Beauftragte Personen


Im Tagesgeschehen werden die gefahrgutrechtlichen Pflichten nicht allein durch den Unternehmer wahrgenommen, sondern durch seine beauftragten Personen.

Auch wenn diese dann die Verantwortung tragen, muss der Unternehmer dafür Sorge tragen, dass sein Personal geschult wird:

  • Grundlagen des Gefahrgutrechts

  • Aufgabenspezifische Unterweisung

  • Vor Aufnahme der Tätigkeit

  • Danach in regelmäßigen Abständen (nicht näher definiert) Auffrischungen

Die Schulungen dürfen durch interne oder externe Ausbilder durchgeführt werden.

Noch Fragen? Oder möchten Sie ein unverbindliches Angebot für Schlungen der beauftragten Personen?



Stand: März 2024/ 7.0