflichten anheim gestellt.

Das beginnt mit dem Gefahrstoffkataster, mit dem überhaupt erfasst werden soll, mit welchen Stoffen wo im Unternehmen umgegangen wird. Wenn Sie noch keines haben, sollten dies zeitnah ändern. Sowohl bei der Erstellung als auch der Pflege dieser Kataster unterstützen wir Sie gern.

Dann müssen Betriebsanweisungen erstellt werden. Für viele Stoffe gibt es die fertig, manche können Sie vom Hersteller/ Lieferanten beziehen. Oder auf unsere Unterstützung zählen. Wichtig ist, die Betriebsanweisungen für alle Stoffe/ Prozesse vorzuhalten und den Beschäftigten zur Verfügung zu stellen.

Und dann sind da noch die Unterweisungen…

Der Unternehmer muss ein Personal schulen – oder schulen lassen. Hierbei kommt es einerseits auf die Vermittlung des Inhaltes der Betriebsanweisungen an. Und andererseits auf die Motivation der Mitarbeiter, sich zukünftig daran zu halten.

Wir schulen Ihr Personal nachhaltig – fordern Sie unser unverbindliches Angebot.



Stand: März 2024/ 5.0