Im
Tagesgeschehen werden die gefahrgutrechtlichen Pflichten
nicht allein durch den Unternehmer wahrgenommen, sondern durch
seine beauftragten
Personen.
Auch
wenn diese dann die Verantwortung tragen, muss der Unternehmer
dafür Sorge tragen, dass sein Personal geschult wird:
Grundlagen
des Gefahrgutrechts
Aufgabenspezifische
Unterweisung
Vor
Aufnahme der Tätigkeit
Danach
in regelmäßigen Abständen (nicht näher definiert)
Auffrischungen
Die
Schulungen dürfen durch interne oder externe Ausbilder
durchgeführt werden.
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