Wer
Umgang mit Gefahrstoffen hat, soll vor deren Gefahren
geschützt werden. So sieht es den Verordnungsgeber vor und
hat den Unternehmern damit eine Reihe von Pflichten anheim
gestellt.
Das
beginnt mit dem Gefahrstoffkataster,
mit dem überhaupt erfasst werden soll, mit welchen Stoffen wo
im Unternehmen umgegangen wird. Wenn Sie noch keines haben,
sollten dies zeitnah ändern. Sowohl bei der Erstellung als
auch der Pflege dieser Kataster unterstützen wir Sie gern.
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